Daten
Kommune
Kerpen
Größe
155 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
14.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 17.2 / Bodenmanagement und
Liegenschaften
Bearbeitung: Detlef Habicht
TOP
Drs.-Nr.: 361.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.06.2018
Haupt- und Finanzausschuss
26.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
30.05.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
BP SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße"; hier: Abschluss einer Planungsvereinbarung
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _800_ € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der
Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur
Übernahme von Planungskosten (siehe Anlage) mit der Firma SAINT-GOBAIN GLASS
Deutschland GmbH, ausgewiesen durch HRG-Auszug vom 19.02.2018 zu HRB 55, vertreten
durch Herrn Jürgen Peitz und Herrn Rainer Surberg, Spiegelstraße 1, 52222 Stolberg für den
Bereich des Bebauungsplanes SI Nr. 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ im Stadtteil Sindorf.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. III
gez. Habicht
gez. Comacchio
gez. Comacchio
gez. Schwister
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
800 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
800 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
800 €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 361.18
Seite 2
Begründung:
Die Kolpingstadt beabsichtigt, auf Intention des Investors und in enger Abstimmung mit diesem,
das Gelände im Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI Nr. 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“
im Stadtteil Sindorf (siehe Anlage 1 des Vertrages) vorgezogen zu entwickeln.
Das Plangebiet liegt im Westen des Stadtteils Sindorf und stellt die östlichste Ausweitung des
dortigen Gewerbegebietes an der Hüttenstraße dar.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Anfrage seitens eines Unternehmens zur
Erweiterung ihrer Gewerbeflächen entlang der Hüttenstraße. Das Unternehmen beabsichtigt
dabei, die ehemalige Glashütte innerhalb des Plangebietes südlich der Hüttenstraße aufzugeben
und auf dem Grundstück einen Neubau zu errichten. Darüber hinaus soll zukünftig im
nordöstlichen Bereich des Plangebietes Wohnbebauung errichtet werden. Der aufzustellende
Bebauungsplan SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ soll dabei in besonderem Maße den
Übergang von der gewerblichen Nutzung zur kleinteiligen Wohnbebauung und dem Ortszentrum
aufgreifen und berücksichtigen.
Das städtebauliche Konzept geht von der heutigen Flächenverteilung aus, die durch die Querung
der Hüttenstraße vorgegeben ist. Nördlich der Hüttenstraße werden zwei weitere Baukörper
entwickelt, deren Maße ungefähr den bereits bestehenden Gebäudekomplexen in diesem Bereich
entsprechen. Der östliche Betrieb rückt dabei von der östlichen Grundstücksgrenze zum
angrenzenden Jugendzentrum ab, um hier einen begrünten Übergangsbereich zu schaffen. Das
derzeitige Betriebsgebäude im südöstlichen Plangebiet soll abgerissen und durch einen Neubau
ersetzt werden. Daran schließt sich westlich ein weiterer Baukörper an, dessen Größe sich an
denen im nördlichen Bereich orientiert. Die südwestliche Fläche wird durch einen
zusammenhängenden ca. 230 m breiten Baukörper geprägt.
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Hüttenstraße. Insgesamt ist die
Hüttenstraße dabei zu ertüchtigen. Neben der fehlenden zu ergänzenden Nebenanlage auf der
Südseite ist auch ein Konzept zur Führung des Radverkehrs entlang der Hüttenstraße zu
erarbeiten und die vorhandenen Bushaltestelle barrierefrei zu gestalten. Die überregionale
Erschließung führt über den Europaring und die Erfttalstraße (L 122) zu der Anschlussstelle
Kerpen und die Verlängerung der Hüttenstraße führt zur Anschlussstelle Elsdorf.
Da die Kolpingstadt die Planungskosten zur Entwicklung dieses Bereiches derzeit nicht tragen
kann, hat der Investor der Kolpingstadt angeboten, bei dementsprechend vorgezogener
Entwicklung dieses Bereiches die Kosten zur Schaffung von Planungsrecht zu übernehmen.
Aus diesem Grund erarbeitet der Investor in enger Abstimmung mit der Kolpingstadt den
Bebauungsplan nach den Vorgaben dieses Vertrages. Grundlage hierfür bildet das mit der
Kolpingstadt abgestimmte städtebauliche Konzept (siehe Anlage 2 des Vertrages).
Um eine Umsetzung der Planung unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele zu ermöglichen
und zu sichern soll nun der in der Anlage beigefügte Entwurf des städtebaulichen Vertrages zur
Übernahme von Planungskosten zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Firma SAINTGOBAIN GLASS Deutschland GmbH abgeschlossen werden.
Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf.
Beschlussvorlage 361.18
Seite 3