Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
159 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
07.06.18, 09:03
Aktualisiert
13.06.18, 11:02
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237)

öffnen download melden Dateigröße: 159 kB

Inhalt der Datei

Erweiterung ============ GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 687 /X.L. Z.1 Datum: 06.06.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, zur Errichtung eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Teilgrundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung des Stalles mit Lagerhalle erstellt und realisiert wird. Begründung: Der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung am 13.06.2017 mit einer ähnlichen Bauangelegenheit auf diesem Grundstück befasst (s. Vorlage 687/X.L.). Seinerzeit hatte der Eigentümer die Errichtung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle beabsichtigt. Der Standort des neu definierten Bauvorhabens „Rinderstall mit Heu- und Strohlager“ auf dem Grundstück Nr. 237 soll nunmehr in unmittelbarer Nähe zur Lärchenstraße vorgesehen werden. Die Größe des Stall- und Lagergebäudes ist mit 36,4 x 21,4 m im Vergleich zum Erstantrag etwas erweitert worden. Die Firsthöhe beträgt rd. 8,0 m. Es ist eine Stahl-Rahmen-Konstruktion geplant. Im unteren Bereich erhält die Halle einen Stahlbetonsockel der bis auf 2,0 m hochgeführt wird. Oberhalb des Betonsockels erhält die Halle eine Holzverkleidung bzw. Teilbereiche (Südseite) bleiben offen und erhalten ein Windschutznetz. Die Dacheindeckung soll mit Faser-Zementwellplatten erfolgen. Die Halle wird zwei Notausgangstüren als Stahltüren sowie ein Schiebetor in Holzkonstruktion in den Giebelseiten erhalten. Antragsteller ist ein traditioneller ortsansässiger Landwirt. Der Familienbetrieb wird bereits seit mehreren Generationen unterhalten. Das jetzige Bauvorhaben zeigt, dass eine weitere Betriebserweiterung zum Erhalt des Betriebes beitragen soll. Letztmalig wurde die Privilegierung durch die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen im Jahre 1994 festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass durch die jetzige Betriebserweiterung diese weiterhin Bestand hat und nicht neu festgestellt werden muss. 3 Es wird vorgeschlagen, zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung der Halle erstellt und realisiert wird. Aus dem beigefügten Planauszug ist der neue Standort des Rinderstalles mit Heu- und Strohlager ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister