Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
14.06.2018
Erstellt
08.06.18, 10:00
Aktualisiert
08.06.18, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 422/2018
07.06.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
14.06.2018
Kommunaler Kinder-und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen
für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021
hier: Offene Kinder- und Jugendarbeit
Sachbearbeiter: Herr Lorbach
Tel.: 15 694
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Rahmenkonzept der Träger der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit vom 13.05.2018 zur Kenntnis. Der Arbeitsauftrag aus dem Beschluss V122/2015 wird
als erfüllt angesehen.
Der bestehende Kinder- und Jugendförderplan bleibt vor allem in Bezug auf die Personalbemessung
bis zum Ende der Laufzeit (31.12.2021) gültig.
-2-
Begründung:
In der Sitzung des Kreistages am 24.06.2015 wurde die Verwaltungsvorlage V122/2015 mit der
Aufforderung an die Träger, bis zum 31.12.2018 zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von
Offener Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu entwickeln, beschlossen.
Die Studie der TH Köln (s. Info 186/2016 und https://www.kreiseuskirchen.de/service/downloads/jugend/Abschlussbericht_Euskirchen_Endfassung.pdf) wurde
gemeinsam mit Trägern und Fachkräften der Offenen Kinder- und Jugendarbeit erstellt und löste
einen intensiven fachlichen Austausch aus.
Auf dieser Grundlage wurde das „Konzept der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Euskirchen
(Stand 20.März 2018)“, s. Anlage, durch die Träger und Fachkräfte der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit mit Moderation durch den Jugendpfleger erstellt.
Das Konzept wurde in der Interfraktionellen Arbeitsgruppe am 23.04.2018 in Anwesenheit der
Vorsitzenden und einer Vertreterin der AG §78 diskutiert.
Es fand in weiten Teilen Zustimmung.
Die Interfraktionelle Arbeitsgruppe und die Verwaltung hielten Ergänzungen bzw. Veränderungen zu
den Punkten „Konzeption“, „Kooperation mit Schule“ sowie „Personelle Rahmenbedingungen“ für
notwendig.
Die Träger sind in der Folge in einen weiteren Bearbeitungsprozess eingestiegen und haben ihr
Konzept - außer in dem Punkt Personalbemessung - den Vorschlägen der Interfraktionellen
Arbeitsgruppe und der Verwaltung entsprechend angepasst.
Am 06.06.2018 fand eine weitere Sitzung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe wiederum gemeinsam
mit den Vertreterinnen der AG § 78 statt.
Die Interfraktionelle Arbeitsgruppe erzielte Einvernehmen darüber, dass die Ausgestaltung der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit im KJFP ab 2022 intensiv vorbereitet werden muss.
Im Rahmen der gemeinsamen Jugendhilfeplanung sollen rechtzeitig insbesondere Grundlagen der
Personalbemessung und Anforderungen an Trägerqualität erarbeitet werden. Es wird für sinnvoll
erachtet, die Interfraktionelle Arbeitsgruppe zu diesem Zweck fortzuführen.
Der Zeitrahmen soll so gestaltet werden, dass eine Beteiligung der Träger und eine entsprechende
Vorbereitung bis zum Frühjahr 2021 möglich ist.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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