Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
07.06.18, 14:26
Aktualisiert
07.06.18, 14:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.05.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 21-30-70/2017 S
Nr. der Ratsdrucksache: 1038-X/Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Rechnungsprüfungsausschuss
21.06.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss 2017
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
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Berichterstatter/in: BMin Sabine Preiser-Marian
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
RPA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1038-X/Z-2
1. Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist gem. § 59 Abs. 3 i.V.m. § 101 GO NRW für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Er bedient sich grundsätzlich zur Durchführung dieser
Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung. Da eine solche bei der Stadt Bad Münstereifel nicht eingerichtet ist, bedient sich der RPA gem. § 59 Abs. 3 i.V.m. § 103 Abs. 5 GO NRW eines Dritten
als Prüfer.
Mit Beschluss des RPA vom 08.09.2016 (RD 617-X) wurde die Fa. Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Wierlings Busch 73, 48249 Dülmen, als Prüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 bestellt.
Die Fa. Hahne wurde beauftragt, den Jahresabschluss 2017, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen sowie Anhang und Lagebericht, zu prüfen. Die Prüfung erfolgte im April/Mai 2018 und schließt mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk ab (vgl. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017, eingestellt
als Dokument im papierlosen Sitzungsdienst unter der Rubrik „Haushalt 2017“).
Der RPA hat seinerseits über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung
einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Dieser Prüfungsbericht dient dann dem Rat als
Grundlage für seine Entscheidungen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW. Der Entwurf dieses Prüfungsberichtes ist als Anlage beigefügt.
Frau Hahne von der Fa. Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH ist anwesend und wird
den Prüfbericht vorstellen bzw. erläutern.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Ursprungs-RD
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich nach eingehender Prüfung dem Bericht der Revisions- und Treuhandgesellschaft Hahne über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 mit abschließendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an.
Er fasst das Ergebnis seiner Beratungen in einem Prüfungsbericht zusammen, der auch den eigenen Bestätigungsvermerk enthält (Anlage zur Niederschrift).
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2017 gem. § 96 GO NRW fest.
2. Der Rat erteilt der Bürgermeisterin gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung.
3. Der Rat beschließt, den Jahresfehlbetrag i.H.v. 2.036.851,01 € der Allgemeinen Rücklage zu
entnahmen.