Daten
Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
08.06.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 15.1 / Straßen
Bearbeitung: Sandra Barzen
TOP
Drs.-Nr.: 326.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
24.05.2018
Bemerkungen
21.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Schäden an Rad- und Fußgängerbrücke immer noch nicht beseitigt;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
I.V.
gez. Barzen
gez. Giesen
gez. Canzler
Begründung:
Als Baulastträger des Brückenbauwerks „Königsberger Straße /L 122“ obliegt die Überwachung
und Unterhaltung des Bauwerks der Kolpingstadt Kerpen. Im Rahmen einer Hauptprüfung gemäß
DIN 1076 ist das Bauwerk im vierten Quartal 2016 turnusmäßig untersucht worden.
In diesem Rahmen sind sowohl Schädigungen des Brückenbelags als auch Schädigungen an
einzelnen Pfostenfüßen des Brückengeländers festgestellt worden. Beide Schadensbilder weisen
im Prüfbericht nach SIB-Bauwerke die geringste Schadensklassifikation auf. Die
Instandsetzungsarbeiten des Brückenbelags sind im September 2017 durchgeführt worden.
Die Beseitigung der Schadensbilder im Bereich des Brückengeländers wurde aufgrund der
geringen
Schadensklassifikation
im
Rahmen
einer
Dringlichkeitspriorisierung
von
Unterhaltungsmaßnahmen in das Jahr 2018 verschoben. Dies führt zu keinerlei Nachteilen in
Bezug auf die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks.
Aufgrund der augenblicklich hohen Auslastung von in Frage kommenden Ingenieurbüros und
Fachfirmen war die Planung und Ausführung dieser Mängel in diesem Jahr bisher nicht möglich.
Eine spätere Umsetzung der Maßnahme führt zu keiner Kostenerhöhung. Die Durchführung der
Sanierungsarbeiten ist jedoch weiterhin im laufenden Haushaltsjahr vorgesehen.
Beschlussvorlage 326.18
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