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Beschlusstext (VEP HO Nr. 367 "Horremer Straße"; hier: Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
99 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
06.06.18, 15:03
Aktualisiert
06.06.18, 15:03
Beschlusstext (VEP HO Nr. 367 "Horremer Straße"; hier: Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages)

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AUSZUG aus der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 10.04.2018 Drucksachen-Nummer: 157.18 TOP 6.2 VEP HO Nr. 367 "Horremer Straße"; hier: Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen:  den Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages mit der Firma Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH, Schützenstraße 1-3, 50126 Bergheim, für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes HO Nr. 367 „Horremer Straße“.