Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
66 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
12.06.18, 18:16
Aktualisiert
12.06.18, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
MITTEILUNG
aus der 21. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 29.05.2018
7.
Anfragen
AM Hohn fragt an, warum auf der Homepage der Gemeinde keine Bebauungspläne mehr
eingesehen werden können.
Herr Gottstein teilt mit, dass Bebauungspläne nur im Offenlageverfahren bei der Aufstellung
von Bebauungsplänen auf der Homepage bereitgestellt werden. Über das Inkas-Portal des
Kreises Düren sind alle Bebauungspläne abrufbar. Ein entsprechender Link ist auf der
Homepage der Gemeinde Kreuzau vorhanden.
AM Hohn fragt an, ob während des Unwetters die Entwässerung in das Regenrückhaltebecken
funktioniert hat, da der Eindruck einer überschwemmten Straße entstanden ist.
Herr Wolfram trägt vor, dass lediglich kleinere Nivellierungen vorgenommen werden müssen
und bauliche Nacharbeiten noch erfolgen. Ansonsten funktioniert die Entwässerung
einwandfrei.
AM Kern fragt an, ob zehn Meter vor dem Kreisverkehr am Üdinger Weg ein Halteverbotsschild
aufgestellt werden kann, da parkende Autos teilweise in den Kreisverkehr hineinragen.
Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
AM Heinrichs fragt an, warum zwischen Untermaubach und Winden an einer Baustelle die
Fußgänger auf einer Straßenseite weitergehen können, während an der zweiten Baustelle im
Verlauf der Straße ein Schild zum Wechseln der Straßenseite aufgestellt wurde.
Herr Schmühl erklärt, dass an der ersten Baustelle ein sogenanntes „Kopfloch“ für schnelleres
Internet installiert wird. Dieser Bereich umfasst nur fünf Meter und kann leicht von Fußgängern
passiert werden ohne die Straßenseite zu wechseln. Bei der zweiten Baustelle ist dieses Schild
notwendig, da sich die Baustelle über 100-150 Meter erstreckt.