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Beschlussvorlage (Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
163 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
07.06.18, 09:03
Aktualisiert
07.06.18, 09:03
Beschlussvorlage (Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept) Beschlussvorlage (Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept) Beschlussvorlage (Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Kur. Vorlage 953 /X.L. Datum: 07.06.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 26.06.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Entwurf des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) für die Gemeinde Nettersheim zwischenzeitlich vorliegt und beschließt diesen zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger offenzulegen. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, den Entwurf des IKEK parallel zur Offenlage der Bezirksregierung Köln zur Vorabstimmung vorzulegen. In der Sitzungsphase nach dem Sommer ist das IKEK dann dem Gemeinderat zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 535 / X.L.) Der Gemeinderat beschließt , unter Einbeziehung der Orte Bouderath, Buir, Engelgau, Frohngau, Holzmülheim, Pesch und Roderath sowie der vorliegenden Entwicklungskonzepte (Marmagen, Nettersheim, Zingsheim und Tondorf) ein Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) für die Gesamtgemeinde zu erarbeiten. Hierfür sind entsprechende Mittel im haushaltsplan 2017 zu veranschlagen. Weiterhin ist im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung, ein Förderantrag zu stellen. Die notwendigen Planungsauftrräge sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Die Erarbeitung des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) wurde durch die Bezirksregierung Köln mit einer Zuwendung in Höhe von 49.286,42 € unterstützt. Der Fördersatz liegt bei 75 % der Nettokosten. In der Vorlage 842 X.L. mit Ratsbeschluss vom 12.12.2017 wurde bereits über den Sachstand des IKEK informiert. Zwischenzeitlich wurde das Entwicklungskonzept durch die Planungsgruppe MWM aus Aachen fertiggestellt und im Entwurf vorgelegt. Die Ziele- und Maßnahmenpläne sind als Anlage beigefügt (siehe Anlagen). Im Rahmen der Erarbeitung wurden besucht und eingehend analysiert die Dorfzentren sowie die Jugendarbeit im Ort. Außerdem fanden diverse Workshops und Veranstaltungen in den Orten statt, bei denen Maßnahmen erarbeitet und festgelegt wurden. Im Vordergrund bei der Erarbeitung standen dabei die Interessen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger. Hierzu zählt auch eine Abgrenzung von Fördergebieten. Innerhalb der Fördergebiete befindet sich derhistorische Ortskern der Orte sowie die Bausubstanz aus den 50er und 60er Jahren. 3 Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat soll allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, den Entwurf einzusehen und ggf. noch weitere Ideen einzubrigen. Dazu wird der Entwurf in der Zeit vom 04.07.201804.08.2018 im Rathaus offengelegt. Parallel dazu ist das IKEK der Bezirksregierung Köln zur Vorabstimmung vorzulegen. Nach Vorabstimmung mit der Bezirksregierung ist das IKEK dem Gemeinderat in der Sitzungsphase nach dem Sommer zur abschließenden Zustimmung vorzulegen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister