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Beschlussvorlage (Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Raffelsbrand; hier: Lohnfuhrunternehmen Krumpen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
95 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
08.06.18, 12:00
Aktualisiert
29.06.18, 12:01
Beschlussvorlage (Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Raffelsbrand;
hier: Lohnfuhrunternehmen Krumpen) Beschlussvorlage (Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Raffelsbrand;
hier: Lohnfuhrunternehmen Krumpen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Bau- und Umweltausschuss Gemeinderat 21.06.2018 12.07.2018 84/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 3 Frau Marx, Herr Riester Aktenzeichen: Datum: 621.31 30.05.2018 TOP-Nr. öffentlich öffentlich 2 11. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Raffelsbrand; hier: Beratung und Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Es wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 11. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Raffelsbrand gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, die noch ausstehende Bestätigung, dass die geplante Änderung nach § 34 Landesplanungsgesetz an die Ziele der Raumordnung angepasst ist, bei der Bezirksregierung Köln anzufragen und die notwendigen Schritte des Änderungsverfahrens durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 € Sachverhalt: In der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 26.04.2018 wurde unter TOP 9 mittels Mitteilungsvorlage darüber informiert, dass Herr Thomas Krumpen, Wollseifener Straße 3, 52393 Hürtgenwald, mit Antrag vom 12.04.2018 darum bittet, den FNP in dem vorgenannten Bereich dergestalt zu ändern, dass die Errichtung einer Halle in der Größe 30 x 50 m zum Unterstellen von Maschinen und als Zwischenlager für Futter und Forstprodukte ermöglicht wird. - Seite 1 von 2 - Die Antragsunterlagen sind dieser Beschlussvorlage nochmals als Anlage beigefügt. Die Angelegenheit wurde mit Herrn Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann, Köln, vorbesprochen. Eine fachliche Stellungnahme ist ebenfalls beigefügt. Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplans werden vom Antragsteller übernommen. 2 Anlagen zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine, da die Kosten für die Änderung des FNP vom Antragsteller übernommen werden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es ist zu entscheiden zwischen dem nachvollziehbaren Änderungswunsch des Antragstellers und der Beibehaltung der bisherigen Darstellung des Flächennutzungsplans. Da sich alle zu berücksichtigenden Aspekte erst im Laufe des Bauleitplanverfahrens ergeben können, wird vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und das Bauleitplanverfahren einzuleiten. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -