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Beschlussvorlage GB (Außerunterrichtliches Angebot im Rahmen der Maßnahme "FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch" für neu zugewanderte Schüler/-innen )

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
08.06.18, 10:00
Aktualisiert
08.06.18, 10:00
Beschlussvorlage GB (Außerunterrichtliches Angebot im Rahmen der Maßnahme "FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch" für neu zugewanderte Schüler/-innen
) Beschlussvorlage GB (Außerunterrichtliches Angebot im Rahmen der Maßnahme "FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch" für neu zugewanderte Schüler/-innen
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 436/2018 01.06.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 12.06.2018 Kreisausschuss 04.07.2018 Kreistag 11.07.2018 Außerunterrichtliches Angebot im Rahmen der Maßnahme "FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch" für neu zugewanderte Schüler/-innen Sachbearbeiter/in: Herr Recher Tel.: 15 191 Abt.: 40 - Schulen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Der Eigenanteil steht im Rahmen der Gesamtdeckung nach Rechtskraft des Haushaltes 2018 zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Durchführung der Bildungsmaßnahme „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“. Der Eigenanteil von 20% wird im Haushalt zur Verfügung gestellt. Er wird nach Möglichkeit teilweise auch dadurch erbracht, dass die Räumlichkeiten der kreiseigenen Schulen bereitgestellt und unterhalten werden. -2- Begründung: Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 06.02.2018 das Förderprojekt „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler aufgelegt (s. Anlage). Dabei handelt es sich um die Durchführung eines außerunterrichtlichen Deutschkurses in den Schulferien. Besonders qualifizierte Sprachlernbegleiter sollen an jeweils acht Werktagen in den Osterferien, zehn Werktagen in den Sommerferien und fünf Werktagen in den Herbstferien Deutsch für 15 bis 25 neu zuwanderte Schülerinnen und Schüler unterrichten. Das Angebot ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig und kostenfrei. Schulträger und freie Träger können die Förderung beantragen. Nach Rücksprache mit den Schulleitern der kreiseigenen Berufskollegs, die diese zusätzliche Sprachförderung sehr begrüßen, wurde die Förderung eines Sprachkurses in den kommenden Sommerferien am Thomas-EßerBerufskolleg fristwahrend zum 31.05.2018 beantragt. Die Kosten für die Maßnahme in den Sommerferien betragen 7.500 €. Dabei handelt es sich um Kosten für Kursmaterial, Räumlichkeiten, Frühstücks- und Mittagsverpflegung und die Vergütung für zwei Sprachlernbegleiter. Die Landesförderung beträgt 80%, der Eigenanteil beträgt 20 % (=1.500 €). Letzterer kann auch (teilweise) dadurch erbracht werden, dass die Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung der Räumlichkeiten der kreiseigenen Schulen angesetzt werden. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Maßnahme in den Sommerferien zu evaluieren. Falls sie gut angenommen wird, sollen weitere Maßnahmen in den nächsten Schulferien angeboten werden und dementsprechend weitere Förderanträge gestellt werden. Die Kosten für die Kurse in den Osterferien betragen 6.120 € (20% Eigenanteil = 1.224 €), in den Herbstferien 4.050 € (20% Eigenanteil = 810 €). Die Projektförderung läuft gemäß Erlass bis zum 31.12.2022. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)