Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
163 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
07.06.18, 09:03
Aktualisiert
07.06.18, 09:03
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Kur.
Vorlage 953 /X.L.
Datum: 07.06.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.06.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
26.06.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
03.07.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Entwurf des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) für die Gemeinde
Nettersheim zwischenzeitlich vorliegt und beschließt diesen zur Einsichtnahme für
alle Bürgerinnen und Bürger offenzulegen.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, den Entwurf des IKEK parallel zur Offenlage der Bezirksregierung Köln zur Vorabstimmung vorzulegen. In der Sitzungsphase nach dem Sommer ist das IKEK dann dem Gemeinderat zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 535 / X.L.)
Der Gemeinderat beschließt , unter Einbeziehung der Orte Bouderath,
Buir, Engelgau, Frohngau, Holzmülheim, Pesch und Roderath sowie der
vorliegenden Entwicklungskonzepte (Marmagen, Nettersheim,
Zingsheim und Tondorf) ein Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) für die Gesamtgemeinde zu erarbeiten. Hierfür sind entsprechende Mittel im haushaltsplan 2017 zu veranschlagen. Weiterhin
ist im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung,
ein Förderantrag zu stellen. Die notwendigen Planungsauftrräge sind im
Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben.
Die Erarbeitung des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK)
wurde durch die Bezirksregierung Köln mit einer Zuwendung in Höhe von
49.286,42 € unterstützt. Der Fördersatz liegt bei 75 % der Nettokosten.
In der Vorlage 842 X.L. mit Ratsbeschluss vom 12.12.2017 wurde bereits über
den Sachstand des IKEK informiert.
Zwischenzeitlich wurde das Entwicklungskonzept durch die Planungsgruppe MWM
aus Aachen fertiggestellt und im Entwurf vorgelegt. Die Ziele- und Maßnahmenpläne sind als Anlage beigefügt (siehe Anlagen).
Im Rahmen der Erarbeitung wurden besucht und eingehend analysiert die Dorfzentren sowie die Jugendarbeit im Ort. Außerdem fanden diverse Workshops und
Veranstaltungen in den Orten statt, bei denen Maßnahmen erarbeitet und festgelegt wurden. Im Vordergrund bei der Erarbeitung standen dabei die Interessen
und Ideen der Bürgerinnen und Bürger.
Hierzu zählt auch eine Abgrenzung von Fördergebieten. Innerhalb der Fördergebiete befindet sich derhistorische Ortskern der Orte sowie die Bausubstanz aus
den 50er und 60er Jahren.
3
Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat soll allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, den Entwurf einzusehen und ggf. noch
weitere Ideen einzubrigen. Dazu wird der Entwurf in der Zeit vom 04.07.201804.08.2018 im Rathaus offengelegt.
Parallel dazu ist das IKEK der Bezirksregierung Köln zur Vorabstimmung vorzulegen.
Nach Vorabstimmung mit der Bezirksregierung ist das IKEK dem Gemeinderat in
der Sitzungsphase nach dem Sommer zur abschließenden Zustimmung vorzulegen.
gez. Pracht
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Bürgermeister