Daten
Kommune
Inden
Größe
141 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
07.06.18, 17:01
Aktualisiert
07.06.18, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
06.06.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
21.06.2018
Rat
28.06.2018
TOP Ein Ja
Nein
108/2018
Ent Bemerkungen
Betrifft:
2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 3“
Textliche Festsetzungen
B: Baugestalterische Festsetzungen
11. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen - § 9 Abs 4 BauGB i.V. mit § 86 BauONW
- Einfriedungen
Beschlussentwurf:
Die Bebauungsplan Nr. 27 B „Waagmühle 3“ wird insofern geändert, dass die Festsetzung zu den
Einfriedungen und Vorgartenzone entsprechend der Anregung der Unteren Landschaftsbehörde zu
dieser Festsetzung ergänzt wird.
Die Festsetzung wird dann so auf den Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ übertragen.
Begründung:
In Abstimmung mit den Bauherren aus dem Plangebiet Inden-Seeviertel über die Einfriedungen hat
sich eine Bauherrin bei der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren über mögliche Pflanzen
beraten lassen. Die Landschaftsbehörde hat daraufhin auch die Clematis Montana als heckenähnlich
und bienenfreundlich empfohlen.
Es wurde nach Mitteilung hierüber für diese Sitzung eine Mitteilungsvorlage mit schriftlicher
Empfehlung der Landschaftsbehörde eingefordert. Diese liegt wie folgt vor:
Hallo Frau Dechering,
eine Hecke ist ein linienförmiger Aufwuchs (ein- oder mehrreihig) dicht stehender, stark
verzweigter Sträucher, die frei wachsend oder regelmäßig geschnitten dichte, naturnahe
Grundstückseinfriedungen bilden können. Besonders ökologisch wertvoll und artenreich sind dabei
einheimische Strauch-/ Baumarten (z.B. Hainbuche, Rotbuche, Liguster als Laubgehölze oder Eibe
als einheimisches Nadelgehölz). Wenn wenig Platz zur Verfügung steht bzw. die Bestimmungen des
Nachbarschaftsrechtes einer Heckenpflanzung entgegen stehen, gibt es aber ökologisch wertvolle
Alternativen. Mauern und Zäune (und Rankgerüste) lassen sich durch entsprechende Rankpflanzen
gut und schnell begrünen. Hierzu zählt auch die Clematis (Waldrebe) und hier insbesondere die
früh im Jahr reich rosa blühende Wildform Clematis montana. Die Pflanze bildet ein dichtes
Rankgeflecht, dass auch als Niststandort in Frage kommt. Die reiche Blüte bietet Bienen und
Insekten bereits ab Mai Nahrung. Entgegen einer Hecke aus unscheinbar blühenden Pflanzen (z.B.
Liguster) bietet die Weinrebe zusätzlich noch einen farblichen Aspekt im Garten. Aufgrund der
Wuchsfreudigkeit (bis zu 8m lange Ranken) ist schnell ein gleicher Effekt, wie bei einer Hecke zu
erzielen.
Neben der Waldrebe (Clematis montana) ist auch Efeu (Hedera helix) oder die Heckenkirche
(Lonicera x heckrottii) eine geeignete Rankpflanze. Sie können auch miteinander kombiniert
werden. Da es sich bei den genannten Arten um ursprüngliche Waldarten handelt, ist darauf zu
achten, dass der Fuß kühl, beschattet ist (z.B. Mulch, Holz Steine).
Bei Pflanzungen in Bebauungsplangebieten ist m. E. auch auf Vielfältigkeit zu achten. Die Gärten
dienen als Erlebnis- und Erholungsraum. Es soll den Menschen Freude machen in den Garten zu
gehen und sie sollen täglich etwas Neues entdecken. Gerade in der Gartengestaltung gibt es diverse
Möglichkeiten durch die Auswahl von Blütenformen/ und zeiten, Laubformen und Färbungen viel zu
erreichen.
Ich würde mir mal eine Auflage in einem B-Plan wünschen, der die Tonnen von Geröll in Vorgärten
und die Tujas und Lorbeerkirche als Eingrünung verbietet . ;-)) Im Gegensatz zu Pflanzungen in
der freien Landschaft, wo Zierformen und nicht einheimische Pflanzen nichts verloren haben, sehe
ich in Gärten doch einen gewissen Spielraum.
Mit freundlichen Grüßen
Kreis Düren
Umweltamt
Da die Zielsetzung im Faktor X Baugebiet der Ökologie und Nachhaltigkeit dient, können die
Festsetzungen auch in Abstimmung mit der Faktor X Agentur indeland entsprechend ergänzt
werden. Die genaue Formulierung der Festsetzung würde dann mit der unteren Landschaftsbehörde
abgestimmt werden müssen, damit Rechtssicherheit in der eindeutigen Bestimmtheit dieser
Festsetzung besteht.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
_______________________
Aufgestellt
In Vertretung:
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Allgem. Vertreter
Fachbereichsleiter
Kämmerer
des Bürgermeisters
Beschlussvorlage 108/2018
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