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Beschlussvorlage (Leerrohrverlegung bei kommunalen Infrastrukturbaumaßnahmen; hier: Erschließung/ Versorgung mit Glasfaser)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
103 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
08.06.18, 12:00
Aktualisiert
08.06.18, 12:00
Beschlussvorlage (Leerrohrverlegung bei kommunalen Infrastrukturbaumaßnahmen;
hier: Erschließung/ Versorgung mit Glasfaser) Beschlussvorlage (Leerrohrverlegung bei kommunalen Infrastrukturbaumaßnahmen;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Bau- und Umweltausschuss 21.06.2018 88/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 3 Herr Zimmermann, Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 656.6 04.06.2018 TOP-Nr. öffentlich 9 Leerrohrverlegung bei kommunalen Infrastrukturbaumaßnahmen; hier: Erschließung/Versorgung mit Glasfaser Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird die Verwaltung beauftragt, unter externer Begleitung (Ing.-Büro und IT-Sachverständige) Möglichkeiten zu untersuchen, möglichst ohne finanziellen Aufwand für die Gemeinde Hürtgenwald Leerrohrverlegungen für die spätere Glasfaseranbindung von Grundstücken bzw. Häusern (Fibre to the home)zu ermöglichen. Finanzielle Auswirkungen Grds. ja, (Höhe noch unbekannt), durch diesen Beschluss nein Produkt: 91211 Sachverhalt: In den letzten Jahren hat eine leistungsfähige Internetanbindung zunehmend an Bedeutung gewonnen, etwa als Standortfaktor für die örtliche Wirtschaft oder als Kriterium für die Wohnqualität. Nach dem heutigen Stand der Technik bildet demnach ein Glasfasernetz aufgrund seiner Leistungsfähigkeit erhebliche Vorteile gegenüber den bisher verwandten Kupferleitungen. - Seite 1 von 2 - Die leistungsfähigste Ausbaustufe bildet hierbei die FTTH (engl. „Fibre to the home“ oder „Fibre all the way to the home“) Technologie. Sie bezeichnet das Verlegen von Lichtwellenleitern von Rechenzentren direkt bis in die Wohnung des Teilnehmers. Bei kommunalen Infrastrukturausbaumaßnahmen, z.B. Straßenausbau im Bereich „An der Wurzel“ in Vossenack oder „Emmerich“ im Ortsteil Vossenack, werden örtliche Telekommunikationsanbieter (wie Deutsche Telekom, Deutsche Glasfaser, Net Cologne, Net Aachen, Westnetz, Unitymedia) regelmäßig im Vorfeld beteiligt und über eine mögliche Mitbenutzung offener Gräben informiert. Schlussendlich entscheiden aber die Versorger als Auftraggeber nach unternehmerischen Kriterien, ob unmittelbar eine Glasfaser- oder Leerrohrverlegung erfolgt oder nicht. Bei dem Straßenausbau im Bereich „An der Wurzel“, sowohl neuer als auch alter Teil, hat die Deutsche Telekom mitgeteilt, dass sie eine Glasfaserverlegung vornehmen wird. Für den Straßenausbau in der Gemeindestraße „Emmerich“ ist dies derzeit nicht bekannt. Hier wurde seitens einiger Anlieger/ Grundstückseigentümer gezielt nachgefragt, ob nicht eine Glasfaserverlegung erfolge, da man hieran interessiert sei. Dieses Ansinnen ist seitens der Verwaltung gut nachvollziehbar. Es stellt sich jedoch die Frage, ob und unter welchen Konditionen die Gemeinde als Auftraggeber für die Verlegung von Leerrohren auftreten kann und soll, wenn dies seitens der Telekommunikationsunternehmen nicht erfolgt. Auch eine Leerrohrmitverlegung ist nicht kostenneutral. Material, Planung, Koordinierung, Baumaßnahmen und Dokumentationen bringen immer einen zusätzlichen Aufwand zur ursprünglichen Maßnahme mit sich. In der Sitzung ist beabsichtigt, zu aktuell abgefragten Preisen bei Leerrohrverlegungen und zu weiteren Einzelheiten zu berichten. Es sollte eine grundsätzliche Beratung der zuständigen politischen Gremien in der Angelegenheit stattfinden. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Grds. ja, durch diesen Beschluss aber nein. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es ist abzuwägen zwischen den Möglichkeiten, die ein Glasfaseranschluss den betreffenden Grundstücken (z. B. Attraktivität) bietet und dem zusätzlichen finanziellen und personellen Aufwand für die Gemeinde. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -