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Info GB (Errichtung einer Photovoltaik-Dachanlage auf der Fahrzeughalle der Technischen Betriebe Abfallwirtschaftszentrum und Bauhof)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
230 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
11.06.18, 15:00
Aktualisiert
11.06.18, 15:00
Info GB (Errichtung einer Photovoltaik-Dachanlage auf der Fahrzeughalle der Technischen Betriebe Abfallwirtschaftszentrum und Bauhof) Info GB (Errichtung einer Photovoltaik-Dachanlage auf der Fahrzeughalle der Technischen Betriebe Abfallwirtschaftszentrum und Bauhof) Info GB (Errichtung einer Photovoltaik-Dachanlage auf der Fahrzeughalle der Technischen Betriebe Abfallwirtschaftszentrum und Bauhof)

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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 333/2018 28.05.2018 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.06.2018 Errichtung einer Photovoltaik-Dachanlage auf der Fahrzeughalle der Technischen Betriebe Abfallwirtschaftszentrum und Bauhof Im interfraktionellen Arbeitskreises „Bau, Straßen und Abfallbeseitigungsangelegenheiten“ am 05.11.2015 wurde erörtert, das neu errichtete Gebäude der Fahrzeughalle des gemeinsamen Betriebshof für die Installation einer Photovoltaikanlage vorzubereiten und nach Fertigstellung der Einrichtungen diese zu installieren. Auf der Schüttphase XIV wird seit 2011 gemeinsam mit der extra gegründeten Betreibergesellschaft Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG eine Freiflächenanlage mit ca. 950 KWp betrieben. Der Kreis Euskirchen besitzt 75 % der Gesellschaftsanteile dieser Anlage. Bei dem jetzigen Vorhaben möchte die Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG auf dem Gelände des AWZ in MechernichStrempt ebenfalls die Photovoltaik-Dachanlage auf der zuvor genannten errichteten Fahrzeughalle des Abfallwirtschaftszentrums des Kreises Euskirchen (AWZ, zentrale Mülldeponie Strempt) errichten. -2- Nach detaillierten Vorplanungen bietet die Dachfläche Platz für eine Gesamtbelegung von ca. 160 kWp. Die PV-Anlage wird unter dem Regime des aktuell gültigen EEG 2017 in zwei Bauabschnitten mit jeweils 99,9 KWp und nach einer Wartezeit von 12 Monaten mit 60 KWp in Betrieb genommen. Hierdurch entfällt die bei Anlagen ab 100 KWp verpflichtende Direktvermarktung des erzeugten Stroms. Für die Ableitung des erzeugten Stroms könnte für beide Anlagen die gleiche Infrastruktur verwendet werden. Für PV-Dachanlagen, die ihren Strom nicht verpflichtend direkt vermarkten, beträgt die Einspeisevergütung nach aktuellem Stand für die ersten 10 kWp 12,2 Cent/kWh, bis 40 kWp 11,87 Cent/kWh und bis 750 kWp 10,61 Cent/kWp. Für eine Ost-West ausgerichtete Anlage ergibt sich auf Basis von angenommenen 825 Vollbenutzungsstunden  bei einer Anlagengröße von 99,9 kWp eine Erzeugung von ca. 82.400 kWh und somit Einspeiseerlöse anfänglich in Höhe von ca. 9.200 Euro,  bei 60,0 kWp eine Erzeugung von ca. 49.500 kWh und somit Einspeiseerlöse anfänglich in Höhe von 5.700 Euro (Vergütungsstand 04/2018) -3- Rahmenbedingungen  Bei Realisierung wird das Projekt unter dem Regime des EEG 2017 durchgeführt, welches staatlich garantierte „Einnahmen“ über 20 Jahre plus Anlaufjahr bietet.  Es bestehen kaum Risiken, bzw. die bestehenden Risiken sind mittels einer „All-In Versicherung“ inkl. Ausfallentgelt versicherbar.  Der erzeugte Strom soll gänzlich in das Versorgungsnetz eingespeist und über das EEG vergütet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, den Strom selbst im Abfallwirtschaftszentrum zu verbrauchen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)