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Beschlussvorlage (Mehr Gerechtigkeit bei der Wohneigentumsbildung in Kerpen; hier: Antrag der Fraktion UWG/Die Linke)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
08.06.18, 12:49
Beschlussvorlage (Mehr Gerechtigkeit bei der Wohneigentumsbildung in Kerpen;
hier: Antrag der Fraktion UWG/Die Linke) Beschlussvorlage (Mehr Gerechtigkeit bei der Wohneigentumsbildung in Kerpen;
hier: Antrag der Fraktion UWG/Die Linke)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 22.1 / Senioren, Menschen mit Behinderungen, Soziale Hilfen Bearbeitung: Doreen Seifert TOP Drs.-Nr.: 174.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Sozialausschuss 20.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X 21.03.2018 Öffentlicher Teil (vor Eintritt in die TO) Nichtöffentlicher Teil Mehr Gerechtigkeit bei der Wohneigentumsbildung in Kerpen; hier: Antrag der Fraktion UWG/Die Linke X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Sozialausschuss/Stadtrat beschließt, den Antrag nicht in die Tagesordnung der Sitzung am 20. Juni 2018/ 04. Juli 2018 aufzunehmen. Sachbearbeitung gez. Seifert Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Abt. 10.1 gez. Maus gez. Canzler gez. Nimtz Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Mit Drs. Nr. 79.18 wurde bereits zur Sitzung des Sozialausschusses vom 28. Februar 2018 der inhaltsgleiche Antrag gestellt. Der Sozialausschuss beschloss, den Antrag abzulehnen. Die Fraktion UWG / DIE LINKE beantragte mit Schreiben vom 05. März 2018 diesen Beschluss aufgrund Rechtswidrigkeit aufzuheben. Das hierzu verfasste Antwortschreiben der Verwaltung ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Im Ergebnis teilt die Verwaltung die Auffassung der Fraktion UWG / DIE LINKE nicht, so dass der gefasste Beschluss des Sozialausschusses zu TOP 5 der Sitzung vom 28. Februar 2018 rechtmäßig ist. Die Entscheidung des Stadtrates darüber steht noch aus. Gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Kolpingstadt Kerpen und seine Ausschüsse vom 26.10.1999 in der Fassung der 5. Änderung vom 07. November 2017 können zurückgezogene oder behandelte Anträge erst nach Ablauf von sechs Monaten seit dem Tag der Zurückziehung oder Behandlung erneut eingebracht werden. Vorliegend handelt es sich um einen inhaltsgleichen Antrag, der bereits unter TOP 5 der Sitzung des Sozialausschusses vom 28. Februar 2018 behandelt wurde. Die Einbringung des erneuten inhaltsgleichen Antrages zur Sitzung des Sozialausschusses am 20. Juni 2018 sowie zur Sitzung des Stadtrates am 04. Juli 2018 ist demnach nicht zulässig. Beschlussvorlage 174.18 Seite 2