Daten
Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
11.06.18, 13:01
Aktualisiert
11.06.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
115/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauverwaltung und -aufsicht
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
29.05.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 115/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Roos
29.05.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen,
a)
b)
die Straße „Auf der Trift - Stichstraße -“ zwischen Am Mieler Berg und Domskuhlweg (ohne den Verbindungsweg zur Rheinstraße)
die Straße „An der Meile“
als städtische Straßen (Gemeindestraßen) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - in der zurzeit geltenden Fassung - (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die im Beschlussentwurf genannten Straßen werden entsprechend dem hergestellten straßenbautechnischen Ausbau als städtische Straßen benutzt. Das diesbezügliche Straßenland ist Eigentum der Stadt Wesseling.
2. Lösung
Der Straßenbaulastträger, die Stadt Wesseling, verfügt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des
Landes Nordrhein-Westfalen die Widmung für den öffentlichen Verkehr.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.