Daten
Kommune
Kerpen
Größe
293 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
08.06.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und
Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen,
Bäder
Bearbeitung: Herr Floryszak
TOP
Drs.-Nr.: 222.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
04.06.2018
Bemerkungen
21.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Einliegerwohnung Freibad Türnich
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
X
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss beschließt, die Wohnung am Freibad Türnich (Größe: 73,55
qm) durch die Erftland in Stand setzen zu lassen und anschließend zu einem Mietzins von
insgesamt 401,58 € mtl./kalt erneut zu vermieten.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Floryszak
gez. Pütgens
gez. Comacchio
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Die Angelegenheit wurde bereits im Bau- und Feuerschutzausschuss am 12.04.2018 auf der
Basis eines Antrages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erörtert (s. DRS.Nr. 139.18). In der
entsprechenden Vorlage wurde auf die erforderliche Renovierung der Wohnung vor einer
Neuvermietung verwiesen. Zur Erläuterung hier noch einmal der gesamte Sachverhalt:
Auszug aus DrsNr. 139.18
Der Anfang April 2018 von der Erftland genannte Betrag von 60.000 € war aus der Sicht der
Verwaltung nicht nachvollziehbar, da er eine erhebliche Abweichung zur ursprünglich kalkulierten
Summe darstellte. Daraufhin wurden die der Erftland vorliegenden Angebote bei einem Vor-OrtTermin mit Mitarbeitern des Amtes 24 nochmals eingehend geprüft.
Ergebnis: Insgesamt ergibt sich ein Sanierungsaufwand von insgesamt ca. 38.000 €. Nach
Einschätzung aller Beteiligten könnte hiervon ein Betrag in Höhe von knapp 9.000 € von einem
handwerklich versierten Mieter in Eigenleistung erbracht werden. Somit verbliebe ein Betrag in
Höhe von ca. 29.000 €, der zwingend durch Firmen ausgeführt werden müsste.
Beschlussvorlage 222.18
Seite 2
Bei einer Mietanpassung i.S.d. des Stadtratsbeschlusses vom 26.09.2018 ergäbe sich eine
Kaltmiete von knapp 402 € mtl. und somit eine Amortisationszeit von gut 6 Jahren. Inwieweit die
Eigenleistungen eines Mieters mit den Mietzahlungen zu verrechnen sind, wäre mit einem
potentiellen Interessenten zu verhandeln. Dadurch würde sich die Amortisationszeit um bis zu 22
Monate verlängern.
Vor dem Hintergrund dieser aus Verwaltungssicht vertretbaren Amortisationszeiten und der
Tatsache, dass mit einer Vermietung das Risiko von Vandalismus im Freibad reduziert werden
könnte, empfiehlt die Verwaltung, die Renovierung von der Erftland durchführen und im Rahmen
der jährliche Verwalterabrechnung im 1. Quartal 2019 abrechnen zu lassen.
Die noch mit der Erftland zu führenden Gespräche bzgl. der bisherigen Verzögerungen in der
Angelegenheit sollen noch im Juni 2018 terminiert werden.
Beschlussvorlage 222.18
Seite 3