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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2017 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
07.06.18, 14:26
Aktualisiert
07.06.18, 14:26
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2017
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2017
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.05.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 21-30-70/2017 S Nr. der Ratsdrucksache: 1038-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rechnungsprüfungsausschuss 21.06.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss 2017 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: BMin Sabine Preiser-Marian __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: RPA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1038-X/Z-2 1. Sachverhalt: Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist gem. § 59 Abs. 3 i.V.m. § 101 GO NRW für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Er bedient sich grundsätzlich zur Durchführung dieser Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung. Da eine solche bei der Stadt Bad Münstereifel nicht eingerichtet ist, bedient sich der RPA gem. § 59 Abs. 3 i.V.m. § 103 Abs. 5 GO NRW eines Dritten als Prüfer. Mit Beschluss des RPA vom 08.09.2016 (RD 617-X) wurde die Fa. Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Wierlings Busch 73, 48249 Dülmen, als Prüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 bestellt. Die Fa. Hahne wurde beauftragt, den Jahresabschluss 2017, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen sowie Anhang und Lagebericht, zu prüfen. Die Prüfung erfolgte im April/Mai 2018 und schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab (vgl. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017, eingestellt als Dokument im papierlosen Sitzungsdienst unter der Rubrik „Haushalt 2017“). Der RPA hat seinerseits über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Dieser Prüfungsbericht dient dann dem Rat als Grundlage für seine Entscheidungen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW. Der Entwurf dieses Prüfungsberichtes ist als Anlage beigefügt. Frau Hahne von der Fa. Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH ist anwesend und wird den Prüfbericht vorstellen bzw. erläutern. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ursprungs-RD 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich nach eingehender Prüfung dem Bericht der Revisions- und Treuhandgesellschaft Hahne über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 mit abschließendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an. Er fasst das Ergebnis seiner Beratungen in einem Prüfungsbericht zusammen, der auch den eigenen Bestätigungsvermerk enthält (Anlage zur Niederschrift). Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: 1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2017 gem. § 96 GO NRW fest. 2. Der Rat erteilt der Bürgermeisterin gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung. 3. Der Rat beschließt, den Jahresfehlbetrag i.H.v. 2.036.851,01 € der Allgemeinen Rücklage zu entnahmen.