Daten
Kommune
Kerpen
Größe
152 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
08.06.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 17.2 / Bodenmanagement und
Liegenschaften
Bearbeitung: Detlef Habicht
TOP
Drs.-Nr.: 156.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.06.2018
Haupt- und Finanzausschuss
26.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
28.05.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan BU Nr. 370 "Seniorenheim Krankenhausstraße"; hier: Abschluss einer
städtebaulichen Planungsvereinbarung
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _800_ € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der
Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur
Übernahme von Planungskosten (siehe Anlage) mit der Caritas für den Rhein-Erft-Kreis e.V.,
Reifferscheidtstraße 2-4, 50354 Hürth für den Bereich des Bebauungsplanes BU Nr. 370
„Seniorenheim Krankenhausstraße“ im Stadtteil Buir.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez.
Habicht
gez.
Comacchio
gez.
Comacchio
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
800 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
800 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
800 €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 156.18
Seite 2
Begründung:
Die Kolpingstadt beabsichtigt, auf Intention des Investors und in enger Abstimmung mit diesem,
das Gelände im Geltungsbereich des Bebauungsplanes BU Nr. 370 „Seniorenheim
Krankenhausstraße“ im Stadtteil Buir (siehe Anlage 1 des Vertrages) vorgezogen zu entwickeln.
Der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis ist Grundstückseigentümerin der Grundstücksflächen
zwischen der Krankenhausstraße und der Bahnhofstraße in Kerpen-Buir. Es ist beabsichtigt, das
bestehende 4-geschossige Pflegeheim durch einen Neubau mit bis zu 3 Geschossen zu ersetzen.
Derzeit umfasst das Gebäude eine Kapazität von bis zu 117 Betten, das Haus ist jedoch nicht
vollständig belegt. Zukünftig sollen bis zu 80 Betten im Gebäude untergebracht werden. Damit
beabsichtigt der Caritasverband den rechtlichen Vorgaben der Landesregierung für den Bau und
den Betrieb der Pflegeheime nachzukommen.
Der Neubau soll sich als dreigeschossiger und versetzter Baukörper von der Krankenhausstraße
in Richtung Süden erstrecken. In diesem Bauteil sind die Zimmer für die Bewohner geplant. Das
Gebäude staffelt sich nach Südwesten ab, in diesem Gebäudeteil sind der Eingangsbereich, die
Küche mit Speisesaal, die Verwaltung und weitere Gemeinschaftsräume geplant. Vom Speisesaal
ist ein Ausgang auf eine Terrasse und zu den gemeinschaftlich nutzbaren Gartenflächen
konzipiert. Die vorhandenen Zufahrten von der Bahnstraße und der Krankenhausstraße bleiben
erhalten. Die Außenflächen und Stellplatzflächen sollen neu gestaltet werden. Es ist eine neue
Zufahrt von der Krankenhausstraße zu einer Stellplatzfläche vorgesehen.
Da die Kolpingstadt die Planungskosten zur Entwicklung dieses Bereiches derzeit nicht tragen
kann, hat der Investor der Kolpingstadt angeboten, bei dementsprechend vorgezogener
Entwicklung dieses Bereiches die Kosten zur Schaffung von Planungsrecht zu übernehmen.
Aus diesem Grund erarbeitet der Investor in enger Abstimmung mit der Kolpingstadt den
Bebauungsplan nach den Vorgaben dieses Vertrages. Grundlage hierfür bildet das mit der
Kolpingstadt abgestimmte städtebauliche Konzept (siehe Anlage 2 des Vertrages).
Um eine Umsetzung der Planung unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele zu ermöglichen
und zu sichern soll nun der in der Anlage beigefügte Entwurf des städtebaulichen Vertrages zur
Übernahme von Planungskosten zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Caritas für den RheinErft-Kreis e.V., Reifferscheidtstraße 2-4, 50354 Hürth abgeschlossen werden.
Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf.
Beschlussvorlage 156.18
Seite 3