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Beschlussvorlage (Ausbau der Gemeindestraße "Emmerich" im Ortsteil Vossenack; hier: Vorstellung und Beschluss über den Ausbauentwurf)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
157 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
08.06.18, 12:00
Aktualisiert
29.06.18, 12:01
Beschlussvorlage (Ausbau der Gemeindestraße "Emmerich" im Ortsteil Vossenack;
hier: Vorstellung und Beschluss über den Ausbauentwurf) Beschlussvorlage (Ausbau der Gemeindestraße "Emmerich" im Ortsteil Vossenack;
hier: Vorstellung und Beschluss über den Ausbauentwurf)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Bau- und Umweltausschuss Gemeinderat 21.06.2018 12.07.2018 60/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: 3 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 656.22 F/Ra 12.04.2018 TOP-Nr. öffentlich öffentlich 3 Ausbau der Gemeindestraße "Emmerich" im Ortsteil Vossenack; hier: Vorstellung und Beschluss über den Ausbauentwurf Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die Gemeindestraße „Emmerich“ im Ortsteil Vossenack gemäß der vorgestellten Ausbauplanung im Trennsystem (Fahrbahn mit einseitigem Gehweg) auszubauen. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91211 Baukosten in Höhe von ca. 220.000,00 € Einnahmen/Beiträge in Höhe von ca. 136.000,00 € Sachverhalt: Die Gemeindestraße „Emmerich“ ist im Jahre 1995 als Baustraße ausgebaut worden. In diesem Jahr soll nunmehr der Endausbau erfolgen. In zwei Informationsveranstaltungen wurden den Anliegern die Ausbaumöglichkeiten vorgestellt. In der Informationsveranstaltung am 21.03.2018 haben die Anlieger sich mehrheitlich für den Ausbau der Straße im „Trennsystem“ (Fahrbahn mit einseitigem Gehweg) ausgesprochen. Dabei wird der Gehweg an der südlichen Straßenseite angelegt. - Seite 1 von 2 - Das Ing.-Büro Karl Berger wird den Ausbauplan in der Sitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Die Baukosten sind im diesjährigen Haushalt veranschlagt. Mit dem Bau der Baustraße wurden die Anlieger zu Vorausleistungen auf die Baustraße herangezogen. Mit Beginn des Endausbaus wird eine weitere Vorausleistung auf den Endausbau erhoben. Die Einnahmen hierzu belaufen sich auf ca. 136.000,00 €. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -