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Beschlussvorlage (BP SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße"; hier: Abschluss einer Planungsvereinbarung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
155 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
14.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (BP SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße"; 
hier: Abschluss einer Planungsvereinbarung) Beschlussvorlage (BP SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße"; 
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 17.2 / Bodenmanagement und Liegenschaften Bearbeitung: Detlef Habicht TOP Drs.-Nr.: 361.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss 26.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X 30.05.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil BP SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße"; hier: Abschluss einer Planungsvereinbarung Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _800_ € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme von Planungskosten (siehe Anlage) mit der Firma SAINT-GOBAIN GLASS Deutschland GmbH, ausgewiesen durch HRG-Auszug vom 19.02.2018 zu HRB 55, vertreten durch Herrn Jürgen Peitz und Herrn Rainer Surberg, Spiegelstraße 1, 52222 Stolberg für den Bereich des Bebauungsplanes SI Nr. 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ im Stadtteil Sindorf. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. III gez. Habicht gez. Comacchio gez. Comacchio gez. Schwister Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 800 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 800 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 800 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 361.18 Seite 2 Begründung: Die Kolpingstadt beabsichtigt, auf Intention des Investors und in enger Abstimmung mit diesem, das Gelände im Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI Nr. 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ im Stadtteil Sindorf (siehe Anlage 1 des Vertrages) vorgezogen zu entwickeln. Das Plangebiet liegt im Westen des Stadtteils Sindorf und stellt die östlichste Ausweitung des dortigen Gewerbegebietes an der Hüttenstraße dar. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Anfrage seitens eines Unternehmens zur Erweiterung ihrer Gewerbeflächen entlang der Hüttenstraße. Das Unternehmen beabsichtigt dabei, die ehemalige Glashütte innerhalb des Plangebietes südlich der Hüttenstraße aufzugeben und auf dem Grundstück einen Neubau zu errichten. Darüber hinaus soll zukünftig im nordöstlichen Bereich des Plangebietes Wohnbebauung errichtet werden. Der aufzustellende Bebauungsplan SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ soll dabei in besonderem Maße den Übergang von der gewerblichen Nutzung zur kleinteiligen Wohnbebauung und dem Ortszentrum aufgreifen und berücksichtigen. Das städtebauliche Konzept geht von der heutigen Flächenverteilung aus, die durch die Querung der Hüttenstraße vorgegeben ist. Nördlich der Hüttenstraße werden zwei weitere Baukörper entwickelt, deren Maße ungefähr den bereits bestehenden Gebäudekomplexen in diesem Bereich entsprechen. Der östliche Betrieb rückt dabei von der östlichen Grundstücksgrenze zum angrenzenden Jugendzentrum ab, um hier einen begrünten Übergangsbereich zu schaffen. Das derzeitige Betriebsgebäude im südöstlichen Plangebiet soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Daran schließt sich westlich ein weiterer Baukörper an, dessen Größe sich an denen im nördlichen Bereich orientiert. Die südwestliche Fläche wird durch einen zusammenhängenden ca. 230 m breiten Baukörper geprägt. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Hüttenstraße. Insgesamt ist die Hüttenstraße dabei zu ertüchtigen. Neben der fehlenden zu ergänzenden Nebenanlage auf der Südseite ist auch ein Konzept zur Führung des Radverkehrs entlang der Hüttenstraße zu erarbeiten und die vorhandenen Bushaltestelle barrierefrei zu gestalten. Die überregionale Erschließung führt über den Europaring und die Erfttalstraße (L 122) zu der Anschlussstelle Kerpen und die Verlängerung der Hüttenstraße führt zur Anschlussstelle Elsdorf. Da die Kolpingstadt die Planungskosten zur Entwicklung dieses Bereiches derzeit nicht tragen kann, hat der Investor der Kolpingstadt angeboten, bei dementsprechend vorgezogener Entwicklung dieses Bereiches die Kosten zur Schaffung von Planungsrecht zu übernehmen. Aus diesem Grund erarbeitet der Investor in enger Abstimmung mit der Kolpingstadt den Bebauungsplan nach den Vorgaben dieses Vertrages. Grundlage hierfür bildet das mit der Kolpingstadt abgestimmte städtebauliche Konzept (siehe Anlage 2 des Vertrages). Um eine Umsetzung der Planung unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele zu ermöglichen und zu sichern soll nun der in der Anlage beigefügte Entwurf des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme von Planungskosten zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Firma SAINTGOBAIN GLASS Deutschland GmbH abgeschlossen werden. Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 361.18 Seite 3