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Beschlussvorlage (Parkraumbewirtschaftungskonzept)

Daten

Kommune
Inden
Größe
133 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
07.06.18, 17:01
Aktualisiert
07.06.18, 17:01
Beschlussvorlage (Parkraumbewirtschaftungskonzept) Beschlussvorlage (Parkraumbewirtschaftungskonzept) Beschlussvorlage (Parkraumbewirtschaftungskonzept)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Ordnungsamt Gisela Wacker 06.06.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 21.06.2018 TOP Ein Ja Nein 137/2017 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Parkraumbewirtschaftungskonzept Beschlussentwurf: Für die Parkplätze im Zentrum vom Kreisverkehr bis zur Wehebachbrücke, hinter dem Rathaus sowie die Parkplätze seitlich der Goltsteinstraße bis hinter ehemals Koch wird eine Parkraumbewirtschaftungszone errichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die für den Betrieb der Parkraumbewirtschaftung notwendigen Mittel werden im Haushalt zur Verfügung gestellt. Begründung: Am 14.09.2016 fand eine Bürgerversammlung zur finanziellen Situation der Gemeinde Inden statt. Im Rahmen der von Bürgern eingereichten Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmesituation der Gemeinde Inden, wurde auch die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung angeregt. In Frage hierfür kommen die Parkplätze im Zentrum vom Kreisverkehr bis zur Wehebachbrücke, hinter dem Rathaus und die Parkflächen seitlich der Goltsteinstraße (hinter ehemals Koch). Hier sind insges. rund 60 – 65 Parkplätze vorhanden. Die Parkzeiten sollten unter der Woche auf die Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr beschränkt werden. Damit wird sichergestellt, dass Anwohnerparken kein Thema ist, da die Anwohner außerhalb dieser Zeit die Parkplätze kostenlos nutzen können. Während der gebührenpflichtigen Zeiten ist der Großteil der betroffenen Anwohner zur Arbeit. Durch die zeitliche Festlegung ergibt sich eine wöchentliche Parkzeit von längstens 48 Std. Auch hier sollte analog der Lösung beim Indemann eine sog. „Brötchentaste“ eingerichtet werden. Hierfür reichen die ersten 15 Minuten der Parkdauer aus. Es ist beabsichtigt, diese Regelung auch beim Parken am Indemann auf die ersten 15 Minuten anzupassen, da dies ausreichend ist, um jemanden abzuholen. Wer dort oben seine Freizeit verbringt, verbleibt länger als eine halbe Stunde. Bisher gilt in dem betroffenen Bereich (mit Ausnahme des Rathausparkplatzes) Parkscheibenpflicht für längstens eine Stunde. Dies wird von den anliegenden Geschäftsleuten bzw. Ärzten als ungünstig angesehen, da die Verweildauer bei Arzt oder z. B. Friseur meist länger als eine Stunde dauert. Dieses Problem würde zukünftig entfallen, da die Parkzeit dann individuell festgelegt werden kann. Unter Berücksichtigung dessen sowie der Tatsache, dass die Plätze nicht konstant belegt sein werden, ist von einer 25 %igen Belegung auszugehen. Einnahmen sind entsprechend zu erwarten. Kosten entstehen durch die Einrichtung der Parkautomaten. Es werden 4 Parkautomaten benötigt, da diese laut Auskunft des Straßenverkehrsamtes in rund 150 m Entfernung erreichbar sein müssen. Das bedeutet je einen Nähe Kreisverkehr bzw. Brücke, 1 hinter dem Rathaus und 1 hinter den Häusern Goltsteinstr. 71 – 75. Die laufenden Kosten für den Betrieb halten sich in Grenzen, sofern kein Vandalismus entsteht. Darüber hinaus kann eine tatsächliche Entrichtung der Gebühr dauerhaft nur erreicht werden, wenn auch erhöhte Kontrollen erfolgen. Dabei wird zunächst von einem Bedarf von 4 Std. Kontrolle wöchentlich ausgegangen. Kosten 4 Parkautomaten á 5.500 € = 4 Fundamente, 1 x Aufstellung á 1.000,00 € = Versicherung jährlich 4 x 178,50 € = gesamt 22.000,00 € 4.000,00 € 714,00 € 26.714,00 € Einnahmen ca. 60 Parkplätze á 48 Std. x 0,50 € x 52 Wochen = davon ca. 25 % Belegungszeit = abzgl. Kontrolle Parkautomaten 2 Std. x 52 x 33,00 € = abzgl. Kontrolle Parkscheine 4 Std. x 52 x 27,00 € = gesamt 74.880,00 € 18.720,00 € - 3.432,00 € - 5.616,00 € 9.672,00 € Bei geschätzten jährlichen Einnahmen von rd. 10.000,00 € und Kosten von 27.000,00 € würden sich die Kosten nach rd. zweieinhalb Jahren amortisieren. Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt, Herrn Schiewe, gibt es zwei Möglichkeiten, wie der betroffene Parkraum gekennzeichnet werden kann. Herr Schiewe rät hier zur Einrichtung einer Parkzone für den betroffenen Bereich, da alternativ jeder einzelne Parkplatz mit Schild gekennzeichnet werden müsste. Bei Einrichtung einer Parkzone müssen nur entsprechende Schilder am Anfang und Ende der Parkzone aufgestellt werden. Ergänzungen zur Parkraumbewirtschaftung: Die Laufzeitreduzierung der „Brötchentaste“ am Parkautomaten Indemann auf 15 Minuten ist nur durch eine Änderung der Satzung möglich. Wenn im Gemeindezentrum und am Indemann unterschiedliche Regelungen gelten sollen, so ist das durch Satzung zu regeln. Ticketsystem via Smartphone: Im Bezug auf die Nutzung einer Smartphone-App ist die Fa. Smartparking führend im Bezug auf digitalen Parkservice, da sie eine große Zahl von zertifizierten Betreibern derartiger Systeme vertritt. Nach Auskunft der Fa. Smartparking ist die Einrichtung eines Ticketsystems grundsätzlich möglich. Die Anbieter machen ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit insbesondere auch vom Parkgebührenumsatz abhängig. Vor einer weiteren Prüfung ist allerdings zunächst der Parkraum inklusive Gebühren festzulegen, um auf dieser Basis ein Angebot für eine Smartphone-App einzuholen. Aus diesem Grunde ist zunächst die Grundsatzentscheidung im Bezug auf Einführung einer Parkraumbewirtschaftung zu treffen. Ein derartiges Angebot kann allerdings nur eine Ergänzung zum Aufstellen der Parkautomaten sein, da nicht alle Parker dies nutzen werden. Zum einen hat nicht jeder ein Smartphone, zum anderen Beschlussvorlage 137/2017 1. Ergänzung Seite 2 entstehen für die Nutzer höhere Kosten, da die Nutzer die Kosten für die App zusätzlich zu den Parkgebühren zahlen müssen. Grünfläche neben dem Kosmetikstudio auf der Rathausstraße: Das Grundstück befindet sich in Privatbesitz und müsste entweder angekauft oder gepachtet werden. Zusätzlich entstehen erhebliche Kosten für die Herrichtung des Grundstückes als Parkplatz. Dies ist daher nicht empfehlenswert, da die Amortisierung zu lange dauern würde. Abgesehen hiervon steht mit dem Drieschplatz eine ausreichende Parkfläche fußläufig zur Verfügung. Überprüfung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes im Hinblick auf die Bediensteten: Der direkt an der Grünfläche des Bürgergartens gelegene Teil des Parkplatzes ist Privatgelände und kann daher nicht Bestandteil werden des im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung zu berücksichtigenden Teils, für den Parkgebühren erhoben werden können. Zur Zeit steht dieser Teil in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr ausschließlich für Besucher und Mitarbeiter des Rathauses kostenlos zur Verfügung. Sofern hier von den Mitarbeitern der Verwaltung ein Entgelt für die Nutzung erhoben würde, wären die davon betroffenen Parkplätze entsprechend zu markieren und könnten während der Dienstzeiten von niemand anderem mehr genutzt werden. Aufgrund der Zahl der in Frage kommenden Bediensteten stellt sich dann sogar die Frage, ob die Zahl der hier vorhandenen Parkplätze ausreichend wäre für alle Bediensteten. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 137/2017 1. Ergänzung Seite 3