Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
159 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
07.06.18, 09:03
Aktualisiert
13.06.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Erweiterung
============
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 687 /X.L. Z.1
Datum: 06.06.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.06.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 10 Nr. 237
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, zur Errichtung eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf
dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Teilgrundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36
Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung die
Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung des Stalles mit
Lagerhalle erstellt und realisiert wird.
Begründung:
Der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hatte sich bereits in seiner
Sitzung am 13.06.2017 mit einer ähnlichen Bauangelegenheit auf diesem Grundstück
befasst (s. Vorlage 687/X.L.). Seinerzeit hatte der Eigentümer die Errichtung einer
landwirtschaftlichen Gerätehalle beabsichtigt.
Der Standort des neu definierten Bauvorhabens „Rinderstall mit Heu- und Strohlager“
auf dem Grundstück Nr. 237 soll nunmehr in unmittelbarer Nähe zur Lärchenstraße
vorgesehen werden. Die Größe des Stall- und Lagergebäudes ist mit 36,4 x 21,4 m im
Vergleich zum Erstantrag etwas erweitert worden. Die Firsthöhe beträgt rd. 8,0 m. Es
ist eine Stahl-Rahmen-Konstruktion geplant. Im unteren Bereich erhält die Halle einen
Stahlbetonsockel der bis auf 2,0 m hochgeführt wird. Oberhalb des Betonsockels erhält
die Halle eine Holzverkleidung bzw. Teilbereiche (Südseite) bleiben offen und erhalten
ein Windschutznetz. Die Dacheindeckung soll mit Faser-Zementwellplatten erfolgen. Die
Halle wird zwei Notausgangstüren als Stahltüren sowie ein Schiebetor in Holzkonstruktion in den Giebelseiten erhalten.
Antragsteller ist ein traditioneller ortsansässiger Landwirt. Der Familienbetrieb wird bereits seit mehreren Generationen unterhalten. Das jetzige Bauvorhaben zeigt, dass eine
weitere Betriebserweiterung zum Erhalt des Betriebes beitragen soll. Letztmalig wurde
die Privilegierung durch die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen im Jahre
1994 festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass durch die jetzige Betriebserweiterung
diese weiterhin Bestand hat und nicht neu festgestellt werden muss.
3
Es wird vorgeschlagen, zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36
Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung die
Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung der Halle erstellt
und realisiert wird.
Aus dem beigefügten Planauszug ist der neue Standort des Rinderstalles mit Heu- und
Strohlager ersichtlich.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister