Daten
Kommune
Inden
Größe
136 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
07.06.18, 16:01
Aktualisiert
07.06.18, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
Beratungsfolge
77/2018
24.04.2018
öffentlich
Termin
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 20.06.2018
Rat
28.06.2018
Betrifft:
Vereinszuschüsse / Kostenbeteiligung der Vereine
Beschlussentwurf:
Der Gemeinderat beschließt:
1. die Vereinszuschüsse im Jahr 2018 um 20 %, ab 2019 jährlich um 10 % zu senken,
2. die Kostenbeteiligung der Vereine , im Jahr 2018 um 20 %, ab 2019 jährlich um 10 % zu erhöhen,
3. die Kostenbeteiligung der Gemeinde für Vereinsheime pp. im Jahr 2018 um 20 %, ab 2019 jährlich
um 10 % zu senken,
4. die Zuschüsse für Heimatfeste (z.B. St. Martin) werden im Jahr 2018 um 20 %, ab 2019 jährlich um
10 % reduziert,
5. die Verwaltung wird beauftragt, eine Gebührenordnung für die Nutzung gemeindeeigener
Liegenschaften / Einrichtungen auf zu stellen,
6. die Verwaltung wird beauftragt, Nutzungsverträge zur klaren Abgrenzung von Rechten und Pflichten
für die bestehenden kommunalen Einrichtungen mit den jeweiligen Nutzern auf zu stellen und
7. die Verwaltung wird beauftragt, die Übertragung von Sportanlagen zur eigenverantwortlichen
Bewirtschaftung und Unterhaltung durch die Vereine gegen pauschale Bezuschussung vor zu bereiten.
Begründung:
Die Gemeinde steht vor der schweren Aufgabe der Haushaltskonsolidierung. Insbesondere die
freiwilligen Aufwendungen müssen hierbei geprüft werden.
Die Verwaltung hat die oben beschriebenen Maßnahmen bereits in den Entwurf des Haushalts 2017
aufgenommen und auch entsprechend im Haushaltssicherungskonzept beschrieben. Basis für die
Reduzierung der Vereinszuschüsse stellen die jeweiligen Haushaltsansätze des Jahres 2016 dar.
Diese wurden für das Jahr 2017 um 10 % und für 2018 um weitere 10 % reduziert. Dies wird auch
in den folgenden Haushaltsjahren beibehalten. Der Haushaltsplan 2017 wurde jedoch nicht
beschlossen und die Sitzungsvorlage zur Überarbeitung der Zuschüsse und Kostenbeteiligungen der
Vereine wurde im Jahr 2017 wurde seitens der Verwaltung zurückgezogen, da verschiedene
Angaben nicht getätigt werden konnten. Die fehlenden Angaben und Unterlagen wurden
zwischenzeitlich zusammengestellt und sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Aufgrund der Tatsache, dass im Jahr 2017 kein Haushalt beschlossen wurde, wurden für diesen
Zeitraum keine Zuschüsse an Vereine gewährt. Die Vereine haben im Jahr 2017 die Zuschüsse des
Jahres 2016 erhalten, da diese im Jahr 2016 nicht zur Auszahlung gelangten. Im ersten Quartal 2018
wurden die Zuschüsse des Jahres 2015 ausgezahlt, da auch für diesen Zeitraum keine Zuschüsse
gewährt wurden, obwohl jeweils ein genehmigter Haushalt vorlag. Die einzelnen Zahlungen sind
der Anlage zu entnehmen.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, auch von den Vereinen eine Nutzungsgebühr für kommunale
Einrichtungen und Liegenschaften (z.B. Turnhallen) zu erheben, die bislang gemäß Beschluss vom
19.03.1997 von der Entrichtung einer Nutzungsgebühr ausgenommen wurden. Hierbei handelt es
sich um die aktiven Vereine aus Tischtennis, Leichtathletik und Handball. Zusätzlich wurden durch
den vorgenannten Beschluss Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen von der Nutzungsgebühr
befreit. Hierdurch soll neben einer Gleichbehandlung aller Vereine auch die Verbesserung der
Ertragssituation der Gemeinde erzielt werden.
Es ist der Verwaltung durchaus bekannt, dass die Kürzung der Zuschüsse bzw. Anhebung der
Kostenbeteiligung der Vereine zu Problemen führen kann. Im Hinblick auf eine ausgewogene
Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben scheint es jedoch unausweichlich zu sein, auch den
ehrenamtlichen Bereich mehr zu belasten, um am Ende des Konsolidierungszeitraumes im Jahre
2022 einen Haushaltsausgleich darstellen zu können.
Ein weiterer Punkt, der zur Gleichbehandlung aller Vereine beiträgt, ist die Aufstellung von
Nutzungsverträgen für die kommunalen Sportanlagen bzw. auch die Übertagung der Anlagen an die
Vereine. Hierdurch können sowohl die Pflege als auch die Nutzung der Sportanlagen für beide
Seiten klar geregelt werden. Diese Nutzungsverträge sind dem Hauptausschuss gemäß § 2 Abs. 2
Buchst. e) der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Inden zum Beschluss vor zu legen.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☒ ja
☐ nein
Aufwandsminderung
rd. 1000 € p.a. +
nicht zu beziffernde
Ertragsverbesserung€
€
€
☐ ja
☐ nein
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 77/2018
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Anlage(n):
(1) Benutzungspläne Sommer 20 15
(2) Benutzungsplan Winter 2015-2016
(3) Benutzungsplan Sommer 20 16
(4) Benutzungsplan Winter 2016-2017
(5) Benutzungsplan Sommer 2017
(6) Benutzungsplan Winter 2017-2018
(7) Benutzungsplan Sommer 2018
(8) Übersicht Nutzungen Turnhalle GHS ab 11.15
(9) Übersicht Nutzungen Turnhalle Lucherberg ab 11.15
(10) Zuschuss Kulturvereine 2015- Nacherhebung
(11) Zuschuss Kulturvereine 2016- Nacherhebung
(12) Zuschuss Sportvereine 2015 - Nacherhebung
(13) Zuschuss Sportvereine 2016 - Nacherhebung
(14) Abrechnungen Sportanlagen 2015-2017 gesamt
Beschlussvorlage 77/2018
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