Daten
Kommune
Kerpen
Größe
422 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
08.06.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und
Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen,
Bäder
Bearbeitung: Herr Floryszak
TOP
Drs.-Nr.: 354.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
29.05.2018
Bemerkungen
21.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erftlagune:
Aktueller Handlungsbedarf im Bereich bauliche Unterhaltung (u.a. teilweise durchfeuchtete
Holzbinder)
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Floryszak
gez. Pütgens
gez. Comacchio
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Die aktuelle Sachverhaltsentwicklung zum Thema „Holzbinder Dachgaube der Erftlagune“ und die
daraus resultierenden Reaktionen machen deutlich, wie sehr diese städtische Einrichtung im
Fokus der Öffentlichkeit steht. Zudem bestätigt sich dadurch erneut, dass hinsichtlich der
Bauunterhaltung andere Maßstäbe anzulegen sind, als bei einem normalen Schul-, Verwaltungsoder KITA-Gebäude. Der Betrieb in einem Bad unterliegt verschiedensten bauphysikalischen bzw.
raumlufttechnischen Einflüssen – mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Bausubstanz des
Gebäudes bzw. Mängelanfälligkeit einzelner Bereiche.
Ein auf den Bäderbau spezialisierter Experte brachte es einmal so auf den Punkt: „Ziel bei einem
normalen Bauwerk ist es, Wasser vom Gebäude fernzuhalten. Im Schwimmbadbau muss das
Wasser im Gebäude gehalten werden, mit all‘ den entsprechenden Konsequenzen.“
Vor dem Hintergrund dieser einleitenden Ausführungen gibt dieser konkrete Schadenfall Anlass,
die aktuelle Situation im Bereich der baulichen Unterhaltung der Erftlagune noch einmal dezidiert
aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anfragen der SPD für die Sitzung des
Bau- und Feuerschutzausschusses am 12.04.2018 (DRS.Nr. 226.18) sowie für die Sitzung des
Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am 05.06.2018 (DRS.Nr. 349.18) verwiesen.
Die entsprechenden Vorlagen der Verwaltung gehen detailliert auf die Fragen zur Erftlagune ein.
Zudem wurde darauf hingewiesen, dass zur Gesamtthematik in der Sitzung des Bau- und
Feuerschutzausschusses am 21.06.2018 berichtet wird.
Neben der für die Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses am 21.06.2018 vorgesehenen
Power-Point-Präsentation erfolgen nachfolgend weitergehende Erläuterungen:
In sehr zeitintensiver Recherche und Prüfungsarbeit wurde die, dieser Vorlage beigefügte Liste
erforderlicher baulicher Maßnahmen in der Erftlagune erstellt:
1.
Maßnahmen, die sich im laufenden Betrieb ergeben haben
Die Erftlagune ist seit dem 31.01.2018 für die Badegäste geöffnet. Bereits Anfang/Mitte Dezember
2017 hatte die Inbetriebnahmephase begonnen. In jedem Gebäude, welches mehr oder weniger
stark durch die Nutzer bzw. Nutzerinnen in Anspruch genommen wird, ergeben sich
Notwendigkeiten der baulichen Unterhaltung. Die Erftlagune ist eine besonders
publikumsintensive Einrichtung, so dass im laufenden Betrieb auch mehr Schäden auftreten als in
anderen Gebäuden.
Besonders die Haustechnik eines Schwimmbades hebt sich hinsichtlich Komplexität und
Unterhaltungsanspruch von anderen Gebäuden ab. Im Gebäudebestand der Kolpingstadt Kerpen
nehmen die Bäder eine besondere Position ein. Z.B. die Badewassertechnik (Wasseraufbereitung,
Einsatz von Chlorgas, verschiedenste Pumpen etc.) ist sehr kostenintensiv und im Zweifel schon
im „normalen“ Betrieb störungsanfälliger.
Insgesamt wurden für den Haushalt 2018 80.000 € für die ungeplante bauliche Unterhaltung
angemeldet, die zwischenzeitlich weitestgehend aufgebraucht sind. Vor der Sanierung wurde
hierfür jährlich ein Betrag von bis zu 130.000 € eingestellt.
Auf einige Maßnahmen der beigefügten Liste wird wg. ihrer besonderen betrieblichen und
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finanziellen Bedeutung gesondert verwiesen (Liste wird rechtzeitig vor der Sitzung in ihrer
aktuellsten Fassung verteilt):
a)
Schäden an den Holzbindern der Dachgaube
Im Zusammenhang mit einer Dachbegehung der Erftlagune, die vor einiger Zeit aufgrund eines
Sturmschadens notwendig wurde, ist festgestellt worden, dass die Holzkonstruktion im oberen
Gaubenbereich (obere Fensterfront in der Schwimmhalle Richtung Parkplatz) schadhaft ist.
Die Verwaltung hat daraufhin unverzüglich einen Fachgutachter eingeschaltet. Der Bereich, der
von außen schwer einsehbar ist, da er 1998/1999 in vollem Umfang eingehaust wurde, ist
zwischenzeitlich untersucht worden.
Im Kern kommt der Gutachter zum Ergebnis, dass an allen Holzbindern in diesem Bereich mehr
und minder starke Schäden durch Pilzbefall festzustellen sind, verursacht durch erhöhte
Feuchtigkeit. Das Gesundheitsamt stellt zur Thematik „Pilzbefall“ fest:
Auszug aus der Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom 05.06.2018
nach dem Bericht des Gutachters Björn Dinger zur Untersuchung der hölzernen Dachkonstruktion
auf Schäden durch holzzerstörende Organismen in der Erftlagune vom 03.04.2018 handelt es sich
nicht um klassische Schimmelpilze, sondern um holzzerstörende Pilze. Danach besteht die größte
Gefährdung des Befalls im Abbau des Holzes und den damit zugrundeliegenden statischen
Problemen.
In der Stellungnahme vom 18.05.2018 stellt der Sachverständige Björn Dinger zusätzlich dar, dass
von einer gesundheitlichen Belastung im Inneren des Bades durch die Pilze in der
Dachkonstruktuion nicht auszugehen ist. Dieser Bewertung schließt sich das Gesundheitsamt an.
Zur Sicherheit wurde parallel noch eine raumlufttechnische Untersuchung veranlasst, deren
Ergebnisse zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vorlagen.
Über die entsprechenden Ergebnisse wird in der Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses
am 21.06.2018 berichtet.
Weiterhin wird durch einen ebenfalls in der jetzigen Phase eingebundenen Statiker die
Instandsetzung dieses Bereiches innerhalb eines Jahres empfohlen. Die Instandsetzung sollte
durch einen Fachplaner aus dem Bereich Bäderbau, einen Tragwerksplaner sowie einen
Bauphysiker begleitet werden. Die vorgenannten Fachplaner werden dann auch die Höhe des
Schadens bzw. die Kosten der erforderlichen Instandsetzung näher beziffern. Nach ersten groben
Schätzungen der Verwaltung werden sich die Kosten voraussichtlich zwischen 50.000 € und
150.000 € bewegen. Die genannte Bandbreite macht deutlich, dass es sich hierbei augenblicklich
lediglich um eine erste sehr grobe Schätzung handelt.
Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr, ein als qualifiziert empfohlenes Fachplanungsbüro für
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Bäderbau sowie fachkundige Büros für Tragwerksplanung und Bauphysik mit der genauen
Schadensfeststellung und Sanierungsplanung zu beauftragen. Sofern bis zur Sitzung ein
entsprechendes Angebot vorliegt, wird dazu in der Sitzung berichtet.
b)
Elektroakustische Anlage (sog. ELA-Anlage)
Nach Inbetriebnahme der Erftlagune stellte sich entgegen ursprünglicher Erwartung heraus, dass
die ELA-Anlage nicht mehr funktionstüchtig ist. Die Ursachen können nicht mehr festgestellt
werden (wahrscheinlich altersbedingter Ausfall in Kombination mit den Belastungen während der
Sanierung: Staub u.ä). Mit dieser Anlage werden Durchsagen bei Gefahrenlagen (wie z.B.
Gewitter), aber auch allgemeine Durchsagen vorgenommen.
Für den Haushalt 2019 sollte eine neue Anlage eingestellt werden. Aus Sachverständigensicht
erschien es möglich und ausreichend, dass die entsprechenden Durchsagen in der Zwischenzeit
auch per Megafon o.a. vorgenommen werden. Insofern wurde bisher das Thema mit Blick auf die
Haushaltslage zurück gestellt. Diese Lösung zeigte sich allerdings zwischenzeitlich als
sicherheitstechnisch bedenklich und nicht praxistauglich.
Fakt ist: eine ELA-Anlage ist unverzichtbar!
Zudem haben sich Ende Mai/Anfang Juni 2018 bereits mehrfach Situationen ergeben, die eine
kurzfristige Beschaffung bedingen. Vor 2 angekündigten Gewittern mussten die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Erftlagune die Badegäste individuell auffordern, dass Schwimmbad zu
verlassen bzw. die Liegewiese zu räumen. Allgemeine Warnungen und Ansagen über Megafon
erreichten die Badegäste aus akustischen Gründen nicht oder wurden falsch verstanden. Dies
führte zu teilweise chaotischen Zuständen.
Insgesamt ist die Situation noch aus einem weiteren Grund nicht mehr hinnehmbar: während einer
solchen Situation sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch noch zur Beckenaufsicht
verpflichtet. Dieser Verpflichtung können sie in solchen Situationen nur eingeschränkt
nachkommen.
Auch allgemeine Ausrufe, wie zum Beispiel „Mutter sucht Kind“ können derzeit nicht zentral von
der Kasse aus gesteuert werden. Hier muss das Personal langwierig im Bad aktiv werden. Ein
Zustand, der bei der aktuellen Personalsituation vor Ort ebenfalls nicht hinnehmbar ist.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die hier einschlägige Abschreibungstafel für die
in Rede stehende Anlage eine Lebensdauer von 9 – 15 Jahre ausweist und insoweit der
Erneuerungsbedarf auch absehbar war.
Entsprechend einem bereits vorliegenden fachspezifischen Angebot sind Kosten in Höhe von ca.
35.000,--€ für Planung und Installation zu erwarten.
c)
Weg Sommerumkleide
Durch die Unfallkasse NRW wurde darauf hingewiesen, dass der Weg im Außenbereich der
Sommerkasse wg. größerer Unfallgefahr gesperrt werden muss. Über diesen Weg werden an
heißen Sommertagen die Badegäste unmittelbar in den Außenbereich der Erftlagune geführt.
Somit können lange Staus an der Hauptkasse vermieden werden.
Der Weg an der Sommerkasse befindet sich in einem ähnlichen Zustand wie der Parkplatz und
wurde mehrfach provisorisch in Stand gesetzt. Allerdings wurden aus Kostengründen immer nur
punktuelle Ausbesserungen vorgenommen. Die für die wellenartige Ausprägung des Weges
ursächliche Schlacke wurde dabei im Boden belassen. Zwischenzeitlich sind die „Wellen“ so
ausgeprägt, dass ein Notausgang für den Keller nur noch mit erheblichem Kraftaufwand geöffnet
werden kann.
Hier besteht aus betrieblicher Sicht dringender Handlungsbedarf. Eine Fachfirma legte ein erstes
Angebot vor:
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Kosten geschätzt: bis zu 25.000 €
d)
Blitzschutz Photovoltaikanlage
Zwischenzeitlich wurde der Verwaltung angezeigt, dass der Blitzschutz der Photovoltaikanlage zu
überprüfen ist. Inwieweit dadurch der Blitzschutz des Daches eingeschränkt ist, wird derzeit
geprüft. Hier werden derzeit Kosten ermittelt, auch in Abgrenzung zum Betreiber der
Photovoltaikanlage.
e)
Sonstige kleinere Maßnahme
Die sonstigen kleineren Maßnahmen summieren sich auf ca. 10.000 €
2.
Maßnahmen, die im Rahmen der Gewährleistung abzuwickeln sind
In der beigefügten Liste sind auch die Maßnahmen aufgeführt, die auf einen Mangel im Rahmen
der Gewährleistung zurückzuführen sind. Die Verfahrensweise stellt sich üblicherweise wie folgt
dar:
-
Feststellung eines Mangels durch städtisches Personal
Mitteilung an das mit der LPH 9 HOAI beauftragte Ingenieur- bzw. Architekturbüro
Aufforderung an die betroffene Firma zur Mängelbeseitigung durch Ingenieur- bzw.
Architekturbüro
häufige Reaktion: Zurückweisung der Verantwortlichkeit für den Mangel durch die Firma
im Zweifel Ersatzvornahme = Vorleistungen durch die Stadt erforderlich
Bedeutet: die Stadt muss in Vorleistung gehen, damit der Mangel schnell behoben wird. Die
Kostenerstattung durch die ursprünglich beauftragte Firma gestaltet sich meist sehr aufwändig.
3.
Wünschenswerte Maßnahmen
Offensichtlich besteht bei vielen Bürgerinnen und Bürgern der Wunsch, das Solebecken wieder in
Betrieb zu nehmen. Es wurde hierzu einmal die Möglichkeit ausgelotet, für dieses Solebecken
gesonderte Eintrittsgelder zu erheben. Hier müsste der Zugang gesondert organisiert werden.
Die Firma, die auch die Hauptkasse installiert hat, legte ein erstes Angebot vor.
Kostenschätzung: ca. 36.000 €
Anm.: Hinzu kämen noch zusätzliche Kosten für die Instandsetzung des Solebeckens. Die
bisherige Beschlusslage zu diesem Thema ist negativ.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage ist eine Finanzierung dieser Maßnahme derzeit
nicht darstellbar. Der Vorschlag eines Interessenten für den Saunabereich (u.a. Integration des
Solebeckens in diesen Bereich) könnte möglicherweise eine Handlungsoption für das Solebecken
darstellen. Dieser wurde allerdings noch nicht prüffähig konkretisiert.
4.
Schlussrechnungen
Es liegen immer noch nicht alle Schlussrechnungen der an der Sanierung beteiligten Firmen und
Büros vor. So ist insbesondere bei den Gewerken Metall- und Trockenbau sowie bei den
beauftragten Architekten- und Ingenieurbüros ggf. noch mit Mehrkosten zu rechnen. Im
Sanierungsbudget ist für diesen Zweck ein Betrag von 55.000 € reserviert.
5.
Allgemeines
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Das Öffentlichkeits- und Medieninteresse an der Erftlagune mit den entsprechenden
Meinungsäußerungen und Wortbeiträgen lässt auf einen weit verbreiteten Eindruck schließen,
dass mit der im Januar abgeschlossenen Sanierung bis auf weiteres keine weiteren
Baumaßnahmen für die Erftlagune erforderlich sind. Hierzu wird auf eine entsprechende
Beschlussvorlage an den Stadtrates verwiesen, mit der die Sanierung der Erftlagune am
28.10.2014 entschieden wurde (DRS.Nr. 350.14). Darin heißt es u.a.:
Zitat aus Vorlage 387.13:
Die Sanierung umfasst die „zwingend durchzuführenden Arbeiten zur Aufrechterhaltung des
Badebetriebs“.
6.
Zusammenfassung / Finanzierung
Die als notwendig ausgewiesenen Maßnahmen summieren sich , entsprechend nachfolgender
Listung auf einen Gesamtbetrag von bis zu 300.000 €.
Gegenstand
Kosten
Finanzierung
Dachsanierung:
bis zu 150.000 €
Wenn Kosten ermittelt wurden:
Sondervorlage außerplanmäßige Hhmittel
Nebenkosten Dachsanierung
(Architekt, Bauphysiker,
Statiker):
50.000 €
Beauftragung aus Restbudget Sanierung
ELA-Anlage
ca. 35.000 €
Finanzierung aus geplanter baul.
Unterhaltung
Weg Sommerumkleide
ca. 25.000 €
Finanzierung aus geplanter baul.
Unterhaltung
kleinere Maßnahmen:
ca. 10.000 €
Finanzierung aus Gesamtbudget „ungeplante
baul. Unterhaltung; evtl. am Ende des Jahres
üpl. HHmittel
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