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Beschlussvorlage (2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 3“ Textliche Festsetzungen B: Baugestalterische Festsetzungen 11. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen - § 9 Abs 4 BauGB i.V. mit § 86 BauONW - Einfriedungen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
141 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
07.06.18, 17:01
Aktualisiert
07.06.18, 17:01
Beschlussvorlage (2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 3“
Textliche Festsetzungen
B: Baugestalterische Festsetzungen 
11. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen - § 9 Abs 4 BauGB i.V. mit § 86 BauONW  
- Einfriedungen) Beschlussvorlage (2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 3“
Textliche Festsetzungen
B: Baugestalterische Festsetzungen 
11. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen - § 9 Abs 4 BauGB i.V. mit § 86 BauONW  
- Einfriedungen)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 06.06.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 21.06.2018 Rat 28.06.2018 TOP Ein Ja Nein 108/2018 Ent Bemerkungen Betrifft: 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 3“  Textliche Festsetzungen B: Baugestalterische Festsetzungen 11. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen - § 9 Abs 4 BauGB i.V. mit § 86 BauONW - Einfriedungen Beschlussentwurf: Die Bebauungsplan Nr. 27 B „Waagmühle 3“ wird insofern geändert, dass die Festsetzung zu den Einfriedungen und Vorgartenzone entsprechend der Anregung der Unteren Landschaftsbehörde zu dieser Festsetzung ergänzt wird. Die Festsetzung wird dann so auf den Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ übertragen. Begründung: In Abstimmung mit den Bauherren aus dem Plangebiet Inden-Seeviertel über die Einfriedungen hat sich eine Bauherrin bei der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren über mögliche Pflanzen beraten lassen. Die Landschaftsbehörde hat daraufhin auch die Clematis Montana als heckenähnlich und bienenfreundlich empfohlen. Es wurde nach Mitteilung hierüber für diese Sitzung eine Mitteilungsvorlage mit schriftlicher Empfehlung der Landschaftsbehörde eingefordert. Diese liegt wie folgt vor: Hallo Frau Dechering, eine Hecke ist ein linienförmiger Aufwuchs (ein- oder mehrreihig) dicht stehender, stark verzweigter Sträucher, die frei wachsend oder regelmäßig geschnitten dichte, naturnahe Grundstückseinfriedungen bilden können. Besonders ökologisch wertvoll und artenreich sind dabei einheimische Strauch-/ Baumarten (z.B. Hainbuche, Rotbuche, Liguster als Laubgehölze oder Eibe als einheimisches Nadelgehölz). Wenn wenig Platz zur Verfügung steht bzw. die Bestimmungen des Nachbarschaftsrechtes einer Heckenpflanzung entgegen stehen, gibt es aber ökologisch wertvolle Alternativen. Mauern und Zäune (und Rankgerüste) lassen sich durch entsprechende Rankpflanzen gut und schnell begrünen. Hierzu zählt auch die Clematis (Waldrebe) und hier insbesondere die früh im Jahr reich rosa blühende Wildform Clematis montana. Die Pflanze bildet ein dichtes Rankgeflecht, dass auch als Niststandort in Frage kommt. Die reiche Blüte bietet Bienen und Insekten bereits ab Mai Nahrung. Entgegen einer Hecke aus unscheinbar blühenden Pflanzen (z.B. Liguster) bietet die Weinrebe zusätzlich noch einen farblichen Aspekt im Garten. Aufgrund der Wuchsfreudigkeit (bis zu 8m lange Ranken) ist schnell ein gleicher Effekt, wie bei einer Hecke zu erzielen. Neben der Waldrebe (Clematis montana) ist auch Efeu (Hedera helix) oder die Heckenkirche (Lonicera x heckrottii) eine geeignete Rankpflanze. Sie können auch miteinander kombiniert werden. Da es sich bei den genannten Arten um ursprüngliche Waldarten handelt, ist darauf zu achten, dass der Fuß kühl, beschattet ist (z.B. Mulch, Holz Steine). Bei Pflanzungen in Bebauungsplangebieten ist m. E. auch auf Vielfältigkeit zu achten. Die Gärten dienen als Erlebnis- und Erholungsraum. Es soll den Menschen Freude machen in den Garten zu gehen und sie sollen täglich etwas Neues entdecken. Gerade in der Gartengestaltung gibt es diverse Möglichkeiten durch die Auswahl von Blütenformen/ und zeiten, Laubformen und Färbungen viel zu erreichen. Ich würde mir mal eine Auflage in einem B-Plan wünschen, der die Tonnen von Geröll in Vorgärten und die Tujas und Lorbeerkirche als Eingrünung verbietet . ;-)) Im Gegensatz zu Pflanzungen in der freien Landschaft, wo Zierformen und nicht einheimische Pflanzen nichts verloren haben, sehe ich in Gärten doch einen gewissen Spielraum. Mit freundlichen Grüßen Kreis Düren Umweltamt Da die Zielsetzung im Faktor X Baugebiet der Ökologie und Nachhaltigkeit dient, können die Festsetzungen auch in Abstimmung mit der Faktor X Agentur indeland entsprechend ergänzt werden. Die genaue Formulierung der Festsetzung würde dann mit der unteren Landschaftsbehörde abgestimmt werden müssen, damit Rechtssicherheit in der eindeutigen Bestimmtheit dieser Festsetzung besteht. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt In Vertretung: _______________________ _______________________ ___________________________ Allgem. Vertreter Fachbereichsleiter Kämmerer des Bürgermeisters Beschlussvorlage 108/2018 Seite 2