Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einliegerwohnung Freibad Türnich)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
293 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
08.06.18, 12:49
Beschlussvorlage (Einliegerwohnung Freibad Türnich) Beschlussvorlage (Einliegerwohnung Freibad Türnich) Beschlussvorlage (Einliegerwohnung Freibad Türnich)

öffnen download melden Dateigröße: 293 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeitung: Herr Floryszak TOP Drs.-Nr.: 222.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 04.06.2018 Bemerkungen 21.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Einliegerwohnung Freibad Türnich Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: X Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss beschließt, die Wohnung am Freibad Türnich (Größe: 73,55 qm) durch die Erftland in Stand setzen zu lassen und anschließend zu einem Mietzins von insgesamt 401,58 € mtl./kalt erneut zu vermieten. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Floryszak gez. Pütgens gez. Comacchio Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Schaaf gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Die Angelegenheit wurde bereits im Bau- und Feuerschutzausschuss am 12.04.2018 auf der Basis eines Antrages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erörtert (s. DRS.Nr. 139.18). In der entsprechenden Vorlage wurde auf die erforderliche Renovierung der Wohnung vor einer Neuvermietung verwiesen. Zur Erläuterung hier noch einmal der gesamte Sachverhalt: Auszug aus DrsNr. 139.18 Der Anfang April 2018 von der Erftland genannte Betrag von 60.000 € war aus der Sicht der Verwaltung nicht nachvollziehbar, da er eine erhebliche Abweichung zur ursprünglich kalkulierten Summe darstellte. Daraufhin wurden die der Erftland vorliegenden Angebote bei einem Vor-OrtTermin mit Mitarbeitern des Amtes 24 nochmals eingehend geprüft. Ergebnis: Insgesamt ergibt sich ein Sanierungsaufwand von insgesamt ca. 38.000 €. Nach Einschätzung aller Beteiligten könnte hiervon ein Betrag in Höhe von knapp 9.000 € von einem handwerklich versierten Mieter in Eigenleistung erbracht werden. Somit verbliebe ein Betrag in Höhe von ca. 29.000 €, der zwingend durch Firmen ausgeführt werden müsste. Beschlussvorlage 222.18 Seite 2 Bei einer Mietanpassung i.S.d. des Stadtratsbeschlusses vom 26.09.2018 ergäbe sich eine Kaltmiete von knapp 402 € mtl. und somit eine Amortisationszeit von gut 6 Jahren. Inwieweit die Eigenleistungen eines Mieters mit den Mietzahlungen zu verrechnen sind, wäre mit einem potentiellen Interessenten zu verhandeln. Dadurch würde sich die Amortisationszeit um bis zu 22 Monate verlängern. Vor dem Hintergrund dieser aus Verwaltungssicht vertretbaren Amortisationszeiten und der Tatsache, dass mit einer Vermietung das Risiko von Vandalismus im Freibad reduziert werden könnte, empfiehlt die Verwaltung, die Renovierung von der Erftland durchführen und im Rahmen der jährliche Verwalterabrechnung im 1. Quartal 2019 abrechnen zu lassen. Die noch mit der Erftland zu führenden Gespräche bzgl. der bisherigen Verzögerungen in der Angelegenheit sollen noch im Juni 2018 terminiert werden. Beschlussvorlage 222.18 Seite 3