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Beschlussvorlage (Schäden an Rad- und Fußgängerbrücke immer noch nicht beseitigt; hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
08.06.18, 12:49
Beschlussvorlage (Schäden an Rad- und Fußgängerbrücke immer noch nicht beseitigt;
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Schäden an Rad- und Fußgängerbrücke immer noch nicht beseitigt;
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 15.1 / Straßen Bearbeitung: Sandra Barzen TOP Drs.-Nr.: 326.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 24.05.2018 Bemerkungen 21.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Schäden an Rad- und Fußgängerbrücke immer noch nicht beseitigt; hier: Antrag der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz I.V. gez. Barzen gez. Giesen gez. Canzler Begründung: Als Baulastträger des Brückenbauwerks „Königsberger Straße /L 122“ obliegt die Überwachung und Unterhaltung des Bauwerks der Kolpingstadt Kerpen. Im Rahmen einer Hauptprüfung gemäß DIN 1076 ist das Bauwerk im vierten Quartal 2016 turnusmäßig untersucht worden. In diesem Rahmen sind sowohl Schädigungen des Brückenbelags als auch Schädigungen an einzelnen Pfostenfüßen des Brückengeländers festgestellt worden. Beide Schadensbilder weisen im Prüfbericht nach SIB-Bauwerke die geringste Schadensklassifikation auf. Die Instandsetzungsarbeiten des Brückenbelags sind im September 2017 durchgeführt worden. Die Beseitigung der Schadensbilder im Bereich des Brückengeländers wurde aufgrund der geringen Schadensklassifikation im Rahmen einer Dringlichkeitspriorisierung von Unterhaltungsmaßnahmen in das Jahr 2018 verschoben. Dies führt zu keinerlei Nachteilen in Bezug auf die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks. Aufgrund der augenblicklich hohen Auslastung von in Frage kommenden Ingenieurbüros und Fachfirmen war die Planung und Ausführung dieser Mängel in diesem Jahr bisher nicht möglich. Eine spätere Umsetzung der Maßnahme führt zu keiner Kostenerhöhung. Die Durchführung der Sanierungsarbeiten ist jedoch weiterhin im laufenden Haushaltsjahr vorgesehen. Beschlussvorlage 326.18 Seite 2