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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BU Nr. 370 "Seniorenheim Krankenhausstraße"; hier: Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
152 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
08.06.18, 12:49
Beschlussvorlage (Bebauungsplan BU Nr. 370 "Seniorenheim Krankenhausstraße"; hier: Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan BU Nr. 370 "Seniorenheim Krankenhausstraße"; hier: Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan BU Nr. 370 "Seniorenheim Krankenhausstraße"; hier: Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 17.2 / Bodenmanagement und Liegenschaften Bearbeitung: Detlef Habicht TOP Drs.-Nr.: 156.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss 26.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X 28.05.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan BU Nr. 370 "Seniorenheim Krankenhausstraße"; hier: Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _800_ € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme von Planungskosten (siehe Anlage) mit der Caritas für den Rhein-Erft-Kreis e.V., Reifferscheidtstraße 2-4, 50354 Hürth für den Bereich des Bebauungsplanes BU Nr. 370 „Seniorenheim Krankenhausstraße“ im Stadtteil Buir. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Habicht gez. Comacchio gez. Comacchio Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 800 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 800 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 800 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 156.18 Seite 2 Begründung: Die Kolpingstadt beabsichtigt, auf Intention des Investors und in enger Abstimmung mit diesem, das Gelände im Geltungsbereich des Bebauungsplanes BU Nr. 370 „Seniorenheim Krankenhausstraße“ im Stadtteil Buir (siehe Anlage 1 des Vertrages) vorgezogen zu entwickeln. Der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis ist Grundstückseigentümerin der Grundstücksflächen zwischen der Krankenhausstraße und der Bahnhofstraße in Kerpen-Buir. Es ist beabsichtigt, das bestehende 4-geschossige Pflegeheim durch einen Neubau mit bis zu 3 Geschossen zu ersetzen. Derzeit umfasst das Gebäude eine Kapazität von bis zu 117 Betten, das Haus ist jedoch nicht vollständig belegt. Zukünftig sollen bis zu 80 Betten im Gebäude untergebracht werden. Damit beabsichtigt der Caritasverband den rechtlichen Vorgaben der Landesregierung für den Bau und den Betrieb der Pflegeheime nachzukommen. Der Neubau soll sich als dreigeschossiger und versetzter Baukörper von der Krankenhausstraße in Richtung Süden erstrecken. In diesem Bauteil sind die Zimmer für die Bewohner geplant. Das Gebäude staffelt sich nach Südwesten ab, in diesem Gebäudeteil sind der Eingangsbereich, die Küche mit Speisesaal, die Verwaltung und weitere Gemeinschaftsräume geplant. Vom Speisesaal ist ein Ausgang auf eine Terrasse und zu den gemeinschaftlich nutzbaren Gartenflächen konzipiert. Die vorhandenen Zufahrten von der Bahnstraße und der Krankenhausstraße bleiben erhalten. Die Außenflächen und Stellplatzflächen sollen neu gestaltet werden. Es ist eine neue Zufahrt von der Krankenhausstraße zu einer Stellplatzfläche vorgesehen. Da die Kolpingstadt die Planungskosten zur Entwicklung dieses Bereiches derzeit nicht tragen kann, hat der Investor der Kolpingstadt angeboten, bei dementsprechend vorgezogener Entwicklung dieses Bereiches die Kosten zur Schaffung von Planungsrecht zu übernehmen. Aus diesem Grund erarbeitet der Investor in enger Abstimmung mit der Kolpingstadt den Bebauungsplan nach den Vorgaben dieses Vertrages. Grundlage hierfür bildet das mit der Kolpingstadt abgestimmte städtebauliche Konzept (siehe Anlage 2 des Vertrages). Um eine Umsetzung der Planung unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele zu ermöglichen und zu sichern soll nun der in der Anlage beigefügte Entwurf des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme von Planungskosten zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Caritas für den RheinErft-Kreis e.V., Reifferscheidtstraße 2-4, 50354 Hürth abgeschlossen werden. Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 156.18 Seite 3