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Beschlussvorlage (Denkmalplatz Brüggen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
99 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
08.06.18, 12:49
Beschlussvorlage (Denkmalplatz Brüggen) Beschlussvorlage (Denkmalplatz Brüggen) Beschlussvorlage (Denkmalplatz Brüggen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün Bearbeitung: 25.1 SN TOP Drs.-Nr.: 322.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 23.05.2018 Bemerkungen 21.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Denkmalplatz Brüggen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen zur Aufwertung des Denkmalplatzes in Brüggen zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Schaaf gez. Spürck gez. Nimtz i.V. gez. Niemann gez. Otten gez. Canzler Begründung: Im Rahmen des Bebauungsplanes TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ wurde zwischen der Kolpingstadt Kerpen und REWE Richrath ein Sponsoringvertrag über 25.000 € zur städtebaulichen Aufwertung des Denkmalplatzes Brüggen geschlossen. Daraufhin stellte der Ortsvorsteher, Herr Reimann, den beigefügten Antrag (Anlage 1), die Dorfgemeinschaft Brüggen bei der Umgestaltung des Denkmalplatzes zu beteiligen. Da die genannte Sponsoringsumme von REWE Richrath nicht ausreichen wird, um eine grundlegende Sanierung/Umgestaltung zu finanzieren, wurde vom Zentralen Baumanagement geprüft, ob darüber hinaus eine Förderung dieser zentralen öffentlichen Grünanlage mit Landesmitteln möglich wäre (s. Anlage 2: Plan des Denkmalplatzes) Diese Recherche ergab, dass mit der Neuauflage des NRW-Förderprogramms zur Entwicklung ländlicher Regionen ab 2018 gute Chancen für den Denkmalplatz Brüggen bestehen, Fördermittel für eine umfangreichere Sanierung und Aufwertung zu erhalten. Eckpunkte des Dorferneuerungsprogramms 2018 Vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wurde bis heute lediglich der Entwurf für das Dorferneuerungsprogramm 2018 veröffentlicht, da derzeit noch kein Bundeshaushalt für das laufende Jahr 2018 zur Verfügung steht. Höhe und Art der Förderung: Für das Dorferneuerungsprogramm werden Bund und Land voraussichtlich 12,25 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Gemeinden erhalten für Maßnahmen der Dorferneuerung höchstens 250.000 Euro Fördermittel von Bund und Land. Förderfähige Maßnahmen: Gefördert werden können die (a) Herstellung oder Änderung und Einrichtung dörflicher Plätze, Straßen und Wege zur dorfgemäßen Gestaltung des Ortsbildes und zur Schaffung neuer Kommunikationszentren, (b) Herstellung oder Änderung von Grünanlagen, sofern diese ähnliche soziale Funktionen erfüllen wie die unter (a) genannten Plätze. Zuwendungsvoraussetzung: Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der im NRW-Programm „Ländlicher Raum 20142020“ definierten Gebietskulisse Ländlicher Raum in Orten oder Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnern. Dabei ist auf den zusammenhängend bebauten Siedlungsbereich abzustellen. Finanzierungsart: Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung mit Höchstbetragsregelung gewährt. Der Fördersatz für Gemeinden und Gemeindeverbände beträgt 65 v. H. Der Denkmalplatz als zentrale Platz-/Grünanlage in Brüggen hat das Potenzial, wieder verstärkt zu einem Ort der Begegnung, des generationenübergreifenden Austauschs und für Veranstaltungen zu werden. Der schlechte Zustand der Anlage (s. Anlage 3) erfordert allerdings eine umfangreiche Sanierung und Aufwertung, um das vorhandene Potenzial auszuschöpfen. Mit 25.000 € Sponsoring ist dies nicht zu erreichen, daher lohnt sich die Beantragung von Fördermitteln. Eine Beschreibung der aktuellen Platzsituation aus Sicht von Amt 25 ist in Anlage 3 beigefügt. Die zur Vorbereitung der Fördermittelbeantragung und der Zustimmung des Rates notwendigen Schritte sollen kurzfristig in die Wege geleitet werden: Beteiligung der Dorfgemeinschaft Brüggen Beschlussvorlage 322.18 Seite 2 zur Klärung der Wünsche und Bedürfnisse zusammen mit dem OV, Entwurfsplanung und Kostenschätzung. Die Umsetzung der Maßnahmen könnte in 2018/2019 erfolgen. Beschlussvorlage 322.18 Seite 3