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Beschlussvorlage (Kloster Nettersheim hier: Planungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzept)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
196 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
08.06.18, 09:02
Aktualisiert
08.06.18, 09:02
Beschlussvorlage (Kloster Nettersheim
hier: Planungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzept) Beschlussvorlage (Kloster Nettersheim
hier: Planungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzept) Beschlussvorlage (Kloster Nettersheim
hier: Planungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzept) Beschlussvorlage (Kloster Nettersheim
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hier: Planungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzept)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 959 /X.L. Datum: 07.06.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 26.06.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kloster Nettersheim hier: Planungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzept Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, das Nutzungskonzept zum Kloster Nettersheim mit den Nutzungseinheiten Gemeinbedarfseinrichtungen, Dienstleistungen und Weiterbildungsakademie Integration fortzuschreiben. Weiterhin beschließt der Gemeinderat einen Antrag auf Fristverlängerung bis zum 30.06.2019 zu stellen. Darüber hinaus ist ein Nachfinanzierungsantrag vorzubereiten. Begründung: Einleitend wird zunächst auf die vergangenen Sitzungsphasen sowie die hier gefassten Beschlüsse zum Kloster Nettersheim verwiesen (siehe unter anderem Vorlagen 509, 720 und 915). Für die Gesamtmaßnahmen (einschließlich Quartiersmanagement) steht über das Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ bei einem Fördersatz in Höhe von 60% eine Zuwendung in Höhe von 2.060.239,00 Euro zur Verfügung. 1. Fortschreibung des Nutzungskonzeptes Die Situation im Bereich Flüchtlingswesen hat sich im Vergleich zu den Jahren 2015 und 2016 erheblich entspannt, so dass Anpassungen des seinerzeitigen Nutzungskonzeptes notwendig sind. Laut Aussage des Fördergebers wurde hiervon auch schon bei der Bewilligung ausgegangen, so dass Fortschreibungen des Nutzungskonzeptes förderunschädlich möglich sind. Grundvoraussetzung ist aber, dass die Einrichtung innerhalb der Zweckbindungsfrist (20 Jahre) auch weiterhin einem öffentlichen Zweck dient. 1.1 Quartiersmanagement In die Fortschreibung des Nutzungskonzeptes ist das im Rahmen der Fördermaßnahme implementierte Quartiersmanagement eingebunden, welches sich aus dem bei der Gemeinde Nettersheim eingestelltem Personal rekrutiert. Eine weitere Besonderheit des Sonderprogramms. Im Rahmen Städtebau kann eigenes Personal grundsätzlich nicht abgerechnet werden. 1.2 Nutzungskonzept Die Fortschreibung des Nutzungskonzeptes konnte in der Zwischenzeit mit dem Fördergeber erörtert werden. Demnach werden im Rahmen der Fortschreibung folgende Nutzungseinheiten definiert: 1.2.1 Gemeinbedarfseinrichtungen Vom Kloster Nettersheim geht eine besondere Wirkung aus. Bereits beim Tag der Städtebauförderung im Jahre 2016 war eine große Besucherschar und ein großes Interesse festzustellen. Eine gleiche Entwicklung war beim Tag des offenen Denkmals im vergangenen Jahr zu verzeichnen. Mit dem Erwerb der Immobilie und trotz der laufenden Baumaßnahmen konnte seit dem Jahre 2016 ein ansprechendes und sehr gern nachgefragtes kulturelles Programm im Bereich der Klosterkapelle verortet werden. Daher ist dieser Bereich auch zukünftig für derartige 3 Veranstaltungen dem Gemeinbedarf, worunter insbesondere die Bürgerinnen und Bürger zu verstehen sind, zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind auch die zukünftigen Seminarräume im Dachgeschoss mit einzubinden. Hier können neben kulturellen Veranstaltungen auch Angebote zum Beispiel über das Familienzentrum oder im Rahmen Eifel vital stattfinden. Um die Angebote für die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin kostenneutral oder zumindest kostenverträglich anbieten zu können, ist eine defizitäre Entwicklung dieses Bereiches in Kauf zu nehmen, so wie dies auch bei anderen Gemeinbedarfseinrichtungen (Turnhallen, Sportplätzen, Dorfgemeinschaftshäuser etc.) der Fall ist. 1.2.2 Dienstleistungen In den Einzelräumen rechts neben der Kapelle bis zum Treppenaus sind vom Erdgeschoss bis zum Obergeschoss Dienstleistungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger unter anderem zum Thema Bildung und Kultur einzurichten. In den Räumlichkeiten unter der Kapelle und in dem Raum über dem Versammlungsraum hinter der Kapelle sind Dienstleistungsangebote zu den Themen Sport, Gesundheit und Eifel vital vorzusehen. Der Dienstleistungsbereich wird kostendeckend betrieben werden können. 1.2.3 Weiterbildungsakademie Integration In den übrigen Räumlichkeiten wird eine Weiterbildungsakademie Integration verortet, die als zweite Säule neben dem bereits bestehenden Bildungswerk aufzubauen ist. Der Begriff Integration bezieht sich hierbei nicht nur auf zu geflüchtete Menschen, sondern ist in Anlehnung an den Investitionspakt soziale Integration (Forum Nettersheim) weit auszulegen. Im Rahmen der Weiterbildungsakademie können die Bereiche des therapeutischen Aufenthalts mit in Anspruch genommen werden, wodurch auch mehrtätige Aufenthalte möglich sind. Im Souterrain entstehen entsprechende Aufenthaltsbereiche sowie eine Seminarküche, die durch die Weiterbildungsakademie genutzt werden können, zum Beispiel im Rahmen von Programmen wie die bereits initiierte interkulturelle Lehrküche. Gleichzeitig stehen diese Räume aber auch dem Gemeinbedarf (siehe oben) zur Verfügung. Im Rahmen der Weiterbildungsakademie wird eine kostendeckende Betreibung dieser Räumlichkeiten möglich sein. Weitergehende Erläuterungen zur Fortschreibung des Nutzungskonzeptes ergehen in der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs- Bau und Umweltausschusses am 12.06.2018. Hierbei wird auch die Möglichkeit einer Begehung des Gebäudes bestehen. 2. Fristen Eine weitere Besonderheit des Sonderprogramms besteht darin, dass nach derzeitigem Stand bis zum 31.12.2018 alle beantragten sowie bewilligten Maßnahmen abgeschlossen sein müssen. 4 Beim Kloster Nettersheim handelt es sich um ein sehr großes und komplexes Baudenkmal. Die Aspekte des Denkmalschutzes, des Brandschutzes sowie der Barrierefreiheit waren in dem fast 100 Jahre altem Baudenkmal eingehend zu untersuchen und auf der Grundlage des Nutzungskonzeptes zu entwickeln. Im Rahmen der durchzuführenden Analysen mussten nicht denkmalwerte Bauteile zurückgebaut werden. Hierbei kamen auch versteckte Mängel zum Vorschein, die bis dahin nicht bekannt waren. Aufgrund des Vorgenannten und nicht zuletzt aufgrund der angespannten Konjunkturlage hat sich die Maßnahmenumsetzung insgesamt verzögert, so dass die oben genannte Frist im Rahmen des Projektes kaum einzuhalten sein wird. Seitens der Bezirksregierung Köln wurden diesbezüglich alle Kommunen, die an dem Sonderprogramm teilnehmen, angeschrieben und um Mitteilung des Sachstandes gebeten. Dabei wurde deutlich, dass nicht nur die Gemeinde Nettersheim mit derartigen Problemen zu kämpfen hat, sondern sich die Situation in vielen anderen Kommunen ähnlich darstellt. Aus diesem Grund führt die Bezirksregierung Köln derzeit Gespräche mit dem zuständigen Landesministerium. Da im Rahmen des Sonderprogramms keine Bundesmittel sondern nur Landesmittel zur Verfügung gestellt werden, wurde seitens der Bezirksregierung Köln signalisiert, dass nach derzeitigem Stand eine Fristverlängerung (bis 30.06.2019) realistisch sein könnte. 3. Zusätzlicher Aufwand und Antrag auf Nachfinanzierung Im Rahmen der Förderantragsstellung waren seinerzeit sehr kurze Fristen gesetzt. Des Weiteren bestand die Besonderheit, dass mit dem Förderantrag nur eine Kostenschätzung eingereicht werden musste. Üblicherweise sind im Rahmen der Städtebauförderung Kostenberechnungen (Leistungsphase III, HOAI) vorzulegen, wobei der zu erwartende Aufwand im Rahmen der Maßnahme im Vorfeld konkret erfasst und dargestellt wird. Die Kostenschätzung stellt dagegen nur eine grobe Kostenannahme dar. Durch die Bezirksregierung Köln wurde signalisiert, dass sich ggf. durch rücklaufende Mittel Möglichkeiten der Nachfinanzierung ergeben und zwar dann, wenn in anderen Kommunen die Projekte nicht umgesetzt werden können. Ende des Jahres können hierzu weitergehende Gespräche mit der Bezirksregierung Köln geführt werden. Da für einen Antrag auf Nachfinanzierung eine konkrete Kostenberechnung zur Darstellung des Mehraufwandes notwendig ist, ist das involvierte Architektenbüro mit der Erarbeitung zwischenzeitlich beauftragt worden. Vor diesem Hintergrund ist die bestehende Dacheindeckung aus Schiefer bereits weitergehend untersucht worden. Mit der Denkmalpflege werden derzeit die notwendigen Maßnahmen abgestimmt und ein Sanierungskonzept vorbereitet. 5 4. Sachstand der Baumaßnahmen Der Sachstand der Baumaßnahmen stellt sich derzeit wie folgt dar: 4.1 Baugenehmigung Aufgrund der Komplexität des Gesamtvorhabens (siehe hierzu Punkt 2) konnte die Baugenehmigung erst Ende Mai dieses Jahres durch das Kreisbauordnungsamt ausgesprochen werden. In der jetzt vorliegenden Baugenehmigung ist die Fortschreibung des Nutzungskonzeptes (siehe Punkt 1) bereits entsprechend berücksichtigt. 4.2 Laufende Baumaßnahmen Derzeit wird verstärkt in dem von der Klosterstraße aus gesehenem rechts angegliederten Gebäudetrakt gearbeitet, in dem früher die Zivildienstleistenden untergebracht waren und wo nun eine Wohneinheit vorgesehen ist. Die Ausbauarbeiten befinden sich kurz vor der Fertigstellung. Darüber hinaus wird derzeit intensiv an der Umsetzung der technischen Gewerke (Stromversorgung, Heizungsinstallationen, Wasserversorgung und Sanitär) gearbeitet, wozu entsprechende Auftragsvergaben erfolgt sind. Das eingesetzte Personal überarbeitet weiterhin die Fenster, die fast komplett im Bestand erhalten bleiben können. Gleiches gilt für die Heizkörper. Die Trockenbauarbeiten und Sanitärinstallationen im Bereich der zukünftigen Toilettenanlagen im Mitteltrakt konnten zwischenzeitlich fertiggestellt werden, so dass nun mit dem Endausbau begonnen werden kann. Mit dem Endausbau wird in der Toilettenanlage im Erdgeschoss begonnen, damit diese schnellstmöglich im Rahmen der Veranstaltungen in der Klosterkapelle zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus befinden sich derzeit folgende Gewerke in der Ausschreibungsvorbereitung:    Innenputz Estrich Anstrich Ende des Monats sollen auch hierzu entsprechende Aufträge erteilt werden können, damit die Umsetzung im dritten Quartal angegangen werden kann. Zum Trockenbau wurde bereits im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung eine Auftragsvergabe vorgenommen. Auch hier ist ein Beginn der Arbeiten im dritten Quartal vorgesehen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister