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Beschlussvorlage (Erstellung von Konzepten für die Entwicklung ländlicher Gemeinden)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
107 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
08.06.18, 12:00
Aktualisiert
29.06.18, 12:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Bau- und Umweltausschuss Gemeinderat 21.06.2018 12.07.2018 79/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: 3 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 621 F/Ra 14.05.2018 TOP-Nr. öffentlich öffentlich 8 Erstellung von Konzepten für die Entwicklung ländlicher Gemeinden Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, über das Förderprogramm „Ländliche Entwicklung – Dorferneuerung 2018“ die Umgestaltung des ehemaligen Skaterplatzes im Ortsteil Gey abzuwickeln und für die Planung ein externes Büro einzuschalten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, hierzu entsprechende Angebote einzuholen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 9091 zz. noch unbekannt Sachverhalt: Der Sachverhalt wurde in den letzten Monaten in den verschiedensten politischen Gremien beraten, und zwar - im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft am 19.10.2017(Vorlage 117/2017) - im Bau- und Umweltausschuss am 30.11.2017 (Vorlage 161/2017), - in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft und des Bau- und Umweltausschusses am 25.01.2018 (Vorlage 1/2018) sowie - in der Gemeinderatssitzung am 22.02.2018 (Vorlage 25/2018). - Seite 1 von 3 - In der Gemeinderatssitzung am 22.02.2018 wurde zu diesem Tagesordnungspunkt beschlossen, die Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung von Konzepten für die ländliche Entwicklung bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2018 zurückzustellen. Weiterhin sollte abgewartet werden, bis die neuen Förderrichtlinien für die ländliche Entwicklung veröffentlicht sind. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2018 wurde weiter festgelegt, dass jede Fördermaßnahme im Bereich der LEADER-Förderung oder der ländlichen Entwicklung noch einmal separat im Bau- und Umweltausschuss beraten und entschieden werden soll. Mit Email vom 23.03.2018 hat die Bezirksregierung Köln eine Information zur Förderung des ländlichen Raumes mit einer Pressemitteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Mit der Pressenotiz wurde auch ein Entwurf der neuen Förderrichtlinien herausgegeben (Anlage). Danach besteht nicht mehr die Notwendigkeit, dass für einzelne Maßnahmen ein Dorfinnenentwicklungskonzept (DIEK) oder ein Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) erforderlich ist. Eine einzelne Maßnahme wäre im hiesigen Gemeindegebiet z. B. die Umgestaltung des ehemaligen Skaterplatzes im Ortsteil Gey, die schon seit Jahren angestrebt wird. Hierzu wurde am 30.03.2017 in der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald beschlossen, Planungsleistungen zur Erarbeitung eines LEADER Antrags mit der Zweckbestimmungen Mehrgenerationenplatz zu vergeben. Es war hierbei angedacht, die restlichen Spendenmittel der Sparkasse Düren „Kinder.Lachen.Lernen“ in Höhe von 16.500 Euro einzusetzen. Eine Förderung konnte aber nicht realsiert werden, da das Förderprogramm für Mehrgenerationenplätze ausgelaufen ist. In der Angelegenheit wurde Mitte April mit der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Bezirksregierung Köln, Frau Deling, telefonisch Rücksprache genommen. Die Genannte bestätigte, dass z. B. die Umgestaltung des Skaterplatzes im Ortsteil Gey über die neuen Förderrichtlinien mit 65 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden könnte. Zu den zuwendungsfähigen Kosten gehören aber nicht die Planungskosten. Zu dem eigentlichen Förderantrag sind aber aussagekräftige und mit der Bürgerschaft abgestimmte Planunterlagen mit Kostenschätzung vorzulegen. Das bedeutet, dass hierzu ein entsprechendes Büro (Ing.-Büro oder Landschaftsarchitekt) beauftragt werden muss. 1 Anlage zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Die Planungskosten müssen von der Gemeinde finanziert werden und sind nicht zuschussfähig. Die Finanzierung der Planungskosten könnte über die Kostenstelle „Räumliche Planung und Entwicklung“, wo z. B. 30.000,00 € für entsprechende LEADER-Projekte vorgesehen sind, abgewickelt werden. Die eigentliche Baumaßnahme müsste dann später im Haushalt 2019 veranschlagt werden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Da die Platzgestaltung im Ortsteil Gey schon seit mehreren Jahren kontrovers diskutiert worden ist, wird vonseiten der Verwaltung vorgeschlagen, über ein Ing.-Büro bzw. einen Landschaftsarchitekten eine Planung zur Umgestaltung des Skaterplatzes erstellen zu lassen und anschließend den Förderantrag für die Umsetzung der Maßnahme in Angriff zu nehmen. - Seite 2 von 3 - Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -