Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
08.06.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeitung: Herr Pütgens
TOP
Drs.-Nr.: 273.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
03.05.2018
Bemerkungen
21.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bürgerzentrum Manheim-Neu, Kostenfeststellung;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez.
Pütgens
gez.
Comacchio
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Mit Antrag vom 27.04.2018 greift die SPD Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen eine Aussage
des Architekten des Bürgerzentrums Manheim-Neu zu Kosteneinsparungen bei diesem
Bauvorhaben auf. Dieser hatte im Rahmen einer Begehung des Gebäudes durch Mitglieder des
Bau- und Feuerschutzausschusses am 12.04.2018 erklärt, dass das Projekt voraussichtlich ca.
300.000,-- € günstiger abschließen werde. Diese Aussage wurde daraufhin verwaltungsseitig
unter Hinweis auf die eigenen Zahlen aus der Kostenkontrolle / Buchhaltung zu dieser Maßnahme
relativiert und eine mögliche Einsparung von ca. 100.000,-- € benannt.
Zur unterschiedlichen Beurteilung der Kosten- / Einsparsituation wird wie folgt Stellung
genommen:
Maßstab der Aussage des Architekten waren die von ihm erfassten Baukosten in Bezug auf seine
Kostenberechnung vom 09.07.2015 nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)
gemäß HOAI. Diese wurde seinerzeit vom beauftragten Projektsteuerer geprüft und bestätigt.
Das Vertragsverhältnis mit dem Projektsteuerer wurde bereits in einem frühen Baustadium am
18.12.2015 vorzeitig beendet, nachdem das hierfür vorgesehene Budget einschließlich einer
nachträglichen Aufstockung letztendlich erschöpft war. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte die
Kostenerfassung durch die Verwaltung. Die bis dahin vom Projektsteuerer gepflegte
Kostenübersicht stand der Verwaltung im PDF-Format zu Verfügung und wurde in manueller
Weise mit den im eigenen Buchungssystem hinterlegten Kosten abgeglichen.
Im Rahmen der Übernahme des Projektes vom Projektsteuerer in die eigene Bearbeitung wurde
festgestellt, dass der Projektsteuerer dem Architekten des Bürgerzentrums irrtümlich einen zu
hohen Finanzrahmen zuteilte, weil er es versäumt hatte, diesen Kostenrahmen um die Kosten der
Projektsteuerung zu reduzieren.
Durch eine konsequente „Sparstrategie“ konnte dieses Versäumnis allerdings im Zuge der
Bauabwicklung finanziell kompensiert werden. Der vom Architekten genannten Einsparung von rd.
300.000,--€ sind insofern diese Kosten von rd. 200.000,--€ für die Projektsteuerung
gegenzurechnen, was letztlich die verwaltungsseitig genannte voraussichtliche Einsparung von rd.
100.000,--€ erklärt.
Anzumerken ist, dass die Kostenerfassung des Architekten sich selbstverständlich nur auf den,
ihm zugewiesenen Finanzrahmen beschränkt. Dieser wurde von der Projektsteuerung unter
Anrechnung von Kosten für Leistungen Dritter aus früheren Jahren (Projektentwicklung, Planungsund Beratungsleistungen etc.) auf das verfügbare Projektbudget konkret ermittelt. Insofern sind
die verwaltungsseitig erfassten Kosten höher als die zu erwartende Kostenfeststellung des
Architekten.
Entgegen der im Fraktionsantrag vertretenen Auffassung beinhaltet somit die Kostenfeststellung
des Architekten nicht sämtliche in Beziehung zum Bauvorhaben stehenden Kosten. Die
verwaltungsseitig erfassten Projektkosten sind umfassender.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahme „Bürgerzentrum ManheimNeu“ derzeit Gegenstand einer Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ist und der
vorstehende Sachverhalt darin einbezogen ist.
Beschlussvorlage 273.18
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