Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
08.06.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.1 / Senioren, Menschen mit
Behinderungen, Soziale Hilfen
Bearbeitung: Doreen Seifert
TOP
Drs.-Nr.: 174.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Sozialausschuss
20.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
21.03.2018
Öffentlicher Teil (vor Eintritt in die TO)
Nichtöffentlicher Teil
Mehr Gerechtigkeit bei der Wohneigentumsbildung in Kerpen;
hier: Antrag der Fraktion UWG/Die Linke
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Sozialausschuss/Stadtrat beschließt, den Antrag nicht in die Tagesordnung der Sitzung am
20. Juni 2018/ 04. Juli 2018 aufzunehmen.
Sachbearbeitung
gez. Seifert
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Abt. 10.1
gez. Maus
gez. Canzler
gez. Nimtz
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Mit Drs. Nr. 79.18 wurde bereits zur Sitzung des Sozialausschusses vom 28. Februar 2018 der
inhaltsgleiche Antrag gestellt. Der Sozialausschuss beschloss, den Antrag abzulehnen.
Die Fraktion UWG / DIE LINKE beantragte mit Schreiben vom 05. März 2018 diesen Beschluss
aufgrund Rechtswidrigkeit aufzuheben. Das hierzu verfasste Antwortschreiben der Verwaltung ist
als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Im Ergebnis teilt die Verwaltung die Auffassung der Fraktion
UWG / DIE LINKE nicht, so dass der gefasste Beschluss des Sozialausschusses zu TOP 5 der
Sitzung vom 28. Februar 2018 rechtmäßig ist. Die Entscheidung des Stadtrates darüber steht
noch aus.
Gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Kolpingstadt Kerpen und seine
Ausschüsse vom 26.10.1999 in der Fassung der 5. Änderung vom 07. November 2017 können
zurückgezogene oder behandelte Anträge erst nach Ablauf von sechs Monaten seit dem Tag der
Zurückziehung oder Behandlung erneut eingebracht werden. Vorliegend handelt es sich um einen
inhaltsgleichen Antrag, der bereits unter TOP 5 der Sitzung des Sozialausschusses vom 28. Februar 2018 behandelt wurde.
Die Einbringung des erneuten inhaltsgleichen Antrages zur Sitzung des Sozialausschusses am
20. Juni 2018 sowie zur Sitzung des Stadtrates am 04. Juli 2018 ist demnach nicht zulässig.
Beschlussvorlage 174.18
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