Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
95 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
08.06.18, 12:00
Aktualisiert
29.06.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Bau- und Umweltausschuss
Gemeinderat
21.06.2018
12.07.2018
84/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 3
Frau Marx, Herr
Riester
Aktenzeichen:
Datum:
621.31
30.05.2018
TOP-Nr.
öffentlich
öffentlich
2
11. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Raffelsbrand;
hier: Beratung und Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Es wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 11. Änderung des
Flächennutzungsplans im Ortsteil Raffelsbrand gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, die noch
ausstehende Bestätigung, dass die geplante Änderung nach § 34 Landesplanungsgesetz an die
Ziele der Raumordnung angepasst ist, bei der Bezirksregierung Köln anzufragen und die
notwendigen Schritte des Änderungsverfahrens durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
90911
€
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 26.04.2018 wurde unter TOP 9 mittels
Mitteilungsvorlage darüber informiert, dass Herr Thomas Krumpen, Wollseifener Straße 3, 52393
Hürtgenwald, mit Antrag vom 12.04.2018 darum bittet, den FNP in dem vorgenannten Bereich
dergestalt zu ändern, dass die Errichtung einer Halle in der Größe 30 x 50 m zum Unterstellen von
Maschinen und als Zwischenlager für Futter und Forstprodukte ermöglicht wird.
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Die Antragsunterlagen sind dieser Beschlussvorlage nochmals als Anlage beigefügt.
Die Angelegenheit wurde mit Herrn Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann, Köln,
vorbesprochen. Eine fachliche Stellungnahme ist ebenfalls beigefügt.
Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplans werden vom Antragsteller übernommen.
2 Anlagen
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine, da die Kosten für die Änderung des FNP vom Antragsteller übernommen werden.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Es ist zu entscheiden zwischen dem nachvollziehbaren Änderungswunsch des Antragstellers und
der Beibehaltung der bisherigen Darstellung des Flächennutzungsplans. Da sich alle zu
berücksichtigenden Aspekte erst im Laufe des Bauleitplanverfahrens ergeben können, wird
vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und das Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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