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Beschlussvorlage (Ausschreibung / Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
11.06.18, 13:01
Aktualisiert
11.06.18, 13:01
Beschlussvorlage (Ausschreibung / Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten) Beschlussvorlage (Ausschreibung / Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten) Beschlussvorlage (Ausschreibung / Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten) Beschlussvorlage (Ausschreibung / Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 121/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Allgemeine Verwaltung -11- Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Ausschreibung / Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche -11- 30.05.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 121/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Schmieden 30.05.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Ausschreibung / Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten Beschlussentwurf: Die Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten zum 1. Januar 2019 wird ausgeschrieben. Sachdarstellung: 1. Problem Herr Beigeordneter und Kämmerer Manfred Hummelsheim tritt mit Ablauf des 31.12.2018 in den Ruhestand. Damit wird die Stelle einer/eines Beigeordneten im Dezernat II zum 01.01.2019 vakant. Es bedarf der Entscheidung über die Wiederbesetzung der Stelle. Die Stellen der Beigeordneten sind nach § 71 Abs. 2 Satz 2 GO NRW auszuschreiben. 2. Lösung Gemäß § 71 Abs. 3 GO NRW müssen die Beigeordneten die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. In kleinen und mittleren kreisangehörigen Kommunen – die Stadt Wesseling gehört zu den mittleren kreisangehörigen Kommunen muss mindestens einer der Beigeordneten mindestens die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen. Es handelt sich um eine Mindestvoraussetzung für die genannte Größenklasse. Unbenommen bleibt der Stadt Wesseling die Möglichkeit, auch eine höhere als die vom Gesetz vorgesehene Mindestqualifikation zu fordern. Bezogen auf die Situation in Wesseling ist festzustellen, dass der dann im Amt einzig verbleibende Beigeordnete Ohrndorf nicht über die vorliegend geforderte Laufbahnbefähigung verfügt. Zur Erreichung einer gesetzeskonformen Qualifikation der Beigeordneten im Sinne des § 71 Abs. 3 GO muss die vakante Beigeordnetenstelle mit einer/einem Bewerber/in besetzt werden, die/der diese Befähigung mitbringt. Für die Stellenbesetzung muss eine überregionale Ausschreibung der Stelle mit einer Bewerbungsfrist von wenigstens drei Wochen erfolgen. Zusätzlich bedarf es der Entscheidung über die Eingruppierung: Nach § 2 der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) sind sonstige Beigeordnete in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 30.001 und 40.000 in Besoldungsgruppe A 15 bzw. A 16 einzugruppieren. Die Eingruppierung in Besoldungsgruppe A 16 darf, unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und Bedeutung der Aufgaben, nur erfolgen, wenn die Einwohnerzahl 35.000 übersteigt (§ 2 Abs. 3 EingrVO). Nach den amtlichen statistischen Daten des Landesbetriebes Information und Technik NRW (IT NRW) war dies am 31.05.2017 mit 35.975 Einwohnern der Fall. Weiterhin wird nach § 6 Abs. 1 EingrVO eine monatliche Aufwandsentschädigung von zurzeit 106,33 € gewährt. Für die Ausschreibung wird folgende Textfassung vorgeschlagen: Beigeordneter (m/w) Die Stadt Wesseling (36.000 Einwohner) ist ein modernes Industrie- und Dienstleistungszentrum sowie ein bedeutender Wirtschaftsstandort in der Region Köln-Bonn. Bei der Stadt Wesseling ist zum 1. Januar 2019 die Stelle einer/eines Beigeordneten zu besetzen. Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 16 BBesG. Außerdem wird eine Aufwandsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften gezahlt. Die/Der Beigeordnete soll einen Geschäftskreis (Dezernat) nach Maßgabe der vom Rat der Stadt hierzu getroffenen Entscheidungen erhalten. Vorgesehen ist die Zuordnung der Aufgabenbereiche  Kinder, Jugend und Familie  Soziale Hilfen und Wohnungswesen  Familien- und Erziehungsberatungsstelle  Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen  Demografie, Senioren, Wahlen Änderungen des Geschäftskreises bleiben ausdrücklich vorbehalten. Gesucht wird eine dynamische, verantwortungsbewusste und zielstrebige Führungspersönlichkeit mit fundierten fachlichen Kenntnissen in der öffentlichen Verwaltung, die über Organisationsgeschick und die Fähigkeit der Mitarbeitermotivation verfügt. Strategisches Denken, Durchsetzungskraft sowie Konzeptions- und Umsetzungsstärke werden erwartet. Die Bewerberin/Der Bewerber muss über eine umfangreiche Erfahrung verfügen, die sie/ihn in die Lage versetzt, die Funktion einer Führungskraft mit den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen einer Kommunalverwaltung erfolgreich wahrzunehmen. Die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes gem. § 71 Abs. 3 GO NRW ist Voraussetzung. Eine ausgeübte Tätigkeit mit ausgeprägter Führungsverantwortung im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, oder einer vergleichbaren Tätigkeit, werden erwünscht. Bewerbungen von Bewerberinnen/Bewerbern, die die Befähigung für die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen, werden ebenfalls gerne entgegengenommen. Chancengleichheit ist Bestandteil der gelebten Personalpolitik der Stadtverwaltung Wesseling. Begrüßt werden deshalb Bewerbungen gleichermaßen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Beeinträchtigung oder Religion. Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum xx.xx.2018 an Bürgermeister der Stadt Wesseling Allgemeine Verwaltung z.H. Frau Schmieden Rathaus Alfons-Müller-Platz 50389 Wesseling Alternativ per E-Mail an: mschmieden@wesseling.de 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Es entstehen monatliche Kosten in Höhe von ca. 7.100 €. Die Mittel werden fortlaufend im Haushalt eingeplant.