Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
08.06.18, 10:00
Aktualisiert
08.06.18, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 436/2018
01.06.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
12.06.2018
Kreisausschuss
04.07.2018
Kreistag
11.07.2018
Außerunterrichtliches Angebot im Rahmen der Maßnahme "FerienIntensivTraining - FIT in
Deutsch" für neu zugewanderte Schüler/-innen
Sachbearbeiter/in: Herr Recher
Tel.: 15 191
Abt.: 40 - Schulen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Der Eigenanteil steht im Rahmen der Gesamtdeckung nach
Rechtskraft des Haushaltes 2018 zur Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Durchführung der Bildungsmaßnahme „FerienIntensivTraining – FIT in
Deutsch“. Der Eigenanteil von 20% wird im Haushalt zur Verfügung gestellt. Er wird nach Möglichkeit
teilweise auch dadurch erbracht, dass die Räumlichkeiten der kreiseigenen Schulen bereitgestellt und
unterhalten werden.
-2-
Begründung:
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 06.02.2018 das Förderprojekt
„FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler aufgelegt
(s. Anlage). Dabei handelt es sich um die Durchführung eines außerunterrichtlichen Deutschkurses in
den Schulferien. Besonders qualifizierte Sprachlernbegleiter sollen an jeweils acht Werktagen in den
Osterferien, zehn Werktagen in den Sommerferien und fünf Werktagen in den Herbstferien Deutsch
für 15 bis 25 neu zuwanderte Schülerinnen und Schüler unterrichten. Das Angebot ist für die
Schülerinnen und Schüler freiwillig und kostenfrei.
Schulträger und freie Träger können die Förderung beantragen. Nach Rücksprache mit den
Schulleitern der kreiseigenen Berufskollegs, die diese zusätzliche Sprachförderung sehr begrüßen,
wurde die Förderung eines Sprachkurses in den kommenden Sommerferien am Thomas-EßerBerufskolleg fristwahrend zum 31.05.2018 beantragt.
Die Kosten für die Maßnahme in den Sommerferien betragen 7.500 €. Dabei handelt es sich um
Kosten für Kursmaterial, Räumlichkeiten, Frühstücks- und Mittagsverpflegung und die Vergütung für
zwei Sprachlernbegleiter. Die Landesförderung beträgt 80%, der Eigenanteil beträgt 20 % (=1.500 €).
Letzterer kann auch (teilweise) dadurch erbracht werden, dass die Kosten für die Bereitstellung und
Unterhaltung der Räumlichkeiten der kreiseigenen Schulen angesetzt werden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Maßnahme in den Sommerferien zu evaluieren. Falls
sie gut angenommen wird, sollen weitere Maßnahmen in den nächsten Schulferien angeboten
werden und dementsprechend weitere Förderanträge gestellt werden.
Die Kosten für die Kurse in den Osterferien betragen 6.120 € (20% Eigenanteil = 1.224 €), in den
Herbstferien 4.050 € (20% Eigenanteil = 810 €).
Die Projektförderung läuft gemäß Erlass bis zum 31.12.2022.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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