Daten
Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
11.06.18, 13:01
Aktualisiert
11.06.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
121/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Allgemeine Verwaltung
-11-
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Ausschreibung / Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
-11-
30.05.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 121/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Schmieden
30.05.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Ausschreibung / Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten
Beschlussentwurf:
Die Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten zum 1. Januar 2019 wird ausgeschrieben.
Sachdarstellung:
1. Problem
Herr Beigeordneter und Kämmerer Manfred Hummelsheim tritt mit Ablauf des 31.12.2018 in den Ruhestand. Damit wird die Stelle einer/eines Beigeordneten im Dezernat II zum 01.01.2019 vakant.
Es bedarf der Entscheidung über die Wiederbesetzung der Stelle.
Die Stellen der Beigeordneten sind nach § 71 Abs. 2 Satz 2 GO NRW auszuschreiben.
2. Lösung
Gemäß § 71 Abs. 3 GO NRW müssen die Beigeordneten die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. In kleinen und mittleren
kreisangehörigen Kommunen – die Stadt Wesseling gehört zu den mittleren kreisangehörigen Kommunen muss mindestens einer der Beigeordneten mindestens die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen. Es handelt sich um eine Mindestvoraussetzung für die genannte
Größenklasse. Unbenommen bleibt der Stadt Wesseling die Möglichkeit, auch eine höhere als die vom Gesetz vorgesehene Mindestqualifikation zu fordern.
Bezogen auf die Situation in Wesseling ist festzustellen, dass der dann im Amt einzig verbleibende Beigeordnete Ohrndorf nicht über die vorliegend geforderte Laufbahnbefähigung verfügt. Zur Erreichung einer
gesetzeskonformen Qualifikation der Beigeordneten im Sinne des § 71 Abs. 3 GO muss die vakante Beigeordnetenstelle mit einer/einem Bewerber/in besetzt werden, die/der diese Befähigung mitbringt.
Für die Stellenbesetzung muss eine überregionale Ausschreibung der Stelle mit einer Bewerbungsfrist von
wenigstens drei Wochen erfolgen.
Zusätzlich bedarf es der Entscheidung über die Eingruppierung:
Nach § 2 der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) sind sonstige Beigeordnete in Gemeinden mit einer
Einwohnerzahl zwischen 30.001 und 40.000 in Besoldungsgruppe A 15 bzw. A 16 einzugruppieren. Die Eingruppierung in Besoldungsgruppe A 16 darf, unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und Bedeutung der
Aufgaben, nur erfolgen, wenn die Einwohnerzahl 35.000 übersteigt (§ 2 Abs. 3 EingrVO). Nach den amtlichen statistischen Daten des Landesbetriebes Information und Technik NRW (IT NRW) war dies am
31.05.2017 mit 35.975 Einwohnern der Fall.
Weiterhin wird nach § 6 Abs. 1 EingrVO eine monatliche Aufwandsentschädigung von zurzeit 106,33 € gewährt.
Für die Ausschreibung wird folgende Textfassung vorgeschlagen:
Beigeordneter (m/w)
Die Stadt Wesseling (36.000 Einwohner) ist ein modernes Industrie- und Dienstleistungszentrum sowie
ein bedeutender Wirtschaftsstandort in der Region Köln-Bonn.
Bei der Stadt Wesseling ist zum 1. Januar 2019 die Stelle einer/eines
Beigeordneten
zu besetzen.
Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 16 BBesG. Außerdem
wird eine Aufwandsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften gezahlt. Die/Der Beigeordnete
soll einen Geschäftskreis (Dezernat) nach Maßgabe der vom Rat der Stadt hierzu getroffenen Entscheidungen erhalten. Vorgesehen ist die Zuordnung der Aufgabenbereiche
Kinder, Jugend und Familie
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen
Demografie, Senioren, Wahlen
Änderungen des Geschäftskreises bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Gesucht wird eine dynamische, verantwortungsbewusste und zielstrebige Führungspersönlichkeit mit
fundierten fachlichen Kenntnissen in der öffentlichen Verwaltung, die über Organisationsgeschick und
die Fähigkeit der Mitarbeitermotivation verfügt. Strategisches Denken, Durchsetzungskraft sowie Konzeptions- und Umsetzungsstärke werden erwartet.
Die Bewerberin/Der Bewerber muss über eine umfangreiche Erfahrung verfügen, die sie/ihn in die Lage versetzt, die Funktion einer Führungskraft mit den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen einer
Kommunalverwaltung erfolgreich wahrzunehmen. Die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes gem. § 71 Abs. 3 GO NRW ist Voraussetzung. Eine ausgeübte Tätigkeit
mit ausgeprägter Führungsverantwortung im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, oder einer
vergleichbaren Tätigkeit, werden erwünscht. Bewerbungen von Bewerberinnen/Bewerbern, die die
Befähigung für die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen, werden ebenfalls gerne entgegengenommen.
Chancengleichheit ist Bestandteil der gelebten Personalpolitik der Stadtverwaltung Wesseling. Begrüßt werden deshalb Bewerbungen gleichermaßen von Frauen und Männern, unabhängig von deren
kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Beeinträchtigung oder Religion.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum xx.xx.2018 an
Bürgermeister der Stadt Wesseling
Allgemeine Verwaltung
z.H. Frau Schmieden
Rathaus
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Alternativ per E-Mail an: mschmieden@wesseling.de
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen monatliche Kosten in Höhe von ca. 7.100 €. Die Mittel werden fortlaufend im Haushalt eingeplant.