Daten
Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
06.06.18, 15:03
Aktualisiert
06.06.18, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 10.04.2018
Drucksachen-Nummer: 185.18
TOP 6.3
73. Änderung Flächennutzungsplan "Am Winterberg" im Stadtteil Horrem
hier:
A
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017
B
Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB
C
öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen
einstimmig folgendes zu beschließen:
A
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017 der 73. Änderung des
Flächennutzungsplanes „ Am Winterberg“, Stadtteil Horrem.
B
Die Neuaufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“ gem.
§ 2 (1) BauGB.
C
Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie
der Behörden. Die während der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Bedenken der Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Anregungen der Öffentlichkeit liegen
nicht vor.
D
Die öffentliche Auslegung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am
Winterberg“ im Stadtteil Horrem gem. § 3 (2) BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und der Entwurf der 73. Änderung
des Flächennutzungsplanes “Am Winterberg“ und seine Begründung sind auf die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu
beteiligen.
Das Plangebiet liegt am nord-östlichen Rand des Stadtteiles Horrem unterhalb des Wohnparks
„Buchenhöhe“ und wird begrenzt:
im Norden durch die Bundesbahnstrecke Aachen - Köln
im Osten durch die Fläche des ehemaligen Quarzkiestagebaus
im Süden durch die obere Böschung südlich der Josef-Bitschnau-Straße
im Westen durch die Oscar-Straus-Straße
Die Fläche des Plangebiets umfasst ca. 35.500 m².
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, für den ehemaligen gewerblich genutzten Bereich des Quarzkiestagebau
- Betriebes die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche Folgenutzung zu schaffen.
Hierzu ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (1. Änderung) erforderlich. Als
Ausgleich für die geplante Inanspruchnahme von Freiraum durch die 73. Änderung des
Flächennutzungsplanes und des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplans HO 322
„Am Winterberg“ werden derzeit als „Gemischte Bauflächen“ ausgewiesene Bereiche –
derzeitige Waldflächen – zukünftig als Freiraum dauerhaft gesichert .
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 10.04.2018
Seite 2