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Beschlussvorlage (Vereinszuschüsse / Kostenbeteiligung der Vereine)

Daten

Kommune
Inden
Größe
136 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
07.06.18, 16:01
Aktualisiert
07.06.18, 16:01
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Hauptamt Beratungsfolge 77/2018 24.04.2018 öffentlich Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 20.06.2018 Rat 28.06.2018 Betrifft: Vereinszuschüsse / Kostenbeteiligung der Vereine Beschlussentwurf: Der Gemeinderat beschließt: 1. die Vereinszuschüsse im Jahr 2018 um 20 %, ab 2019 jährlich um 10 % zu senken, 2. die Kostenbeteiligung der Vereine , im Jahr 2018 um 20 %, ab 2019 jährlich um 10 % zu erhöhen, 3. die Kostenbeteiligung der Gemeinde für Vereinsheime pp. im Jahr 2018 um 20 %, ab 2019 jährlich um 10 % zu senken, 4. die Zuschüsse für Heimatfeste (z.B. St. Martin) werden im Jahr 2018 um 20 %, ab 2019 jährlich um 10 % reduziert, 5. die Verwaltung wird beauftragt, eine Gebührenordnung für die Nutzung gemeindeeigener Liegenschaften / Einrichtungen auf zu stellen, 6. die Verwaltung wird beauftragt, Nutzungsverträge zur klaren Abgrenzung von Rechten und Pflichten für die bestehenden kommunalen Einrichtungen mit den jeweiligen Nutzern auf zu stellen und 7. die Verwaltung wird beauftragt, die Übertragung von Sportanlagen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung und Unterhaltung durch die Vereine gegen pauschale Bezuschussung vor zu bereiten. Begründung: Die Gemeinde steht vor der schweren Aufgabe der Haushaltskonsolidierung. Insbesondere die freiwilligen Aufwendungen müssen hierbei geprüft werden. Die Verwaltung hat die oben beschriebenen Maßnahmen bereits in den Entwurf des Haushalts 2017 aufgenommen und auch entsprechend im Haushaltssicherungskonzept beschrieben. Basis für die Reduzierung der Vereinszuschüsse stellen die jeweiligen Haushaltsansätze des Jahres 2016 dar. Diese wurden für das Jahr 2017 um 10 % und für 2018 um weitere 10 % reduziert. Dies wird auch in den folgenden Haushaltsjahren beibehalten. Der Haushaltsplan 2017 wurde jedoch nicht beschlossen und die Sitzungsvorlage zur Überarbeitung der Zuschüsse und Kostenbeteiligungen der Vereine wurde im Jahr 2017 wurde seitens der Verwaltung zurückgezogen, da verschiedene Angaben nicht getätigt werden konnten. Die fehlenden Angaben und Unterlagen wurden zwischenzeitlich zusammengestellt und sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Aufgrund der Tatsache, dass im Jahr 2017 kein Haushalt beschlossen wurde, wurden für diesen Zeitraum keine Zuschüsse an Vereine gewährt. Die Vereine haben im Jahr 2017 die Zuschüsse des Jahres 2016 erhalten, da diese im Jahr 2016 nicht zur Auszahlung gelangten. Im ersten Quartal 2018 wurden die Zuschüsse des Jahres 2015 ausgezahlt, da auch für diesen Zeitraum keine Zuschüsse gewährt wurden, obwohl jeweils ein genehmigter Haushalt vorlag. Die einzelnen Zahlungen sind der Anlage zu entnehmen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, auch von den Vereinen eine Nutzungsgebühr für kommunale Einrichtungen und Liegenschaften (z.B. Turnhallen) zu erheben, die bislang gemäß Beschluss vom 19.03.1997 von der Entrichtung einer Nutzungsgebühr ausgenommen wurden. Hierbei handelt es sich um die aktiven Vereine aus Tischtennis, Leichtathletik und Handball. Zusätzlich wurden durch den vorgenannten Beschluss Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen von der Nutzungsgebühr befreit. Hierdurch soll neben einer Gleichbehandlung aller Vereine auch die Verbesserung der Ertragssituation der Gemeinde erzielt werden. Es ist der Verwaltung durchaus bekannt, dass die Kürzung der Zuschüsse bzw. Anhebung der Kostenbeteiligung der Vereine zu Problemen führen kann. Im Hinblick auf eine ausgewogene Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben scheint es jedoch unausweichlich zu sein, auch den ehrenamtlichen Bereich mehr zu belasten, um am Ende des Konsolidierungszeitraumes im Jahre 2022 einen Haushaltsausgleich darstellen zu können. Ein weiterer Punkt, der zur Gleichbehandlung aller Vereine beiträgt, ist die Aufstellung von Nutzungsverträgen für die kommunalen Sportanlagen bzw. auch die Übertagung der Anlagen an die Vereine. Hierdurch können sowohl die Pflege als auch die Nutzung der Sportanlagen für beide Seiten klar geregelt werden. Diese Nutzungsverträge sind dem Hauptausschuss gemäß § 2 Abs. 2 Buchst. e) der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Inden zum Beschluss vor zu legen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☒ ja ☐ nein Aufwandsminderung rd. 1000 € p.a. + nicht zu beziffernde Ertragsverbesserung€ € € ☐ ja ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 77/2018 Seite 2 Anlage(n): (1) Benutzungspläne Sommer 20 15 (2) Benutzungsplan Winter 2015-2016 (3) Benutzungsplan Sommer 20 16 (4) Benutzungsplan Winter 2016-2017 (5) Benutzungsplan Sommer 2017 (6) Benutzungsplan Winter 2017-2018 (7) Benutzungsplan Sommer 2018 (8) Übersicht Nutzungen Turnhalle GHS ab 11.15 (9) Übersicht Nutzungen Turnhalle Lucherberg ab 11.15 (10) Zuschuss Kulturvereine 2015- Nacherhebung (11) Zuschuss Kulturvereine 2016- Nacherhebung (12) Zuschuss Sportvereine 2015 - Nacherhebung (13) Zuschuss Sportvereine 2016 - Nacherhebung (14) Abrechnungen Sportanlagen 2015-2017 gesamt Beschlussvorlage 77/2018 Seite 3