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Beschlussvorlage (Bürgerzentrum Manheim-Neu, Kostenfeststellung; hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
08.06.18, 12:49
Beschlussvorlage (Bürgerzentrum Manheim-Neu, Kostenfeststellung;
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Bürgerzentrum Manheim-Neu, Kostenfeststellung;
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeitung: Herr Pütgens TOP Drs.-Nr.: 273.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 03.05.2018 Bemerkungen 21.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bürgerzentrum Manheim-Neu, Kostenfeststellung; hier: Antrag der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Pütgens gez. Comacchio Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Mit Antrag vom 27.04.2018 greift die SPD Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen eine Aussage des Architekten des Bürgerzentrums Manheim-Neu zu Kosteneinsparungen bei diesem Bauvorhaben auf. Dieser hatte im Rahmen einer Begehung des Gebäudes durch Mitglieder des Bau- und Feuerschutzausschusses am 12.04.2018 erklärt, dass das Projekt voraussichtlich ca. 300.000,-- € günstiger abschließen werde. Diese Aussage wurde daraufhin verwaltungsseitig unter Hinweis auf die eigenen Zahlen aus der Kostenkontrolle / Buchhaltung zu dieser Maßnahme relativiert und eine mögliche Einsparung von ca. 100.000,-- € benannt. Zur unterschiedlichen Beurteilung der Kosten- / Einsparsituation wird wie folgt Stellung genommen: Maßstab der Aussage des Architekten waren die von ihm erfassten Baukosten in Bezug auf seine Kostenberechnung vom 09.07.2015 nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) gemäß HOAI. Diese wurde seinerzeit vom beauftragten Projektsteuerer geprüft und bestätigt. Das Vertragsverhältnis mit dem Projektsteuerer wurde bereits in einem frühen Baustadium am 18.12.2015 vorzeitig beendet, nachdem das hierfür vorgesehene Budget einschließlich einer nachträglichen Aufstockung letztendlich erschöpft war. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte die Kostenerfassung durch die Verwaltung. Die bis dahin vom Projektsteuerer gepflegte Kostenübersicht stand der Verwaltung im PDF-Format zu Verfügung und wurde in manueller Weise mit den im eigenen Buchungssystem hinterlegten Kosten abgeglichen. Im Rahmen der Übernahme des Projektes vom Projektsteuerer in die eigene Bearbeitung wurde festgestellt, dass der Projektsteuerer dem Architekten des Bürgerzentrums irrtümlich einen zu hohen Finanzrahmen zuteilte, weil er es versäumt hatte, diesen Kostenrahmen um die Kosten der Projektsteuerung zu reduzieren. Durch eine konsequente „Sparstrategie“ konnte dieses Versäumnis allerdings im Zuge der Bauabwicklung finanziell kompensiert werden. Der vom Architekten genannten Einsparung von rd. 300.000,--€ sind insofern diese Kosten von rd. 200.000,--€ für die Projektsteuerung gegenzurechnen, was letztlich die verwaltungsseitig genannte voraussichtliche Einsparung von rd. 100.000,--€ erklärt. Anzumerken ist, dass die Kostenerfassung des Architekten sich selbstverständlich nur auf den, ihm zugewiesenen Finanzrahmen beschränkt. Dieser wurde von der Projektsteuerung unter Anrechnung von Kosten für Leistungen Dritter aus früheren Jahren (Projektentwicklung, Planungsund Beratungsleistungen etc.) auf das verfügbare Projektbudget konkret ermittelt. Insofern sind die verwaltungsseitig erfassten Kosten höher als die zu erwartende Kostenfeststellung des Architekten. Entgegen der im Fraktionsantrag vertretenen Auffassung beinhaltet somit die Kostenfeststellung des Architekten nicht sämtliche in Beziehung zum Bauvorhaben stehenden Kosten. Die verwaltungsseitig erfassten Projektkosten sind umfassender. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahme „Bürgerzentrum ManheimNeu“ derzeit Gegenstand einer Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ist und der vorstehende Sachverhalt darin einbezogen ist. Beschlussvorlage 273.18 Seite 2