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Beschlussvorlage GB (Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
104 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
08.06.18, 08:00
Aktualisiert
08.06.18, 08:00
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 437/2018 01.06.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 12.06.2018 Kreisausschuss 04.07.2018 Kreistag 11.07.2018 Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen Sachbearbeiter/in: Frau Fathmann Tel.: 15 531 Abt.: 40 - Schulen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel sind im Haushalt 2018 (bei den Budgets der Schulen sowie dem Budget des Immobilienmanagements) veranschlagt und stehen nach dessen Rechtskraft zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen (Anlage 1). Die Ausstattung mit Präsentationstechnik erfolgt für jede Schule individuell nach Maßgabe der Anlagen 2 bis 7. -21. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung in Abstimmung mit den Schulleitungen zu realisieren. Der Kreis Euskirchen stellt die dafür benötigten Haushaltsmittel in den Jahren 2018 bis 2022 zur Verfügung. 2. Die im Haushalt 2018 veranschlagten Mittel zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans unter den Investitionsnummern I231012601, I231022601, I221012601, I221022601, I221052601, I221062601 werden entsperrt. 3. Für die Finanzierung werden, soweit dies nach den Förderrichtlinien möglich ist, die Mittel aus dem Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ verwendet, s. Beschluss Z 1/V 411/2018. 4. Die Verwaltung prüft, ob die Tätigkeiten der koordinierenden Stelle (Ziffer 6.7 des Plans, S. 56 ff) durch zusätzliches eigenes Personal oder wirtschaftlicher durch einen externen Dienstleister wahrgenommen werden können. 5. Die im Plan vorgesehenen Jahresgespräche mit den Schulleitungen werden unter der Moderation des Büros Dr. Garbe & Lexis durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 1.500 € jährlich werden ab 2018 zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt über „Gute Schule 2020“. Begründung: Der Medienentwicklungsplan wurde mit der Info 311/2018 in den Ausschuss für Bildung und Inklusion eingebracht. Mit der Umsetzung des Medienentwicklungsplans erbringt der Kreis Euskirchen als Schulträger einen wichtigen Beitrag zu einer zukunftsgerichteten Weiterentwicklung der kreiseigenen Schulen. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Schülerinnen und Schüler der kreiseigenen Schulen die erforderliche Medienkompetenz erwerben und digitale Medien mit Erfolg anwenden können. Der Erwerb dieser Kompetenzen ist das erklärte gemeinsame Ziel von Landesregierung und Kommunalen Schulträgern (s. Gemeinsame Erklärung der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden „Schule in der digitalen Welt“). Der Plan sieht eine einheitliche Ausstattung der Schulen innerhalb der jeweiligen Schulformen vor. Diesem Prinzip soll mit Ausnahme einer abweichenden Planung bei der Ausstattung mit Präsentationstechnik gefolgt werden. Für eine individuelle Planung für jede Schule zu diesem Thema sprechen die unterschiedlichen Anforderungen für den Unterrichtseinsatz bei den unterschiedlichen Schulformen, Bildungsgängen, Lehrplänen und Schülerschaften. Unter Berücksichtigung der Einzelplanungen der Schulen gemäß Anlagen 2 bis 7 ergeben sich Kosten für die Präsentationstechnik in Höhe von 1.020.500 € für alle Schulen im Planungszeitraum. Die Kosten der übrigen Maßnahmen betragen 1.917.845 €. Es entstehen Kosten von insgesamt 2.938.345 €. Bei diesen genannten Kosten ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich durch Preisänderungen im Planungszeitraum, unvorhergesehene Kosten insbesondere bei den gebäudebezogenen Arbeiten und weitere Faktoren die genauen Kosten noch verändern können. Von den im Medienentwicklungsplan vorgesehenen Maßnahmen sind lediglich die Kosten für Wartung und Support i.H.v. 738.450 € und die Internetanbindung über VDSL i.H.v. 18.000 € nicht über das Landesförderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ förderfähig. Die übrigen Kosten können über das Förderprogramm refinanziert werden. Die unter Ziffer Ziffer 6.7 des Plans, S. 56 ff dargestellten koordinierenden Aufgaben bei der Umsetzung des Plans können mit dem vorhandenen Personal in der Abt. Schulen nicht -3wahrgenommen werden. Insbesondere wird zusätzlicher EDV-technischer Sachverstand benötigt. Derzeit wird geprüft, ob ein externer Dienstleister die Aufgaben erledigen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wird zu prüfen sein, wie die Aufgaben mit zusätzlichem eigenen Personal wahrgenommen werden können. Es ist vorgesehen, die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Inklusion jährlich über den Fortschritt beim Ausbau der digitalen Infrastruktur an den kreiseigenen Schulen zu informieren. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)