Daten
Kommune
Kerpen
Größe
99 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
08.06.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün
Bearbeitung: 25.1 SN
TOP
Drs.-Nr.: 322.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
23.05.2018
Bemerkungen
21.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Denkmalplatz Brüggen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen zur Aufwertung des Denkmalplatzes in Brüggen zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez. Nimtz
i.V.
gez. Niemann
gez. Otten
gez. Canzler
Begründung:
Im Rahmen des Bebauungsplanes TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ wurde zwischen der
Kolpingstadt Kerpen und REWE Richrath ein Sponsoringvertrag über 25.000 € zur
städtebaulichen Aufwertung des Denkmalplatzes Brüggen geschlossen.
Daraufhin stellte der Ortsvorsteher, Herr Reimann, den beigefügten Antrag (Anlage 1), die
Dorfgemeinschaft Brüggen bei der Umgestaltung des Denkmalplatzes zu beteiligen.
Da die genannte Sponsoringsumme von REWE Richrath nicht ausreichen wird, um eine
grundlegende Sanierung/Umgestaltung zu finanzieren, wurde vom Zentralen Baumanagement
geprüft, ob darüber hinaus eine Förderung dieser zentralen öffentlichen Grünanlage mit
Landesmitteln möglich wäre (s. Anlage 2: Plan des Denkmalplatzes)
Diese Recherche ergab, dass mit der Neuauflage des NRW-Förderprogramms zur Entwicklung
ländlicher Regionen ab 2018 gute Chancen für den Denkmalplatz Brüggen bestehen, Fördermittel
für eine umfangreichere Sanierung und Aufwertung zu erhalten.
Eckpunkte des Dorferneuerungsprogramms 2018
Vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wurde bis heute lediglich der
Entwurf für das Dorferneuerungsprogramm 2018 veröffentlicht, da derzeit noch kein
Bundeshaushalt für das laufende Jahr 2018 zur Verfügung steht.
Höhe und Art der Förderung:
Für das Dorferneuerungsprogramm werden Bund und Land voraussichtlich 12,25 Millionen Euro
zur Verfügung stellen.
Gemeinden erhalten für Maßnahmen der Dorferneuerung höchstens 250.000 Euro Fördermittel
von Bund und Land.
Förderfähige Maßnahmen:
Gefördert werden können die
(a) Herstellung oder Änderung und Einrichtung dörflicher Plätze, Straßen und Wege zur
dorfgemäßen Gestaltung des Ortsbildes und zur Schaffung neuer Kommunikationszentren,
(b) Herstellung oder Änderung von Grünanlagen, sofern diese ähnliche soziale Funktionen
erfüllen wie die unter (a) genannten Plätze.
Zuwendungsvoraussetzung:
Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der im NRW-Programm „Ländlicher Raum 20142020“ definierten Gebietskulisse Ländlicher Raum in Orten oder Ortsteilen bis zu 10.000
Einwohnern. Dabei ist auf den zusammenhängend bebauten Siedlungsbereich abzustellen.
Finanzierungsart:
Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung mit Höchstbetragsregelung gewährt. Der
Fördersatz für Gemeinden und Gemeindeverbände beträgt 65 v. H.
Der Denkmalplatz als zentrale Platz-/Grünanlage in Brüggen hat das Potenzial, wieder verstärkt
zu einem Ort der Begegnung, des generationenübergreifenden Austauschs und für
Veranstaltungen zu werden. Der schlechte Zustand der Anlage (s. Anlage 3) erfordert allerdings
eine umfangreiche Sanierung und Aufwertung, um das vorhandene Potenzial auszuschöpfen. Mit
25.000 € Sponsoring ist dies nicht zu erreichen, daher lohnt sich die Beantragung von
Fördermitteln.
Eine Beschreibung der aktuellen Platzsituation aus Sicht von Amt 25 ist in Anlage 3 beigefügt.
Die zur Vorbereitung der Fördermittelbeantragung und der Zustimmung des Rates notwendigen
Schritte sollen kurzfristig in die Wege geleitet werden: Beteiligung der Dorfgemeinschaft Brüggen
Beschlussvorlage 322.18
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zur Klärung der Wünsche und Bedürfnisse zusammen mit dem OV, Entwurfsplanung und
Kostenschätzung.
Die Umsetzung der Maßnahmen könnte in 2018/2019 erfolgen.
Beschlussvorlage 322.18
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