Daten
Kommune
Inden
Größe
133 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
07.06.18, 17:01
Aktualisiert
07.06.18, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Ordnungsamt
Gisela Wacker
06.06.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
21.06.2018
TOP Ein Ja
Nein
137/2017
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Parkraumbewirtschaftungskonzept
Beschlussentwurf:
Für die Parkplätze im Zentrum vom Kreisverkehr bis zur Wehebachbrücke, hinter dem Rathaus
sowie die Parkplätze seitlich der Goltsteinstraße bis hinter ehemals Koch wird eine
Parkraumbewirtschaftungszone errichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen
Maßnahmen zu treffen. Die für den Betrieb der Parkraumbewirtschaftung notwendigen Mittel
werden im Haushalt zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Am 14.09.2016 fand eine Bürgerversammlung zur finanziellen Situation der Gemeinde Inden statt.
Im Rahmen der von Bürgern eingereichten Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmesituation der
Gemeinde Inden, wurde auch die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung angeregt.
In Frage hierfür kommen die Parkplätze im Zentrum vom Kreisverkehr bis zur Wehebachbrücke,
hinter dem Rathaus und die Parkflächen seitlich der Goltsteinstraße (hinter ehemals Koch).
Hier sind insges. rund 60 – 65 Parkplätze vorhanden. Die Parkzeiten sollten unter der Woche auf
die Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr beschränkt werden.
Damit wird sichergestellt, dass Anwohnerparken kein Thema ist, da die Anwohner außerhalb dieser
Zeit die Parkplätze kostenlos nutzen können. Während der gebührenpflichtigen Zeiten ist der
Großteil der betroffenen Anwohner zur Arbeit.
Durch die zeitliche Festlegung ergibt sich eine wöchentliche Parkzeit von längstens 48 Std.
Auch hier sollte analog der Lösung beim Indemann eine sog. „Brötchentaste“ eingerichtet werden.
Hierfür reichen die ersten 15 Minuten der Parkdauer aus. Es ist beabsichtigt, diese Regelung auch
beim Parken am Indemann auf die ersten 15 Minuten anzupassen, da dies ausreichend ist, um
jemanden abzuholen. Wer dort oben seine Freizeit verbringt, verbleibt länger als eine halbe Stunde.
Bisher gilt in dem betroffenen Bereich (mit Ausnahme des Rathausparkplatzes) Parkscheibenpflicht
für längstens eine Stunde. Dies wird von den anliegenden Geschäftsleuten bzw. Ärzten als
ungünstig angesehen, da die Verweildauer bei Arzt oder z. B. Friseur meist länger als eine Stunde
dauert. Dieses Problem würde zukünftig entfallen, da die Parkzeit dann individuell festgelegt
werden kann.
Unter Berücksichtigung dessen sowie der Tatsache, dass die Plätze nicht konstant belegt sein
werden, ist von einer 25 %igen Belegung auszugehen. Einnahmen sind entsprechend zu erwarten.
Kosten entstehen durch die Einrichtung der Parkautomaten. Es werden 4 Parkautomaten benötigt,
da diese laut Auskunft des Straßenverkehrsamtes in rund 150 m Entfernung erreichbar sein müssen.
Das bedeutet je einen Nähe Kreisverkehr bzw. Brücke, 1 hinter dem Rathaus und 1 hinter den
Häusern Goltsteinstr. 71 – 75.
Die laufenden Kosten für den Betrieb halten sich in Grenzen, sofern kein Vandalismus entsteht.
Darüber hinaus kann eine tatsächliche Entrichtung der Gebühr dauerhaft nur erreicht werden, wenn
auch erhöhte Kontrollen erfolgen. Dabei wird zunächst von einem Bedarf von 4 Std. Kontrolle
wöchentlich ausgegangen.
Kosten
4 Parkautomaten á 5.500 € =
4 Fundamente, 1 x Aufstellung á 1.000,00 € =
Versicherung jährlich 4 x 178,50 € =
gesamt
22.000,00 €
4.000,00 €
714,00 €
26.714,00 €
Einnahmen
ca. 60 Parkplätze á 48 Std. x 0,50 € x 52 Wochen =
davon ca. 25 % Belegungszeit =
abzgl. Kontrolle Parkautomaten 2 Std. x 52 x 33,00 € =
abzgl. Kontrolle Parkscheine 4 Std. x 52 x 27,00 € =
gesamt
74.880,00 €
18.720,00 €
- 3.432,00 €
- 5.616,00 €
9.672,00 €
Bei geschätzten jährlichen Einnahmen von rd. 10.000,00 € und Kosten von 27.000,00 € würden sich
die Kosten nach rd. zweieinhalb Jahren amortisieren.
Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt, Herrn Schiewe, gibt es zwei Möglichkeiten, wie
der betroffene Parkraum gekennzeichnet werden kann. Herr Schiewe rät hier zur Einrichtung einer
Parkzone für den betroffenen Bereich, da alternativ jeder einzelne Parkplatz mit Schild
gekennzeichnet werden müsste. Bei Einrichtung einer Parkzone müssen nur entsprechende Schilder
am Anfang und Ende der Parkzone aufgestellt werden.
Ergänzungen zur Parkraumbewirtschaftung:
Die Laufzeitreduzierung der „Brötchentaste“ am Parkautomaten Indemann auf 15 Minuten ist nur
durch eine Änderung der Satzung möglich. Wenn im Gemeindezentrum und am Indemann
unterschiedliche Regelungen gelten sollen, so ist das durch Satzung zu regeln.
Ticketsystem via Smartphone:
Im Bezug auf die Nutzung einer Smartphone-App ist die Fa. Smartparking führend im Bezug auf
digitalen Parkservice, da sie eine große Zahl von zertifizierten Betreibern derartiger Systeme
vertritt. Nach Auskunft der Fa. Smartparking ist die Einrichtung eines Ticketsystems grundsätzlich
möglich. Die Anbieter machen ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit insbesondere auch vom
Parkgebührenumsatz abhängig.
Vor einer weiteren Prüfung ist allerdings zunächst der Parkraum inklusive Gebühren festzulegen,
um auf dieser Basis ein Angebot für eine Smartphone-App einzuholen. Aus diesem Grunde ist
zunächst die Grundsatzentscheidung im Bezug auf Einführung einer Parkraumbewirtschaftung zu
treffen.
Ein derartiges Angebot kann allerdings nur eine Ergänzung zum Aufstellen der Parkautomaten sein,
da nicht alle Parker dies nutzen werden. Zum einen hat nicht jeder ein Smartphone, zum anderen
Beschlussvorlage 137/2017 1. Ergänzung
Seite 2
entstehen für die Nutzer höhere Kosten, da die Nutzer die Kosten für die App zusätzlich zu den
Parkgebühren zahlen müssen.
Grünfläche neben dem Kosmetikstudio auf der Rathausstraße:
Das Grundstück befindet sich in Privatbesitz und müsste entweder angekauft oder gepachtet
werden. Zusätzlich entstehen erhebliche Kosten für die Herrichtung des Grundstückes als Parkplatz.
Dies ist daher nicht empfehlenswert, da die Amortisierung zu lange dauern würde.
Abgesehen hiervon steht mit dem Drieschplatz eine ausreichende Parkfläche fußläufig zur
Verfügung.
Überprüfung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes im Hinblick auf die Bediensteten:
Der direkt an der Grünfläche des Bürgergartens gelegene Teil des Parkplatzes ist Privatgelände und
kann daher nicht Bestandteil werden des im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung zu
berücksichtigenden Teils, für den Parkgebühren erhoben werden können.
Zur Zeit steht dieser Teil in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr ausschließlich für Besucher und
Mitarbeiter des Rathauses kostenlos zur Verfügung. Sofern hier von den Mitarbeitern der
Verwaltung ein Entgelt für die Nutzung erhoben würde, wären die davon betroffenen Parkplätze
entsprechend zu markieren und könnten während der Dienstzeiten von niemand anderem mehr
genutzt werden. Aufgrund der Zahl der in Frage kommenden Bediensteten stellt sich dann sogar die
Frage, ob die Zahl der hier vorhandenen Parkplätze ausreichend wäre für alle Bediensteten.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☒ ja
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
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