Daten
Kommune
Kerpen
Größe
109 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
06.06.18, 15:03
Aktualisiert
06.06.18, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 10.04.2018
Drucksachen-Nummer: 181.18
TOP 6.1
Bebauungsplan Ho Nr. 367 "Horremer Straße", Ortsteil Neu - Bottenbroich,
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen:
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes HO 367 „Horremer Straße“ im Ortsteil Neu-Bottenbroich
gem. § 2 (1) BauGB. Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a
BauGB durchgeführt werden.
- Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Fortsetzung Beschlussentwurf:
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des Ortsteiles Neu-Bottenbroich und wird begrenzt im:
Norden
durch die bestehende Wohnbebauung am Ginsterweg
Osten
die bestehende Wohnbebauung am Ginsterweg bzw. forstwirtschaftliche
Waldflächen
Süden
durch forstwirtschaftliche Waldflächen
Westen
die bestehende Wohnbebauung an der Horremer Straße
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 3.300 m² umfasst in der Gemarkung Horrem in Flur
33 in Gänze die Flurstücke 85, 398 und 399 sowie teilweise Flurstück 55.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Zweck der Planung
Die bestehende Zeilenbebauung stellt sich anhand der heutigen Wohnraumnachfrage als
mindergenutzte Baufläche dar. Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der
Bestandsbebauung die Neuschaffung von nachfrageorientierten Wohnungen in
Mehrfamilienhäusern und somit eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5
Satz 3 BauGB zu erreichen und dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und
Boden Sorge zu tragen.
Eine für den Standort angemessene bauliche Nutzung mit Wohngebäuden ist planerisches
Ziel, welches sich auch aus dem Leitbild der Kolpingstadt Kerpen ableitet. Durch die
Planung soll dem Bedarf an gut gelegenem Wohnraum in Form von Wohnungseigentum
und von günstigen Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in bereits erschlossenen
Siedlungsbereichen Rechnung getragen werden.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 10.04.2018
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