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Beschlussvorlage (Erftlagune: Aktueller Handlungsbedarf im Bereich bauliche Unterhaltung (u.a. teilweise durchfeuchtete Holzbinder))

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
422 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
08.06.18, 12:49
Beschlussvorlage (Erftlagune:
Aktueller Handlungsbedarf im Bereich bauliche Unterhaltung (u.a. teilweise durchfeuchtete Holzbinder)) Beschlussvorlage (Erftlagune:
Aktueller Handlungsbedarf im Bereich bauliche Unterhaltung (u.a. teilweise durchfeuchtete Holzbinder)) Beschlussvorlage (Erftlagune:
Aktueller Handlungsbedarf im Bereich bauliche Unterhaltung (u.a. teilweise durchfeuchtete Holzbinder)) Beschlussvorlage (Erftlagune:
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Aktueller Handlungsbedarf im Bereich bauliche Unterhaltung (u.a. teilweise durchfeuchtete Holzbinder)) Beschlussvorlage (Erftlagune:
Aktueller Handlungsbedarf im Bereich bauliche Unterhaltung (u.a. teilweise durchfeuchtete Holzbinder))

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeitung: Herr Floryszak TOP Drs.-Nr.: 354.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 29.05.2018 Bemerkungen 21.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erftlagune: Aktueller Handlungsbedarf im Bereich bauliche Unterhaltung (u.a. teilweise durchfeuchtete Holzbinder) X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Floryszak gez. Pütgens gez. Comacchio Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Die aktuelle Sachverhaltsentwicklung zum Thema „Holzbinder Dachgaube der Erftlagune“ und die daraus resultierenden Reaktionen machen deutlich, wie sehr diese städtische Einrichtung im Fokus der Öffentlichkeit steht. Zudem bestätigt sich dadurch erneut, dass hinsichtlich der Bauunterhaltung andere Maßstäbe anzulegen sind, als bei einem normalen Schul-, Verwaltungsoder KITA-Gebäude. Der Betrieb in einem Bad unterliegt verschiedensten bauphysikalischen bzw. raumlufttechnischen Einflüssen – mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Bausubstanz des Gebäudes bzw. Mängelanfälligkeit einzelner Bereiche. Ein auf den Bäderbau spezialisierter Experte brachte es einmal so auf den Punkt: „Ziel bei einem normalen Bauwerk ist es, Wasser vom Gebäude fernzuhalten. Im Schwimmbadbau muss das Wasser im Gebäude gehalten werden, mit all‘ den entsprechenden Konsequenzen.“ Vor dem Hintergrund dieser einleitenden Ausführungen gibt dieser konkrete Schadenfall Anlass, die aktuelle Situation im Bereich der baulichen Unterhaltung der Erftlagune noch einmal dezidiert aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anfragen der SPD für die Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses am 12.04.2018 (DRS.Nr. 226.18) sowie für die Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am 05.06.2018 (DRS.Nr. 349.18) verwiesen. Die entsprechenden Vorlagen der Verwaltung gehen detailliert auf die Fragen zur Erftlagune ein. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass zur Gesamtthematik in der Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses am 21.06.2018 berichtet wird. Neben der für die Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses am 21.06.2018 vorgesehenen Power-Point-Präsentation erfolgen nachfolgend weitergehende Erläuterungen: In sehr zeitintensiver Recherche und Prüfungsarbeit wurde die, dieser Vorlage beigefügte Liste erforderlicher baulicher Maßnahmen in der Erftlagune erstellt: 1. Maßnahmen, die sich im laufenden Betrieb ergeben haben Die Erftlagune ist seit dem 31.01.2018 für die Badegäste geöffnet. Bereits Anfang/Mitte Dezember 2017 hatte die Inbetriebnahmephase begonnen. In jedem Gebäude, welches mehr oder weniger stark durch die Nutzer bzw. Nutzerinnen in Anspruch genommen wird, ergeben sich Notwendigkeiten der baulichen Unterhaltung. Die Erftlagune ist eine besonders publikumsintensive Einrichtung, so dass im laufenden Betrieb auch mehr Schäden auftreten als in anderen Gebäuden. Besonders die Haustechnik eines Schwimmbades hebt sich hinsichtlich Komplexität und Unterhaltungsanspruch von anderen Gebäuden ab. Im Gebäudebestand der Kolpingstadt Kerpen nehmen die Bäder eine besondere Position ein. Z.B. die Badewassertechnik (Wasseraufbereitung, Einsatz von Chlorgas, verschiedenste Pumpen etc.) ist sehr kostenintensiv und im Zweifel schon im „normalen“ Betrieb störungsanfälliger. Insgesamt wurden für den Haushalt 2018 80.000 € für die ungeplante bauliche Unterhaltung angemeldet, die zwischenzeitlich weitestgehend aufgebraucht sind. Vor der Sanierung wurde hierfür jährlich ein Betrag von bis zu 130.000 € eingestellt. Auf einige Maßnahmen der beigefügten Liste wird wg. ihrer besonderen betrieblichen und Beschlussvorlage 354.18 Seite 2 finanziellen Bedeutung gesondert verwiesen (Liste wird rechtzeitig vor der Sitzung in ihrer aktuellsten Fassung verteilt): a) Schäden an den Holzbindern der Dachgaube Im Zusammenhang mit einer Dachbegehung der Erftlagune, die vor einiger Zeit aufgrund eines Sturmschadens notwendig wurde, ist festgestellt worden, dass die Holzkonstruktion im oberen Gaubenbereich (obere Fensterfront in der Schwimmhalle Richtung Parkplatz) schadhaft ist. Die Verwaltung hat daraufhin unverzüglich einen Fachgutachter eingeschaltet. Der Bereich, der von außen schwer einsehbar ist, da er 1998/1999 in vollem Umfang eingehaust wurde, ist zwischenzeitlich untersucht worden. Im Kern kommt der Gutachter zum Ergebnis, dass an allen Holzbindern in diesem Bereich mehr und minder starke Schäden durch Pilzbefall festzustellen sind, verursacht durch erhöhte Feuchtigkeit. Das Gesundheitsamt stellt zur Thematik „Pilzbefall“ fest: Auszug aus der Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom 05.06.2018 nach dem Bericht des Gutachters Björn Dinger zur Untersuchung der hölzernen Dachkonstruktion auf Schäden durch holzzerstörende Organismen in der Erftlagune vom 03.04.2018 handelt es sich nicht um klassische Schimmelpilze, sondern um holzzerstörende Pilze. Danach besteht die größte Gefährdung des Befalls im Abbau des Holzes und den damit zugrundeliegenden statischen Problemen. In der Stellungnahme vom 18.05.2018 stellt der Sachverständige Björn Dinger zusätzlich dar, dass von einer gesundheitlichen Belastung im Inneren des Bades durch die Pilze in der Dachkonstruktuion nicht auszugehen ist. Dieser Bewertung schließt sich das Gesundheitsamt an. Zur Sicherheit wurde parallel noch eine raumlufttechnische Untersuchung veranlasst, deren Ergebnisse zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vorlagen. Über die entsprechenden Ergebnisse wird in der Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses am 21.06.2018 berichtet. Weiterhin wird durch einen ebenfalls in der jetzigen Phase eingebundenen Statiker die Instandsetzung dieses Bereiches innerhalb eines Jahres empfohlen. Die Instandsetzung sollte durch einen Fachplaner aus dem Bereich Bäderbau, einen Tragwerksplaner sowie einen Bauphysiker begleitet werden. Die vorgenannten Fachplaner werden dann auch die Höhe des Schadens bzw. die Kosten der erforderlichen Instandsetzung näher beziffern. Nach ersten groben Schätzungen der Verwaltung werden sich die Kosten voraussichtlich zwischen 50.000 € und 150.000 € bewegen. Die genannte Bandbreite macht deutlich, dass es sich hierbei augenblicklich lediglich um eine erste sehr grobe Schätzung handelt. Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr, ein als qualifiziert empfohlenes Fachplanungsbüro für Beschlussvorlage 354.18 Seite 3 Bäderbau sowie fachkundige Büros für Tragwerksplanung und Bauphysik mit der genauen Schadensfeststellung und Sanierungsplanung zu beauftragen. Sofern bis zur Sitzung ein entsprechendes Angebot vorliegt, wird dazu in der Sitzung berichtet. b) Elektroakustische Anlage (sog. ELA-Anlage) Nach Inbetriebnahme der Erftlagune stellte sich entgegen ursprünglicher Erwartung heraus, dass die ELA-Anlage nicht mehr funktionstüchtig ist. Die Ursachen können nicht mehr festgestellt werden (wahrscheinlich altersbedingter Ausfall in Kombination mit den Belastungen während der Sanierung: Staub u.ä). Mit dieser Anlage werden Durchsagen bei Gefahrenlagen (wie z.B. Gewitter), aber auch allgemeine Durchsagen vorgenommen. Für den Haushalt 2019 sollte eine neue Anlage eingestellt werden. Aus Sachverständigensicht erschien es möglich und ausreichend, dass die entsprechenden Durchsagen in der Zwischenzeit auch per Megafon o.a. vorgenommen werden. Insofern wurde bisher das Thema mit Blick auf die Haushaltslage zurück gestellt. Diese Lösung zeigte sich allerdings zwischenzeitlich als sicherheitstechnisch bedenklich und nicht praxistauglich. Fakt ist: eine ELA-Anlage ist unverzichtbar! Zudem haben sich Ende Mai/Anfang Juni 2018 bereits mehrfach Situationen ergeben, die eine kurzfristige Beschaffung bedingen. Vor 2 angekündigten Gewittern mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erftlagune die Badegäste individuell auffordern, dass Schwimmbad zu verlassen bzw. die Liegewiese zu räumen. Allgemeine Warnungen und Ansagen über Megafon erreichten die Badegäste aus akustischen Gründen nicht oder wurden falsch verstanden. Dies führte zu teilweise chaotischen Zuständen. Insgesamt ist die Situation noch aus einem weiteren Grund nicht mehr hinnehmbar: während einer solchen Situation sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch noch zur Beckenaufsicht verpflichtet. Dieser Verpflichtung können sie in solchen Situationen nur eingeschränkt nachkommen. Auch allgemeine Ausrufe, wie zum Beispiel „Mutter sucht Kind“ können derzeit nicht zentral von der Kasse aus gesteuert werden. Hier muss das Personal langwierig im Bad aktiv werden. Ein Zustand, der bei der aktuellen Personalsituation vor Ort ebenfalls nicht hinnehmbar ist. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die hier einschlägige Abschreibungstafel für die in Rede stehende Anlage eine Lebensdauer von 9 – 15 Jahre ausweist und insoweit der Erneuerungsbedarf auch absehbar war. Entsprechend einem bereits vorliegenden fachspezifischen Angebot sind Kosten in Höhe von ca. 35.000,--€ für Planung und Installation zu erwarten. c) Weg Sommerumkleide Durch die Unfallkasse NRW wurde darauf hingewiesen, dass der Weg im Außenbereich der Sommerkasse wg. größerer Unfallgefahr gesperrt werden muss. Über diesen Weg werden an heißen Sommertagen die Badegäste unmittelbar in den Außenbereich der Erftlagune geführt. Somit können lange Staus an der Hauptkasse vermieden werden. Der Weg an der Sommerkasse befindet sich in einem ähnlichen Zustand wie der Parkplatz und wurde mehrfach provisorisch in Stand gesetzt. Allerdings wurden aus Kostengründen immer nur punktuelle Ausbesserungen vorgenommen. Die für die wellenartige Ausprägung des Weges ursächliche Schlacke wurde dabei im Boden belassen. Zwischenzeitlich sind die „Wellen“ so ausgeprägt, dass ein Notausgang für den Keller nur noch mit erheblichem Kraftaufwand geöffnet werden kann. Hier besteht aus betrieblicher Sicht dringender Handlungsbedarf. Eine Fachfirma legte ein erstes Angebot vor: Beschlussvorlage 354.18 Seite 4 Kosten geschätzt: bis zu 25.000 € d) Blitzschutz Photovoltaikanlage Zwischenzeitlich wurde der Verwaltung angezeigt, dass der Blitzschutz der Photovoltaikanlage zu überprüfen ist. Inwieweit dadurch der Blitzschutz des Daches eingeschränkt ist, wird derzeit geprüft. Hier werden derzeit Kosten ermittelt, auch in Abgrenzung zum Betreiber der Photovoltaikanlage. e) Sonstige kleinere Maßnahme Die sonstigen kleineren Maßnahmen summieren sich auf ca. 10.000 € 2. Maßnahmen, die im Rahmen der Gewährleistung abzuwickeln sind In der beigefügten Liste sind auch die Maßnahmen aufgeführt, die auf einen Mangel im Rahmen der Gewährleistung zurückzuführen sind. Die Verfahrensweise stellt sich üblicherweise wie folgt dar: - Feststellung eines Mangels durch städtisches Personal Mitteilung an das mit der LPH 9 HOAI beauftragte Ingenieur- bzw. Architekturbüro Aufforderung an die betroffene Firma zur Mängelbeseitigung durch Ingenieur- bzw. Architekturbüro häufige Reaktion: Zurückweisung der Verantwortlichkeit für den Mangel durch die Firma im Zweifel Ersatzvornahme = Vorleistungen durch die Stadt erforderlich Bedeutet: die Stadt muss in Vorleistung gehen, damit der Mangel schnell behoben wird. Die Kostenerstattung durch die ursprünglich beauftragte Firma gestaltet sich meist sehr aufwändig. 3. Wünschenswerte Maßnahmen Offensichtlich besteht bei vielen Bürgerinnen und Bürgern der Wunsch, das Solebecken wieder in Betrieb zu nehmen. Es wurde hierzu einmal die Möglichkeit ausgelotet, für dieses Solebecken gesonderte Eintrittsgelder zu erheben. Hier müsste der Zugang gesondert organisiert werden. Die Firma, die auch die Hauptkasse installiert hat, legte ein erstes Angebot vor. Kostenschätzung: ca. 36.000 € Anm.: Hinzu kämen noch zusätzliche Kosten für die Instandsetzung des Solebeckens. Die bisherige Beschlusslage zu diesem Thema ist negativ. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage ist eine Finanzierung dieser Maßnahme derzeit nicht darstellbar. Der Vorschlag eines Interessenten für den Saunabereich (u.a. Integration des Solebeckens in diesen Bereich) könnte möglicherweise eine Handlungsoption für das Solebecken darstellen. Dieser wurde allerdings noch nicht prüffähig konkretisiert. 4. Schlussrechnungen Es liegen immer noch nicht alle Schlussrechnungen der an der Sanierung beteiligten Firmen und Büros vor. So ist insbesondere bei den Gewerken Metall- und Trockenbau sowie bei den beauftragten Architekten- und Ingenieurbüros ggf. noch mit Mehrkosten zu rechnen. Im Sanierungsbudget ist für diesen Zweck ein Betrag von 55.000 € reserviert. 5. Allgemeines Beschlussvorlage 354.18 Seite 5 Das Öffentlichkeits- und Medieninteresse an der Erftlagune mit den entsprechenden Meinungsäußerungen und Wortbeiträgen lässt auf einen weit verbreiteten Eindruck schließen, dass mit der im Januar abgeschlossenen Sanierung bis auf weiteres keine weiteren Baumaßnahmen für die Erftlagune erforderlich sind. Hierzu wird auf eine entsprechende Beschlussvorlage an den Stadtrates verwiesen, mit der die Sanierung der Erftlagune am 28.10.2014 entschieden wurde (DRS.Nr. 350.14). Darin heißt es u.a.: Zitat aus Vorlage 387.13: Die Sanierung umfasst die „zwingend durchzuführenden Arbeiten zur Aufrechterhaltung des Badebetriebs“. 6. Zusammenfassung / Finanzierung Die als notwendig ausgewiesenen Maßnahmen summieren sich , entsprechend nachfolgender Listung auf einen Gesamtbetrag von bis zu 300.000 €. Gegenstand Kosten Finanzierung Dachsanierung: bis zu 150.000 € Wenn Kosten ermittelt wurden: Sondervorlage außerplanmäßige Hhmittel Nebenkosten Dachsanierung (Architekt, Bauphysiker, Statiker): 50.000 € Beauftragung aus Restbudget Sanierung ELA-Anlage ca. 35.000 € Finanzierung aus geplanter baul. Unterhaltung Weg Sommerumkleide ca. 25.000 € Finanzierung aus geplanter baul. Unterhaltung kleinere Maßnahmen: ca. 10.000 € Finanzierung aus Gesamtbudget „ungeplante baul. Unterhaltung; evtl. am Ende des Jahres üpl. HHmittel Beschlussvorlage 354.18 Seite 6