Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
230 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
11.06.18, 15:00
Aktualisiert
11.06.18, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 333/2018
28.05.2018
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.06.2018
Errichtung einer Photovoltaik-Dachanlage auf der Fahrzeughalle der Technischen Betriebe
Abfallwirtschaftszentrum und Bauhof
Im interfraktionellen Arbeitskreises „Bau, Straßen und Abfallbeseitigungsangelegenheiten“
am 05.11.2015 wurde erörtert, das neu errichtete Gebäude der Fahrzeughalle des
gemeinsamen Betriebshof für die Installation einer Photovoltaikanlage vorzubereiten und
nach Fertigstellung der Einrichtungen diese zu installieren. Auf der Schüttphase XIV wird seit
2011 gemeinsam mit der extra gegründeten Betreibergesellschaft Nordeifeler Regenerative
GmbH & Co. KG eine Freiflächenanlage mit ca. 950 KWp betrieben. Der Kreis Euskirchen
besitzt 75 % der Gesellschaftsanteile dieser Anlage. Bei dem jetzigen Vorhaben möchte die
Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG auf dem Gelände des AWZ in MechernichStrempt ebenfalls die Photovoltaik-Dachanlage auf der zuvor genannten errichteten
Fahrzeughalle des Abfallwirtschaftszentrums des Kreises Euskirchen (AWZ, zentrale
Mülldeponie Strempt) errichten.
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Nach detaillierten Vorplanungen bietet die Dachfläche Platz für eine Gesamtbelegung von
ca. 160 kWp. Die PV-Anlage wird unter dem Regime des aktuell gültigen EEG 2017 in zwei
Bauabschnitten mit jeweils 99,9 KWp und nach einer Wartezeit von 12 Monaten mit 60 KWp
in Betrieb genommen. Hierdurch entfällt die bei Anlagen ab 100 KWp verpflichtende
Direktvermarktung des erzeugten Stroms.
Für die Ableitung des erzeugten Stroms könnte für beide Anlagen die gleiche Infrastruktur
verwendet werden.
Für PV-Dachanlagen, die ihren Strom nicht verpflichtend direkt vermarkten, beträgt die
Einspeisevergütung nach aktuellem Stand für die ersten 10 kWp 12,2 Cent/kWh, bis 40 kWp
11,87 Cent/kWh und bis 750 kWp 10,61 Cent/kWp.
Für eine Ost-West ausgerichtete Anlage ergibt sich auf Basis von angenommenen 825
Vollbenutzungsstunden
bei einer Anlagengröße von 99,9 kWp eine Erzeugung von ca. 82.400 kWh und somit
Einspeiseerlöse anfänglich in Höhe von ca. 9.200 Euro,
bei 60,0 kWp eine Erzeugung von ca. 49.500 kWh und somit Einspeiseerlöse
anfänglich in Höhe von 5.700 Euro (Vergütungsstand 04/2018)
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Rahmenbedingungen
Bei Realisierung wird das Projekt unter dem Regime des EEG 2017 durchgeführt,
welches staatlich garantierte „Einnahmen“ über 20 Jahre plus Anlaufjahr bietet.
Es bestehen kaum Risiken, bzw. die bestehenden Risiken sind mittels einer „All-In
Versicherung“ inkl. Ausfallentgelt versicherbar.
Der erzeugte Strom soll gänzlich in das Versorgungsnetz eingespeist und über das
EEG vergütet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, den
Strom selbst im Abfallwirtschaftszentrum zu verbrauchen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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