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Beschlussvorlage GB (Kinder- und Jugendförderplan hier: Schulsozialarbeit in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein Erft & Euskirchen, an den Berufskollegs des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
114 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
11.06.18, 15:00
Aktualisiert
11.06.18, 15:00
Beschlussvorlage GB (Kinder- und Jugendförderplan
hier: Schulsozialarbeit in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband
Rhein Erft & Euskirchen, an den Berufskollegs des Kreises Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Kinder- und Jugendförderplan
hier: Schulsozialarbeit in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband
Rhein Erft & Euskirchen, an den Berufskollegs des Kreises Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Kinder- und Jugendförderplan
hier: Schulsozialarbeit in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband
Rhein Erft & Euskirchen, an den Berufskollegs des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 427/2018 08.05.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 14.06.2018 Kreisausschuss 04.07.2018 Kreistag 11.07.2018 Kinder- und Jugendförderplan hier: Schulsozialarbeit in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein Erft & Euskirchen, an den Berufskollegs des Kreises Euskirchen Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer Tel.: 15 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich 2018 zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer In 2018 stehen die Mehraufwendungen über nicht verausgabte Mittel aus dem kommunalen Kinder- und Jugendförderplan bei Produkt 362 02 nach Rechtskraft des Haushaltes zur Verfügung. Die Mittel werden in den Haushalt 2019 beim Produkt 362 02 eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans vom 01.08.2018 bis 31.12.2021 auf Grundlage des vorliegenden Konzeptes der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein Erft & Euskirchen, einer Aufstockung des Stellenvolumens für Schulsozialarbeit um 0,2 VZÄ zuzustimmen und die Mittel in den Haushalt 2019 einzuplanen. Die Leistungs- und Zielvereinbarung wird entsprechend angepasst. -2Begründung: Bereits seit einigen Jahren findet ein Austausch zwischen der Verwaltung und den Berufskollegs (Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen und Berufskolleg Eifel in Kall) zu den Bildungsbiografien der Schülerinnen und Schüler in den Ausbildungsvorbereitungsklassen statt. Anlass ist die Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die zwar in diesen Klassen angemeldet sind, jedoch im Laufe des Schuljahres oder sogar von Anfang an die Schule nicht – mehr - besuchen. Der weitere Verbleib ist meist unklar. Damit verliert das System Schule, Ausbildung (BA) und auch mögliche Fördermaßnahmen über das SGB II häufig den Zugang zu diesen jungen Menschen, die wiederum ihre beruflichen Perspektiven oft für Jahre aus dem Blick verlieren. Die Folgen sind oft problematische Lebensverhältnisse, die sich verfestigt haben. Insofern erscheinen neue Ansätze für die Arbeit in den Ausbildungsvorbereitungsklassen aber auch eine intensivere Recherche über Zugänge und eine wirksame Begleitung in anschließende Maßnahmen, Beschäftigung, Ausbildung wichtig und sinnvoll. Mit Schreiben vom 04.06.2018 beantragt die Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein Erft & Euskirchen eine Aufstockung des Stellenvolumens für Schulsozialarbeit um 0,2 VZÄ. (Anlage 1) Bei der Diskussion über Konzepte sind auch die Schulsozialarbeit und die Jugendberufshilfe gefragt. Mit einem Stellenumfang von insgesamt 3 Vollzeitstellen wird die Schulsozialarbeit in Trägerschaft der AWO derzeit gefördert. Um eine angemessene Unterstützung in den Ausbildungsvorbereitungsklassen sowie weiterhin auch Schulsozialarbeit bei den Vollzeitschulischen Bildungsgängen und im Dualen Ausbildungssystem vorzuhalten, ist eine Aufstockung der Stellen um 0,2 notwendig. Das neu erstellte Konzept ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Schülerzahlen der Berufskollegs Schule Schülerzahl gesamt Thomas-EßerBerufskolleg (TEB) Berufskolleg Eifel (BKE) 2.227 Davon SchülerInnen der Ausbildungsvorbereitungsklassen (AV)* 123 1.551 112 * ohne SchülerInnen der Internationalen Förderklassen Quelle: Amtliche Schuldaten NRW, Stand: 15.10.2017 Damit wäre das Berufskolleg Eifel mit 1,5 Stellen ausgestattet (0,2 mehr als bisher), das Thomas-Eßer Berufskolleg mit 1,75 Stellen (wie bisher), womit der etwas höheren Schülerzahl Rechnung getragen wird. Dass sich durch den intensiveren, konzeptionell neu ausgerichteten Ansatz die schulische Laufbahn von Schülerinnen und Schülern verbessert, wäre nach einem zu vereinbarenden Zeitraum aufgrund einer einheitlichen Statistik der beiden Berufskollegs zu überprüfen. -3- Die beiden Berufskollegs werden zusätzlich mit jeweils 3 Stellen Schulsozialarbeit über das Land NRW als Multiprofessionelle Teams für die Integration junger Geflüchteter unterstützt. Die Vorgabe des Landes lautet, ein gemeinsames Einsatzmanagement mit vorhandener Schulsozialarbeit zu erarbeiten. Entsprechende Vereinbarungen wurden getroffen. Damit ergäben sich folgende Auswirkungen auf den Haushalt: 2018 Für die Erhöhung um 0,2 VK ergibt sich für den Zeitraum 01.08.2018 – 31.12.2018 ein Mehrbedarf der Personalkosten in Höhe von 4.446,51 €. Die vertraglich zugesicherte Sachkostenpauschale (10% der Personalkosten) erhöht sich entsprechend. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Mehraufwendungen über nicht verausgabte Mittel aus dem kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zur Verfügung stehen. 2019-2021 Bis zum Ende der Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplanes am 31.12.2021 liegt bei einer kalkulierten Personalkostensteigerung ab Januar 2019 von 3,0 % der Mehrbedarf bei 10.107,38 € p.a. Die vertraglich zugesicherte Sachkostenpauschale (10% der Personalkosten) erhöht sich entsprechend. Die Verwaltung schlägt vor, die Mittelveränderung entsprechend in die Haushaltsplanung aufzunehmen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)