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Beschlussvorlage (Kanal- und Straßensanierung Friedensring von der Sindorfer Straße bis zur Albert-Schweitzer-Straße und den Kirchplatz in Kerpen-Mödrath hier: Ausbaubeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
08.06.18, 12:49
Beschlussvorlage (Kanal- und Straßensanierung Friedensring von der Sindorfer Straße bis zur Albert-Schweitzer-Straße und den Kirchplatz in Kerpen-Mödrath
hier: Ausbaubeschluss) Beschlussvorlage (Kanal- und Straßensanierung Friedensring von der Sindorfer Straße bis zur Albert-Schweitzer-Straße und den Kirchplatz in Kerpen-Mödrath
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hier: Ausbaubeschluss)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 15.1 / Straßen Bearbeitung: Herr El Makrini TOP Drs.-Nr.: 367.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 05.06.2018 Bemerkungen 21.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kanal- und Straßensanierung Friedensring von der Sindorfer Straße bis zur AlbertSchweitzer-Straße und den Kirchplatz in Kerpen-Mödrath hier: Ausbaubeschluss Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 3.196.000 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; x Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en 2019/2020/2021 veranschlagt werden: Friedensring zwischen Sindorfer-Straße und St.-Quirinus-Straße: Straßenbau: 545410102 7852000 I 000 481 655.000 € Kanalbau: 535380199 7852000 I 000 568 551.000 € Friedensring zischen St.-Quirinius-Straße und Albert-Schweizer-Straße Straßenbau: 545410102 7852000 I 000 790 595.000 € Kanalbau: 535380199 7852000 I 000 569 412.000 € Kirchplatz Straßenbau: 545410102 7852000 I 001109 250.000 € Kanalbau: 535380199 7852000 I 000 572 133.000 € Friedensring Platz Straßenbau: 545410102 7852000 I 001110 245.000 € Kanalbau: 535380199 7852000 I 000 573 125.000 € Zentrale Platzfläche und Grünanlage 055551001 135.000 € Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. El Makrini gez. Barzen gez. Giesen gez. Schwister Mitzeichnung Abt. 16.2 Amt 25 gez. Strehling gez. Otten Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Schaaf gez. Spürck gez.Nimtz Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss beschließt, unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Bürgerinformationsveranstaltung vom 19.04.2018, den Friedensring im Zuge der Kanalsanierung zwischen der Sindorfer Straße und der Albert-Schweitzer-Straße im Trennprinzip auszubauen. Der Kirchplatz sowie die aus der Planung angrenzenden Seitenwege werden im Mischprinzip ausgebaut. Die von den auszubauenden Verkehrsflächen begrenzte zentrale Platzfläche und Grünanlage wird gemäß der noch zu entwickelnden Planung umgestaltet. Beschlussvorlage 367.18 Seite 2 Begründung: Wie bereits in der Beschlussvorlage „Friedensring von der Sindorfer Straße bis zur AlbertSchweitzer-Straße und den Kirchplatz“ (Drs.-Nr. 62.18) für den Bau- und Feuerschutzausschuss am 22.02.2018 erläutert muss die Kolpingstadt Kerpen die ca. 1965 erstellten Entwässerungsanlagen, aufgrund des hohen Alters und des daraus resultierenden Schäden, abschnittsweise in Kerpen-Mödrath erneuern. Hiervon sind auch die Kanalisationsanlagen im Kirchplatz und im Friedensring, ausgehend von der Sindorfer Straße bis zur Albert-Schweitzer-Straße / Schaevenstraße, betroffen. Da die Bausubstanz der Verkehrsanlagen des Friedensrings die Nutzungsdauer weit überschritten hat (Bau in den 60er Jahren), befindet sich diese inzwischen in einem schlechten Allgemeinzustand. Nach dem Austausch der Entwässerungsleitungen ist eine Wiederherstellung einer fachtechnisch einwandfreien Gesamtverkehrsfläche nicht mehr möglich. Neben der erforderlichen Kanalsanierung müssen im Vorfeld der Maßnahme die Versorgungsleitungen durch externe Leitungsträger erneuert werden. Im Zuge von Maßnahmenbündelung und der dringend notwendigen Zustandserneuerung des Friedensrings muss deshalb die gesamte öffentliche Verkehrsfläche nach den anerkannten Regeln der Technik grundhaft erneuert werden. Auf Basis der straßenräumlichen und verkehrlichen Gegebenheiten kann der Friedensring nach den Richtlinien für die Anlage von Straßen (RASt 06) als Sammelstraße klassifiziert werden. Bei dem vorliegenden Straßenentwurf wird die Funktion der Straße durch die Anwendung des auch aktuell bestehenden Trennprinzips, das eine Aufteilung in einen beidseitigen Gehweg, in Parkflächen (Längsstellplätze und Senkrechtstellplätze) und eine Fahrbahnfläche beinhaltet, grundsätzlich in ähnlicher Form beibehalten. Auf Basis dessen leitet sich der Straßenentwurf für das Plangebiet ab. Gemäß RStO ´12 erfolgt der Ausbau der Fahrbahn des Friedensringes in der Belastungsklasse Bk3,2 mit einem Gesamtaufbau von 65 cm, die zugehörigen Gehwege und Parkflächen werden mit einem Gesamtstärke von 50 cm ausgebaut. Der Kirchplatz sowie die am Friedensring angrenzenden Seitenwege werden als niveaugleiche Mischfläche gemäß RStO´12 nach Belastungsklasse BK1,8 mit einer Gesamtstärke von 60 cm ausgebaut. Im Rahmen der Maßnahmenrealisierung werden die im Grenzbereich der geplanten Verkehrsflächen bestehenden Grundstücksverhältnisse hinsichtlich ihrer Nutzung in erforderlichem Maße partiell neu geordnet. Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 19.04.2018 statt, das Ergebnis der Veranstaltung wird in Anlage 1 näher erläutert. Die vorliegende Entwurfsplanung wurde aus der Vorentwurfsplanung auf Basis weiterer Erkenntnisse und unter Berücksichtigung von Belangen der betroffenen Anlieger weiter entwickelt. Unter Berücksichtigung von privaten Zufahrten für Flächen mit Stellplatznachweisen, sowie einer teilweise auch daraus resultierenden Optimierung von Sichtverhältnissen und Schleppkurvenverläufen wurden einzelne Stellplätze und Pflanzflächen, die den gesamten Verkehrsraum ordnen, nach Abwägung planerisch angepasst. Es wurde aus der Bürgerschaft angeregt, auf dem Friedensring im Bereich des Stichwegs Friedensring (Hs.-Nr. 18) im Rahmen der Schulwegsicherung einen Fußgängerüberweg einzuplanen. Die Verwaltung erläutert, dass aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs innerhalb der Tempo-30-Zone nicht zulässig sei. Es wird auf die geplanten Minikreisverkehrsplätze verwiesen, die an den Knotenpunkten Friedensring / St.Quirinus-Straße sowie Friedensring / Albert-Schweitzer-Straße eingeplant sind und ein gesichertes Queren ermöglichen. Diese Elemente dürfen auch innerhalb von Tempo-30-Zonen mit Beschlussvorlage 367.18 Seite 3 Zebrastreifen ausgestattet werden und bieten auf dem Schulweg erfahrungsgemäß ein hohes Maß an Verkehrssicherheit. Eine weitere Querungsstelle ist daher nicht mehr sinnvoll. Die Verwaltung steht mit der nahe gelegenen Grundschule im Rahmen der Arbeit der Kinderunfallkommission in engem Austausch. Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung wurde angefragt, ob während der Bauumsetzung und den damit verbundenen Sperrungen ggf. die Einbahnstraßenregelungen in der Friedhofstraße temporär geändert werden könnte. Die Verwaltung sagt zu im Vorfeld der Bau-tätigkeiten alle straßenverkehrsrechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, welche die Belastungen für das Quartier so gering wie möglich halten. Selbstverständlich wird diese Anregung als Option für die verkehrlichen Umleitungsmaßnahmen während der Bauzeit in Betracht gezogen. Des Weiteren nimmt die Verwaltung zu der im Rahmen der Beschlussfassung geforderten Änderungswünschen des Bau- und Feuerschutzausschusses vom 22.02.2018 hinsichtlich der Anlage einer Elternhaltestelle und einer veränderten Stellplatzgröße für Längsstellplätze wie folgt Stellung: Die Hol- und Bringzone für Eltern für Schüler der Albertus Magnus Grundschule kann bei Bedarf nach dem Umbau auf dem Friedensring jederzeit realisiert werden. Die 3 Stellplätze vor Hausnr. 35-37 (in Fahrtrichtung Sindorfer Straße), am Knotenpunkt Friedensring / St.-Quirinus Straße, können hierfür mittels Beschilderung dementsprechend mit zeitlicher Beschränkung ausgewiesen werden. Auch hier steht die Verwaltung mit der Albertus-Magnus-Schule im direkten Austausch und befürwortet diese Elternhaltestelle. Eine durchgängige Verbreiterung der Längsstellplätze von 2,00 m auf 2,25 m kann aufgrund der geplanten Gehwegbreiten grundsätzlich nicht überall realisiert werden, da die restlichen Gehwegbreiten an vielen Stellen zu gering sind. Ein reduzierter Gehwegbereich für den Fußgänger würde sowohl dem Ziel der Planung als auch dem Leitbild der fußgänger- und fahrradfreundlichen Kolpingstadt Kerpen entgegenstehen. Des Weiteren würde es zu einer Mischung zwischen unterschiedlichen Stellplatzbreiten kommen, was bauliche Auswirkungen nach sich ziehen würde (z.B. Pflastermaß, Verschnitt, Breite der Baumscheiben, etc.). Die Problematik des Überfahrens der Stellplatzbegrenzung durch PKW, auch mit einer Stellplatzbreite größer 2,00m, bleibt nicht ausgeschlossen. Zudem sei angemerkt, dass aufgrund der geringen verkehrlichen Belastung des Friedensrings (insbesondere wenige LKW), ausreichend Platz auf der Fahrbahn zur Verfügung steht, sollte ein PKW nicht richtig abgestellt sein. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung weiterhin mit einer einheitlich Stellplatzbreite bei Längsstellplätzen von 2,00 m gemäß der empfohlenen Breite nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RAST 06) und somit den derzeitigen anerkannten Regeln der Technik geplant werden. Die Kanal- und Straßenbaumaßnahme ist beitragspflichtig nach § 8 KAG NRW. Die Umgestaltung der zentralen Grünanlage und Teile des Platzfläche sind nicht umlagefähig. Ein vorläufiger Beitragssatz nach Erfahrungswerten wurde in der Bürgerinformationsveranstaltung erläutert. Die notwendigen Haushaltsmittel müssen für die Sanierungsmaßnahmen für den Bereich Kanal, Straßen und Grünflächen im Haushalt 2019 bis 2021 veranschlagt werden. Beschlussvorlage 367.18 Seite 4