Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
07.06.18, 14:26
Aktualisiert
07.06.18, 14:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.05.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 22-16-30/2016 S
Nr. der Ratsdrucksache: 963-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Rechnungsprüfungsausschuss
21.06.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gesamtabschluss 2016
hier: Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 101
Abs. 2 bis 8 GO NRW
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Berichterstatter/in: Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
RPA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 963-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist gem. § 3 i.V.m. § 116 Abs. 6 GO NRW für die Prüfung des Gesamtabschlusses zuständig. Er bedient sich grundsätzlich zur Durchführung dieser
Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung. Da eine solche bei der Stadt Bad Münstereifel nicht eingerichtet ist, bedient sich der RPA gem. § 59 Abs. 3 i.V.m. § 103 Abs. 5 GO NRW eines Dritten
als Prüfer.
Mit Beschluss des RPA vom 08.09.2016 (RD 617-X) wurde die Fa. Hahne, Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Wierlings Busch 73, 48249 Dülmen, als Prüfer für die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 bestellt.
Die Prüfung durch die Fa. Hahne erfolgte im Januar 2018 und schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab (vgl. Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2016, eingestellt als Dokument im papierlosen Sitzungsdienst im Ordner „Haushalt
2016“).
Der RPA hat seinerseits über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung
einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Er dient dem Rat als Grundlage für seine Entscheidungen gem. § 116 Abs. 1 GO NRW. Der Entwurf des Prüfungsberichtes ist als Anlage beigefügt.
Frau Hahne von der Fa. Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH ist anwesend und wird
den Prüfbericht vorstellen bzw. erläutern.
2. Rechtliche Würdigung
keine
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich nach eingehender Prüfung dem Bericht der Revisions- und Treuhandgesellschaft Hahne über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 mit abschließendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an.
Er fasst das Ergebnis seiner Beratungen in einem Prüfungsbericht zusammen, der auch den eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk enthält (Anlage zur Niederschrift).
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2016 mit einer
Bilanzsumme von 209.450.164,75 € sowie in Übereinstimmung mit der Gesamtergebnisrechnung
dem in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Gesamtfehlbetrag in Höhe von 2.446.674,72 €. Der Gesamtjahresfehlbetrag wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
2. Der Bürgermeisterin wird gem. § 116 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Entlastung erteilt.