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Allgemeine Vorlage (Ermittlung von Flächenreserven für Wohnungsbebauung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
90 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
08.06.18, 18:06
Aktualisiert
08.06.18, 18:06
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 125/2018 19.06.2018 Vorlage erstellt: 07.06.2018 Federführung: 2.1 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Bürgermeister Esser Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X TOP Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: 5 Ermittlung von Flächenreserven für Wohnungsbebauung Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 05.01.2018 beantragt die CDU-Fraktion den Tagesordnungsunkt „Ermittlung von Flächenreserven für Wohnbebauung“ in der nächsten Sitzung des Fachausschusses zu beraten. Der Antrag der CDU-Fraktion ist in der Anlage beigefügt. In der Sitzung der AG Wohnraum am 15.02.2018 wurde fraktionsübergreifend ein gemeinsames Verständnis hergestellt, dass die Suche auf bebaubare, aber nicht zum Verkauf stehende Grundstücken für 1-2 Familienhäusern ausgeweitet wird, ein entsprechendes Anschreiben vorzubereiten ist, und den Ursachen für die fehlende Verkaufsbereitschaft nachgegangen wird. Nach einem Erfahrungsaustausch mit einer Kommune im Rheinland, welche die Eigentümer nach einer entsprechenden GIS-Abfrage ungefiltert angeschrieben hat, ist ein sensibles Vorgehen angezeigt. Häufig traf dort das Schreiben auf kritische familiäre Situationen wie Erbengemeinschaften, Krankheitsfälle, anstehende Scheidungen etc. Die Folge war z.T. starke Kritik am gewählten Vorgehen und die Weigerung, einen Verkauf des Grundstücks auch nur zu prüfen. Vorlagen-Nr. 125/2018 Seite 2 Daher wird vorgeschlagen, nach Identifikation der Grundstücke in Abstimmung mit dem jeweiligen Ortsvorsteher oder ggfs. einem Ratsmitglied zu entscheiden, ob und in welcher Form (Brief, Email, Telefon, direkte Ansprache, indirekte Ansprache) auf die Eigentümer zugegangen wird. Neben den länger bekannten Ursachen für das Festhalten an bebaubaren Grundstücken ist das derzeit niedrige Zinsniveau zu nennen. Hier werden von einem regionalen Immobilienentwickler Modelle konzipiert, welche einem Verkäufer eine Reinvestition der freien Liquidität in Wohneigentum ermöglichen. Hier wird ein Kosten verursachendes Grundstück in einer rentierliche Anlage überführt, sei es durch Vermietung oder mietfreie Selbstnutzung. Bei Interesse seitens des Ausschusses und der Bereitschaft des Immobilienentwicklers kann hierzu im nächsten Ausschuss eine Information erfolgen. Über die Ergebnisse eines Termins mit einem Investor für bezahlbaren Wohnraum wird die Verwaltung im HFA am 26.06.2018 berichten.