Daten
Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
08.06.18, 12:49
Aktualisiert
08.06.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 15.1 / Straßen
Bearbeitung: Herr El Makrini
TOP
Drs.-Nr.: 367.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
05.06.2018
Bemerkungen
21.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kanal- und Straßensanierung Friedensring von der Sindorfer Straße bis zur AlbertSchweitzer-Straße und den Kirchplatz in Kerpen-Mödrath
hier: Ausbaubeschluss
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
x
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 3.196.000 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
x
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en 2019/2020/2021 veranschlagt
werden:
Friedensring zwischen Sindorfer-Straße und St.-Quirinus-Straße:
Straßenbau:
545410102
7852000
I 000 481
655.000 €
Kanalbau:
535380199
7852000
I 000 568
551.000 €
Friedensring zischen St.-Quirinius-Straße und Albert-Schweizer-Straße
Straßenbau:
545410102
7852000
I 000 790
595.000 €
Kanalbau:
535380199
7852000
I 000 569
412.000 €
Kirchplatz
Straßenbau:
545410102
7852000
I 001109
250.000 €
Kanalbau:
535380199
7852000
I 000 572
133.000 €
Friedensring Platz
Straßenbau:
545410102
7852000
I 001110
245.000 €
Kanalbau:
535380199
7852000
I 000 573
125.000 €
Zentrale Platzfläche und Grünanlage
055551001
135.000 €
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. El Makrini
gez. Barzen
gez. Giesen
gez. Schwister
Mitzeichnung
Abt. 16.2
Amt 25
gez. Strehling
gez. Otten
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez.Nimtz
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss beschließt, unter Berücksichtigung des Ergebnisses der
Bürgerinformationsveranstaltung vom 19.04.2018, den Friedensring im Zuge der Kanalsanierung
zwischen der Sindorfer Straße und der Albert-Schweitzer-Straße im Trennprinzip auszubauen. Der
Kirchplatz sowie die aus der Planung angrenzenden Seitenwege werden im Mischprinzip
ausgebaut. Die von den auszubauenden Verkehrsflächen begrenzte zentrale Platzfläche und
Grünanlage wird gemäß der noch zu entwickelnden Planung umgestaltet.
Beschlussvorlage 367.18
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Begründung:
Wie bereits in der Beschlussvorlage „Friedensring von der Sindorfer Straße bis zur AlbertSchweitzer-Straße und den Kirchplatz“ (Drs.-Nr. 62.18) für den Bau- und Feuerschutzausschuss
am 22.02.2018 erläutert muss die Kolpingstadt Kerpen die ca. 1965 erstellten Entwässerungsanlagen, aufgrund des hohen Alters und des daraus resultierenden Schäden, abschnittsweise in
Kerpen-Mödrath erneuern. Hiervon sind auch die Kanalisationsanlagen im Kirchplatz und im
Friedensring, ausgehend von der Sindorfer Straße bis zur Albert-Schweitzer-Straße / Schaevenstraße, betroffen.
Da die Bausubstanz der Verkehrsanlagen des Friedensrings die Nutzungsdauer weit überschritten hat (Bau in den 60er Jahren), befindet sich diese inzwischen in einem schlechten
Allgemeinzustand. Nach dem Austausch der Entwässerungsleitungen ist eine Wiederherstellung
einer fachtechnisch einwandfreien Gesamtverkehrsfläche nicht mehr möglich.
Neben der erforderlichen Kanalsanierung müssen im Vorfeld der Maßnahme die Versorgungsleitungen durch externe Leitungsträger erneuert werden. Im Zuge von Maßnahmenbündelung und
der dringend notwendigen Zustandserneuerung des Friedensrings muss deshalb die gesamte
öffentliche Verkehrsfläche nach den anerkannten Regeln der Technik grundhaft erneuert werden.
Auf Basis der straßenräumlichen und verkehrlichen Gegebenheiten kann der Friedensring nach
den Richtlinien für die Anlage von Straßen (RASt 06) als Sammelstraße klassifiziert werden. Bei
dem vorliegenden Straßenentwurf wird die Funktion der Straße durch die Anwendung des auch
aktuell bestehenden Trennprinzips, das eine Aufteilung in einen beidseitigen Gehweg, in Parkflächen (Längsstellplätze und Senkrechtstellplätze) und eine Fahrbahnfläche beinhaltet, grundsätzlich in ähnlicher Form beibehalten. Auf Basis dessen leitet sich der Straßenentwurf für das
Plangebiet ab.
Gemäß RStO ´12 erfolgt der Ausbau der Fahrbahn des Friedensringes in der Belastungsklasse
Bk3,2 mit einem Gesamtaufbau von 65 cm, die zugehörigen Gehwege und Parkflächen werden
mit einem Gesamtstärke von 50 cm ausgebaut. Der Kirchplatz sowie die am Friedensring
angrenzenden Seitenwege werden als niveaugleiche Mischfläche gemäß RStO´12 nach
Belastungsklasse BK1,8 mit einer Gesamtstärke von 60 cm ausgebaut.
Im Rahmen der Maßnahmenrealisierung werden die im Grenzbereich der geplanten Verkehrsflächen bestehenden Grundstücksverhältnisse hinsichtlich ihrer Nutzung in erforderlichem Maße
partiell neu geordnet.
Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 19.04.2018 statt, das Ergebnis der Veranstaltung
wird in Anlage 1 näher erläutert.
Die vorliegende Entwurfsplanung wurde aus der Vorentwurfsplanung auf Basis weiterer Erkenntnisse und unter Berücksichtigung von Belangen der betroffenen Anlieger weiter entwickelt. Unter
Berücksichtigung von privaten Zufahrten für Flächen mit Stellplatznachweisen, sowie einer teilweise auch daraus resultierenden Optimierung von Sichtverhältnissen und Schleppkurvenverläufen wurden einzelne Stellplätze und Pflanzflächen, die den gesamten Verkehrsraum ordnen,
nach Abwägung planerisch angepasst.
Es wurde aus der Bürgerschaft angeregt, auf dem Friedensring im Bereich des Stichwegs
Friedensring (Hs.-Nr. 18) im Rahmen der Schulwegsicherung einen Fußgängerüberweg einzuplanen. Die Verwaltung erläutert, dass aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht die Einrichtung
eines Fußgängerüberwegs innerhalb der Tempo-30-Zone nicht zulässig sei. Es wird auf die
geplanten Minikreisverkehrsplätze verwiesen, die an den Knotenpunkten Friedensring / St.Quirinus-Straße sowie Friedensring / Albert-Schweitzer-Straße eingeplant sind und ein gesichertes
Queren ermöglichen. Diese Elemente dürfen auch innerhalb von Tempo-30-Zonen mit
Beschlussvorlage 367.18
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Zebrastreifen ausgestattet werden und bieten auf dem Schulweg erfahrungsgemäß ein hohes
Maß an Verkehrssicherheit. Eine weitere Querungsstelle ist daher nicht mehr sinnvoll. Die
Verwaltung steht mit der nahe gelegenen Grundschule im Rahmen der Arbeit der
Kinderunfallkommission in engem Austausch.
Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung wurde angefragt, ob während der Bauumsetzung
und den damit verbundenen Sperrungen ggf. die Einbahnstraßenregelungen in der Friedhofstraße
temporär geändert werden könnte. Die Verwaltung sagt zu im Vorfeld der Bau-tätigkeiten alle
straßenverkehrsrechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, welche die Belastungen für das Quartier so
gering wie möglich halten. Selbstverständlich wird diese Anregung als Option für die verkehrlichen
Umleitungsmaßnahmen während der Bauzeit in Betracht gezogen.
Des Weiteren nimmt die Verwaltung zu der im Rahmen der Beschlussfassung geforderten
Änderungswünschen des Bau- und Feuerschutzausschusses vom 22.02.2018 hinsichtlich der
Anlage einer Elternhaltestelle und einer veränderten Stellplatzgröße für Längsstellplätze wie folgt
Stellung:
Die Hol- und Bringzone für Eltern für Schüler der Albertus Magnus Grundschule kann bei Bedarf
nach dem Umbau auf dem Friedensring jederzeit realisiert werden. Die 3 Stellplätze vor Hausnr.
35-37 (in Fahrtrichtung Sindorfer Straße), am Knotenpunkt Friedensring / St.-Quirinus Straße,
können hierfür mittels Beschilderung dementsprechend mit zeitlicher Beschränkung ausgewiesen
werden. Auch hier steht die Verwaltung mit der Albertus-Magnus-Schule im direkten Austausch
und befürwortet diese Elternhaltestelle.
Eine durchgängige Verbreiterung der Längsstellplätze von 2,00 m auf 2,25 m kann aufgrund der
geplanten Gehwegbreiten grundsätzlich nicht überall realisiert werden, da die restlichen
Gehwegbreiten an vielen Stellen zu gering sind. Ein reduzierter Gehwegbereich für den
Fußgänger würde sowohl dem Ziel der Planung als auch dem Leitbild der fußgänger- und
fahrradfreundlichen Kolpingstadt Kerpen entgegenstehen.
Des Weiteren würde es zu einer Mischung zwischen unterschiedlichen Stellplatzbreiten kommen,
was bauliche Auswirkungen nach sich ziehen würde (z.B. Pflastermaß, Verschnitt, Breite der
Baumscheiben, etc.). Die Problematik des Überfahrens der Stellplatzbegrenzung durch PKW,
auch mit einer Stellplatzbreite größer 2,00m, bleibt nicht ausgeschlossen. Zudem sei angemerkt,
dass aufgrund der geringen verkehrlichen Belastung des Friedensrings (insbesondere wenige
LKW), ausreichend Platz auf der Fahrbahn zur Verfügung steht, sollte ein PKW nicht richtig
abgestellt sein. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung weiterhin mit einer einheitlich
Stellplatzbreite bei Längsstellplätzen von 2,00 m gemäß der empfohlenen Breite nach den
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RAST 06) und somit den derzeitigen anerkannten
Regeln der Technik geplant werden.
Die Kanal- und Straßenbaumaßnahme ist beitragspflichtig nach § 8 KAG NRW. Die Umgestaltung
der zentralen Grünanlage und Teile des Platzfläche sind nicht umlagefähig. Ein vorläufiger
Beitragssatz nach Erfahrungswerten wurde in der Bürgerinformationsveranstaltung erläutert.
Die notwendigen Haushaltsmittel müssen für die Sanierungsmaßnahmen für den Bereich Kanal,
Straßen und Grünflächen im Haushalt 2019 bis 2021 veranschlagt werden.
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