Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
151 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
07.06.18, 09:03
Aktualisiert
07.06.18, 09:03
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/M
Vorlage 968 /X.L.
Datum: 06.06.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.06.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
26.06.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
03.07.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Nettersheim;
Umgestaltung Urftbrücke im Bereich Bahnhofstraße
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, unter Einbeziehung eines Fachbüros im Rahmen des Masterplans Nettersheim die Umgestaltung der Urftbrücke im Bereich der Bahnhofstraße zu erarbeiten und umzusetzen. Für die Ausführung der Arbeiten sind im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung Preisangebote von Fachfirmen einzuholen
und der Auftrag an die billigsbietende Firma zu vergeben.
Begründung:
Im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Nettersheim ist u. a. die Umgestaltung der Urftbrücke im Bereich der Bahnhofstraße vorgesehen. Entsprechende
Mittel stehen zur Verfügung. Zur städtebaulichen Aufwertung des Ortskerns und
insbesondere zur Verbesserung der fußläufigen, barrierefreien Verbindung zwischen den beiden Bahnsteigen soll die Urftbrücke als ortsbildprägendes Element
in Ortsmitte aufgewertet und saniert werden. Hierbei soll auch das ortsuntypische
Brückengeländer erneuert und der Straßenraum so gestaltet werden, dass eine
klare Abtrennung für Fußgänger, Pkw und Radfahrer erkennbar ist. Hierbei sollen
die Betonkappen im Bereich des Brückengeländers sowie die derzeit vorhandenen
Betonflächen der Gehwege beibehalten und lediglich überarbeitet bzw. ergänzt
werden, da bei einem Abbruch dieser Betonteile mit weiteren umfangreichen Arbeiten am Brückenbauwerk gerechnet werden muss. Lediglich die vorhandenen
ortsuntypischen Pfeiler sollen abgebrochen und durch neue Eckpfeiler und einem
neuen Geländer ersetzt werden.
Der derzeitige Fahrbahnbelag soll abgefräst und durch eine neue farblich abgesetzte Fahrbahndecke erneuert werden. Vorgesehen ist, die zukünftigen Gehwegflächen durch Betonplatten optisch aufzuwerten.
Neben den Mitteln aus dem Förderprogramm des Masterplans stehen anteilige
Mittel aus dem Ansatz „Bahnhofsumfeld Nettersheim“ für die fußläufige,
barrierefreie Verbindung zwischen den beiden Bahnsteigen zur Verfügung.
Da die Maßnahme bis Ende des Jahres abgeschlossen werden muss, soll kurzfristig durch ein Fachbüro die Ausschreibung vorbereitet werden, im Rahmen einer
3
beschränkten Ausschreibung Vergleichsangebote eingeholt und der Auftrag an
die billigstbietende Firma vergeben werden.
Am Brückenbauwerk selbst wird der Kreis Euskirchen derzeit noch keine Sanierungsmaßnahmen durchführen lassen.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister