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Beschlussvorlage (Bauangelegenheit; Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
06.06.18, 09:02
Aktualisiert
06.06.18, 09:02
Beschlussvorlage (Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170) Beschlussvorlage (Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 889 /X.L. Z.2 Datum: 05.06.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 26.06.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauangelegenheit; Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, zum Bauantrag auf Nutzung der Halle zur Lagerung für Getränkeflaschen in einen Sanitär- und Heizungsbetrieb mit Betreiberwohnung das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu versagen. Begründung: In Anlehnung an die Vorlagen 889 und 889, Z 1/X.L. wurden zwischenzeitlich die immissionsschutzträchtigen Betriebe, die unmittelbar an das Objekt Gewerbegebiet Zingsheim-Süd 35 angrenzen, um Stellungnahme bezüglich der immissionsschutzrechtlichen Beeinträchtigung ihrer Betriebe auf die neu zu genehmigende Betriebsleiterwohnung gebeten. Insgesamt wurden sechs Firmen beteiligt, von denen vier Betriebe eine ablehnende Stellungnahme abgegeben haben, zwei Firmen haben keine Rückmeldung gegeben. Die Stellungnahmen zeigen dabei die Sorge auf Betriebsbeschränkungen ihres Betriebes bei einer evtl. Erweiterung. Zudem liegt der Eifelgemeinde Nettersheim eine Anfrage zur Ansiedlung eines Betriebs mit Dreischichtbetrieb in unmittelbarer Nähe des Objektes Gewerbegebiet Zingsheim-Süd 35 vor (s. hierzu Vorlage Nr. 976/X.L.). Die Ansiedlung eines solchen Betriebes in Nähe einer Betriebsleiterwohnung würde dadurch kaum möglich bzw. wäre für den neuen Betrieb mit erhöhten Lärmschutzmaßnahmen verbunden, was in einem Gewerbegebiet ohne Betriebsleiterwohnung ausgeschlossen werden könnte. Aus den zuvor genannten Gründen wird daher vorgeschlagen, zum Bauantrag auf Nutzung der Halle zur Lagerung für Getränkeflaschen in einen Sanitär- und Heizungsbetrieb mit Betreiberwohnung das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu versagen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister