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Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
66 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
12.06.18, 18:16
Aktualisiert
12.06.18, 18:16
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MITTEILUNG aus der 21. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 29.05.2018 7. Anfragen AM Hohn fragt an, warum auf der Homepage der Gemeinde keine Bebauungspläne mehr eingesehen werden können. Herr Gottstein teilt mit, dass Bebauungspläne nur im Offenlageverfahren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen auf der Homepage bereitgestellt werden. Über das Inkas-Portal des Kreises Düren sind alle Bebauungspläne abrufbar. Ein entsprechender Link ist auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau vorhanden. AM Hohn fragt an, ob während des Unwetters die Entwässerung in das Regenrückhaltebecken funktioniert hat, da der Eindruck einer überschwemmten Straße entstanden ist. Herr Wolfram trägt vor, dass lediglich kleinere Nivellierungen vorgenommen werden müssen und bauliche Nacharbeiten noch erfolgen. Ansonsten funktioniert die Entwässerung einwandfrei. AM Kern fragt an, ob zehn Meter vor dem Kreisverkehr am Üdinger Weg ein Halteverbotsschild aufgestellt werden kann, da parkende Autos teilweise in den Kreisverkehr hineinragen. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu. AM Heinrichs fragt an, warum zwischen Untermaubach und Winden an einer Baustelle die Fußgänger auf einer Straßenseite weitergehen können, während an der zweiten Baustelle im Verlauf der Straße ein Schild zum Wechseln der Straßenseite aufgestellt wurde. Herr Schmühl erklärt, dass an der ersten Baustelle ein sogenanntes „Kopfloch“ für schnelleres Internet installiert wird. Dieser Bereich umfasst nur fünf Meter und kann leicht von Fußgängern passiert werden ohne die Straßenseite zu wechseln. Bei der zweiten Baustelle ist dieses Schild notwendig, da sich die Baustelle über 100-150 Meter erstreckt.