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Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin für die Erstellung der Niederschriften über die Ausschussbeschlüsse)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
20.06.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
08.06.18, 12:49
Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin für die Erstellung der Niederschriften über die Ausschussbeschlüsse) Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin für die Erstellung der Niederschriften über die Ausschussbeschlüsse)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 22.1 / Senioren, Menschen mit Behinderungen, Soziale Hilfen Bearbeitung: Doreen Seifert TOP Drs.-Nr.: 266.18 Datum : Beratungsfolge Termin Sozialausschuss X 02.05.2018 Bemerkungen 20.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin für die Erstellung der Niederschriften über die Ausschussbeschlüsse X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss bestellt die Stadtinspektorin Christina Häger zur Schriftführerin für die künftigen Ausschussniederschriften. Für den Fall der Verhinderung wird die Stadtamtfrau Doreen Seifert bestellt. Bei Verhinderung der Vorgenannten bestimmt der Ausschuss zu Beginn der jeweiligen Sitzung eine Schriftführung. Sachbearbeitung gez. Seifert Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Maus gez. Canzler Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Gemäß § 25 Abs. 2 i. V. m. § 27 der Geschäftsordnung für den Rat der Kolpingstadt Kerpen und seine Ausschüsse ist für die Erstellung der Niederschriften vom Ausschuss eine Schriftführung zu bestellen. Um eine Einzelbeschlussfassung in jeder Ausschusssitzung zu vermeiden und zu ermöglichen, dass die Verwaltung sich vor den Sitzungen auf die Bestellung einer Schriftführung einrichten kann, empfiehlt sich eine generelle Regelung. Es wird daher vorgeschlagen, die Stadtinspektorin Christina Häger zur Schriftführerin für die künftigen Ausschussniederschriften zu bestellen. Als Stellvertreterin wird die bisherige Schriftführerin Stadtamtfrau Doreen Seifert vorgeschlagen. Bei Verhinderung der Vorgenannten ist es erforderlich, zu Beginn der Sitzung eine Schriftführung zu bestellen. Beschlussvorlage 266.18 Seite 2