Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
104 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
08.06.18, 08:00
Aktualisiert
08.06.18, 08:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 437/2018
01.06.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
12.06.2018
Kreisausschuss
04.07.2018
Kreistag
11.07.2018
Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Fathmann
Tel.: 15 531
Abt.: 40 - Schulen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Mittel sind im Haushalt 2018 (bei den Budgets der Schulen sowie
dem Budget des Immobilienmanagements) veranschlagt und stehen
nach dessen Rechtskraft zur Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen (Anlage
1). Die Ausstattung mit Präsentationstechnik erfolgt für jede Schule individuell nach Maßgabe der
Anlagen 2 bis 7.
-21. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung in Abstimmung mit den Schulleitungen zu
realisieren. Der Kreis Euskirchen stellt die dafür benötigten Haushaltsmittel in den Jahren
2018 bis 2022 zur Verfügung.
2. Die im Haushalt 2018 veranschlagten Mittel zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans
unter den Investitionsnummern I231012601, I231022601, I221012601, I221022601,
I221052601, I221062601 werden entsperrt.
3. Für die Finanzierung werden, soweit dies nach den Förderrichtlinien möglich ist, die Mittel aus
dem Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ verwendet, s. Beschluss Z 1/V
411/2018.
4. Die Verwaltung prüft, ob die Tätigkeiten der koordinierenden Stelle (Ziffer 6.7 des Plans, S. 56
ff) durch zusätzliches eigenes Personal oder wirtschaftlicher durch einen externen
Dienstleister wahrgenommen werden können.
5. Die im Plan vorgesehenen Jahresgespräche mit den Schulleitungen werden unter der
Moderation des Büros Dr. Garbe & Lexis durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Mittel in
Höhe von 1.500 € jährlich werden ab 2018 zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung
erfolgt über „Gute Schule 2020“.
Begründung:
Der Medienentwicklungsplan wurde mit der Info 311/2018 in den Ausschuss für Bildung und Inklusion
eingebracht. Mit der Umsetzung des Medienentwicklungsplans erbringt der Kreis Euskirchen als
Schulträger einen wichtigen Beitrag zu einer zukunftsgerichteten Weiterentwicklung der kreiseigenen
Schulen. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die
Schülerinnen und Schüler der kreiseigenen Schulen die erforderliche Medienkompetenz erwerben
und digitale Medien mit Erfolg anwenden können. Der Erwerb dieser Kompetenzen ist das erklärte
gemeinsame Ziel von Landesregierung und Kommunalen Schulträgern (s. Gemeinsame Erklärung
der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden „Schule in der digitalen Welt“).
Der Plan sieht eine einheitliche Ausstattung der Schulen innerhalb der jeweiligen Schulformen vor.
Diesem Prinzip soll mit Ausnahme einer abweichenden Planung bei der Ausstattung mit
Präsentationstechnik gefolgt werden. Für eine individuelle Planung für jede Schule zu diesem Thema
sprechen die unterschiedlichen Anforderungen für den Unterrichtseinsatz bei den unterschiedlichen
Schulformen, Bildungsgängen, Lehrplänen und Schülerschaften.
Unter Berücksichtigung der Einzelplanungen der Schulen gemäß Anlagen 2 bis 7 ergeben sich
Kosten für die Präsentationstechnik in Höhe von 1.020.500 € für alle Schulen im Planungszeitraum.
Die Kosten der übrigen Maßnahmen betragen 1.917.845 €. Es entstehen Kosten von insgesamt
2.938.345 €.
Bei diesen genannten Kosten ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich durch Preisänderungen im
Planungszeitraum, unvorhergesehene Kosten insbesondere bei den gebäudebezogenen Arbeiten
und weitere Faktoren die genauen Kosten noch verändern können.
Von den im Medienentwicklungsplan vorgesehenen Maßnahmen sind lediglich die Kosten für
Wartung und Support i.H.v. 738.450 € und die Internetanbindung über VDSL i.H.v. 18.000 € nicht
über das Landesförderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ förderfähig. Die übrigen Kosten
können über das Förderprogramm refinanziert werden.
Die unter Ziffer Ziffer 6.7 des Plans, S. 56 ff dargestellten koordinierenden Aufgaben bei der
Umsetzung des Plans können mit dem vorhandenen Personal in der Abt. Schulen nicht
-3wahrgenommen werden. Insbesondere wird zusätzlicher EDV-technischer Sachverstand benötigt.
Derzeit wird geprüft, ob ein externer Dienstleister die Aufgaben erledigen kann. Sollte dies nicht der
Fall sein, wird zu prüfen sein, wie die Aufgaben mit zusätzlichem eigenen Personal wahrgenommen
werden können.
Es ist vorgesehen, die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Inklusion jährlich über den
Fortschritt beim Ausbau der digitalen Infrastruktur an den kreiseigenen Schulen zu informieren.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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