Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
99 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
07.06.18, 13:16
Aktualisiert
07.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.05.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 20.1 Lie/KInvFöG
Nr. der Ratsdrucksache: 1120-X
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Beratungsfolge
Termin
Rechnungsprüfungsausschuss
21.06.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW);
hier: Bescheinigung über die zweckentsprechende Mittelverwendung zur Maßnahme Erneuerung der Heizungsanlage in der Heinz-Gerlach-Halle Bad Münstereifel
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Berichterstatter/in: Herr Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
RPA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1120-X
1. Sachverhalt:
Die Erneuerung der Heizungsanlage in der Heinz-Gerlach-Halle Bad Münstereifel durch Umrüstung auf energiesparende Technik unter Einhaltung der aktuellen EnEV, die aus Mitteln des
Kommunalinvestitionsfonds finanziert wurde, war dem Förderbereich sonstige Infrastruktur, Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen, zugeordnet.
Die Maßnahme war mit geschätzten Kosten i.H.v. 120.000,00 € auf der Internetplattform des Landes eingetragen. Sie schließt ab mit Gesamtkosten von 159.237,05 €.
Die Mittelabrufe zur Bezahlung der Rechnungen erfolgten am 28.03.2017, 23.10.2017 und
04.06.2018.
Die Mittel für die Mehrkosten wurden gem. Ratsbeschluss vom 30.05.2017 durch eine überplanmäßige Ausgabe unter Inanspruchnahme der Investitionspauschale i.H.v. 41.000,00 € bereitgestellt.
2. Rechtliche Würdigung
Auf die allgemeinen Ausführungen in RD 427-X und die diesbezüglichen Anlagen wird verwiesen.
Das Verwendungsnachweisverfahren ist stark vereinfacht. Die Kommune hat gemäß § 8 Abs. 3
KInvFG NRW die Beendigung einer Maßnahme innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung
bei der Bezirksregierung anzuzeigen. Dieser Anzeige ist eine Bestätigung der Hauptverwaltungsbeamtin oder Hauptverwaltungsbeamten beizufügen, dass die örtliche Rechnungsprüfung die
zweckentsprechende Verwendung der Mittel der jeweiligen Maßnahme bescheinigt hat.
Die Beendigungsanzeige (siehe Anlage) ist gleichzeitig der Verwendungsnachweis.
Es ergeben sich für die örtliche Rechnungsprüfung folgende Prüfpunkte, zu denen die Verwaltung
jeweils Stellung nimmt:
1. Entspricht die Maßnahme den Förderbereichen des § 3 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG)?
Ja, die Erneuerung der Heizungsanlage in der Heinz-Gerlach-Halle Bad Münstereifel auf
energiesparende Technik unter Einhaltung der aktuellen EnEV ist eine Infrastrukturinvestition gemäß § 3 Nr. 1 lit. e) KInvFG.
2. Liegt eine Doppelförderung gem. § 4 Absatz 1 KInvFG vor?
Nein, die Erneuerung der Heizungsanlage in der Heinz-Gerlach-Halle Bad Münstereifel
wurde ausschließlich aus Mitteln des KInvFG finanziert. Andere öffentliche Mittel wurden
für diese Maßnahme weder beantragt noch bewilligt.
3. Ist die Nachhaltigkeit der Maßnahme gem. § 4 Absatz 3 KInvFG gegeben?
Ja, weil das Objekt aus heutiger Sicht über die im Bewilligungsbescheid vorgegebene
Zweckbindungsfrist von 10 Jahren hinaus für städtische Zwecke benötigt wird.
4. Wurden die Vorgaben des § 5 KInvFG erfüllt (Maßnahmenbeginn nach dem 30. Juni
2015)?
Ja, die Erneuerung der Heizungsanlage in der Heinz-Gerlach-Halle Bad Münstereifel wurde am 08.09.2016 begonnen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1120-X
5. Wurden die abgerufenen Mittel zur anteiligen Begleichung erforderlicher Zahlungen
benötigt (§ 6 Absatz 2 KInvFG)?
Ja, weil am 27.03.2017, 27.09.2017, 19.10.2017, 21.12.2017, 02.02.2018, 27.04.2018 und
05.06.2018 Zahlungen an die ausführenden Firmen geleistet wurden.
6. Wurden alle übrigen Bestimmungen aus dem Zuwendungsbescheid eingehalten?
Ja.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel bescheinigt die zweckentsprechende Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfond für die
Maßnahme Erneuerung der Heizungsanlage in der Heinz-Gerlach-Halle Bad Münstereifel durch
Umrüstung auf energiesparende Technik unter Einhaltung der aktuellen EnEV.