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Beschlusstext (73. Änderung Flächennutzungsplan "Am Winterberg" im Stadtteil Horrem hier: A Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017 B Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB C öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
06.06.18, 15:03
Aktualisiert
06.06.18, 15:03
Beschlusstext (73. Änderung Flächennutzungsplan "Am Winterberg" im Stadtteil Horrem
hier: 
A	Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017 
B	Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB 
C 	öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (73. Änderung Flächennutzungsplan "Am Winterberg" im Stadtteil Horrem
hier: 
A	Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017 
B	Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB 
C 	öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 10.04.2018 Drucksachen-Nummer: 185.18 TOP 6.3 73. Änderung Flächennutzungsplan "Am Winterberg" im Stadtteil Horrem hier: A Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017 B Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB C öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: A Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017 der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „ Am Winterberg“, Stadtteil Horrem. B Die Neuaufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“ gem. § 2 (1) BauGB. C Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden. Die während der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Bedenken der Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Anregungen der Öffentlichkeit liegen nicht vor. D Die öffentliche Auslegung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“ im Stadtteil Horrem gem. § 3 (2) BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und der Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes “Am Winterberg“ und seine Begründung sind auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen. Das Plangebiet liegt am nord-östlichen Rand des Stadtteiles Horrem unterhalb des Wohnparks „Buchenhöhe“ und wird begrenzt: im Norden durch die Bundesbahnstrecke Aachen - Köln im Osten durch die Fläche des ehemaligen Quarzkiestagebaus im Süden durch die obere Böschung südlich der Josef-Bitschnau-Straße im Westen durch die Oscar-Straus-Straße Die Fläche des Plangebiets umfasst ca. 35.500 m². Ziel und Zweck der Planung Ziel der Planung ist es, für den ehemaligen gewerblich genutzten Bereich des Quarzkiestagebau - Betriebes die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche Folgenutzung zu schaffen. Hierzu ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (1. Änderung) erforderlich. Als Ausgleich für die geplante Inanspruchnahme von Freiraum durch die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplans HO 322 „Am Winterberg“ werden derzeit als „Gemischte Bauflächen“ ausgewiesene Bereiche – derzeitige Waldflächen – zukünftig als Freiraum dauerhaft gesichert . Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 10.04.2018 Seite 2