Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
113 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
12.06.18, 18:16
Aktualisiert
12.06.18, 18:16
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Inhalt der Datei
ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 21. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 29.05.2018
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Kaptain, Johannes
2. Braks, Egbert
3. Breuer, Manfred
4. Eßer, Rainer
5. Heidbüchel, Rolf
6. Heinrichs, Dirk , vertritt Büngeler, Johannes
7. Hohn, Astrid
8. Hüttl, Detlef
9. Jansen, Wilfried
10. Kern, Karl-Heinz
11. Macherey, Peter
12. Dr. Nolten, Ralf
13. Schmitz, Hermann-Josef , vertritt Böcking, Paul
14. Schroeteler, Rolf ab TOP 2
15. Stoffels, Björn ab TOP 2, vertritt Lüttgen, Wolfgang
16. Stoffels, Manfred
17. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. BM Eßer
2. Herr Schmühl
3. Herr Gottstein
4. Herr Wolfram
5. Herr Schmitz
6. Herr Becker
c) als Gäste:
1. Herr Monath (Ingenieurbüro Monath), zu TOP 1 und 4
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:30 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Ortsbesichtigung zu TOP 4
2.
Einwohnerfragestunde
3.
Mitteilungen
4.
Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich
Vorlage: 37/2018
5.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 83/2016 2. Ergänzung
6.
Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestraßen in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 41/2018
7.
Anfragen
-3-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Ortsbesichtigung zu TOP 4
Der mit der Planung beauftragte Architekt V. Monath stellt seine Planungen für die Errichtung
eines neuen Feuerwehrhauses in Boich vor, die die aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben
berücksichtigt, so dass weiterhin ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr im Ort untergebracht werden
kann und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr gewährleistet ist.
Die Leitung der Feuerwehr zeigt den Ausschussmitgliedern die aktuellen Räumlichkeiten und weist
auf die bestehenden Probleme hin.
2.
Einwohnerfragestunde
Herr B. aus K. fragt an, ob der Verwaltung bekannt ist, welche Planungen die Firma Smurfit Kappa
mit den neuerworbenen Grundstücken „Im Kämpchen“ verfolgt.
Herr Gottstein teilt mit, dass der Verwaltung der Grundstückserwerb bekannt ist, bis jetzt allerdings
noch keine Planungsabsichten oder Anträge eingegangen sind.
Herr L. aus K. fragt an, welche Möglichkeit der Bebauung für die Firma Smurfit Kappa auf diesen
Grundstücken besteht.
Herr Gottstein erläutert, dass der Bebauungsplan für die beiden Grundstücke ein allgemeines
Wohngebiet ausweist.
3.
Mitteilungen
Mündliche Mitteilung
Herr Schmühl teilt den aktuellen Sachstand bezüglich der Entwicklung der interkommunalen
Gewerbegebietsflächen mit. Zusammen mit der Stadt Düren, der Gemeinde Merzenich und der
Gemeinde Niederzier ist eine Machbarkeitsstudie für vier bestimmte Suchräume in Auftrag
gegeben worden. Die Studie ist Grundlage für die gemeinsame Anmeldung von
Gewerbeflächenbedarfen der vier Kommunen gegenüber der Bezirksregierung Köln im Rahmen
der Fortschreibung des Regionalplans. Somit soll ein landesplanerisches Ziel der interkommunalen
Gewerbegebietsentwicklung erfüllt werden. Dies ist nicht mit einer gemeinsamen interkommunalen
Erschließung und Vermarktung zu allen vier Suchräumen zu verwechseln. Die Gemeinde Kreuzau
hat hierzu bisher nur mit der Stadt Düren eine gemeinsame Entwicklung beschlossen.
4.
Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich
Vorlage: 37/2018
AM Braks fragt an, ob ein größerer Umbau denkbar ist oder nur ein Neubau als Lösung in Betracht
kommt.
Herr Monath erläutert, dass Anforderungen an die Höhe der Fahrzeughallen bestehen, die im
bestehenden Gebäude nicht zu erreichen sind.
Herr Gottstein ergänzt, dass ein Umbau einen erheblich höheren Kostenaufwand darstellen würde
als ein Neubau des Gebäudes. Der Höhenunterschied der beiden Hallen würde ebenfalls zu
Problemen führen.
AM Heidbüchel trägt vor, dass die Höhe der Baukosten sehr überrascht und eventuell ein
gemeinsames Feuerwehrgerätehaus für die Löschgruppen Boich, Drove und Thum diskutiert
werden muss.
AM Nolten teilt mit, dass durch den Beschluss des Brandschutzbedarfsplanes im letzten Jahr, die
damit verbundenen Investitionen und das Bekenntnis zu allen Löschgruppen die Grundlage gelegt
-4wurde, an die man sich nun halten muss.
Herr Schmühl erklärt, dass die bisherige Summe in Höhe von 250.000 € im Jahr 2005 ohne
konkrete fachmännische Erkenntnisse zustande gekommen ist. Die Zentralisierung der drei
Löschgruppen wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt diskutiert und der Verwaltung aus
unterschiedlichen Gründen davon abgeraten.
Aufgrund der unterschiedlichen Meinungen der Ausschussmitglieder zieht die Verwaltung ihre
Vorlage zurück und wird beauftragt, nach alternativen Lösungen zu suchen.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich gemäß dem Entwurf 04 (Anlage 1) wird
zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen und das
Bauvorhaben durchzuführen.
Beratungsergebnis:
5.
zurückgezogen
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 83/2016 2. Ergänzung
Die Ausschussmitglieder führen eine angeregte Diskussion über die Flächen in den jeweiligen
Ortsteilen und einigen sich darauf, über jeden Ortsteil getrennt abzustimmen.
Der Beschlussvorschlag wird aufgrund der Überlegungen im Ausschuss abgeändert.
Die abgeänderten Kartenunterlagen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Bergheim:
Die Flächen 1, 3 und 4 bleiben bestehen. Fläche 2 wird erweitert. Eine weitere
Fläche 5 nördlich von Bergheim wird mit aufgenommen.
Bilstein:
Dem Verwaltungsvorschlag wird gefolgt.
Bogheim:
Die Flächen 1 und 2 werden gestrichen.
Leversbach:
Zum Verwaltungsvorschlag wird die Fläche auf der gegenüberliegenden
Straßenseite als Abrundung mit aufgenommen. Die südlich bereits bebaute Fläche
(Albertus-Magnus-Str.) sollte als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Zwei
kleinere nördlich gelegene Flächen werden mit aufgenommen.
Obermaubach: Die Fläche am Tennisplatz wird gestrichen. Eine weitere Fläche hinter der
Grundschule wird mit aufgenommen.
Thum:
Dem Verwaltungsvorschlag wird gefolgt.
Üdingen:
Die Fläche 1 sollte zur Abgrenzung sinnvoll geteilt werden. Die Fläche des
Sportplatzes sollte zunächst ebenso wie die Fläche des Sportplatzes
Untermaubach mit aufgenommen werden mit der Absicht, maximal einen der
beiden Sportplätze als Wohnbaufläche auszuweisen.
Untermaubach: Die heute bereits als Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche zwischen Rurstr. und
der Straße Im Schnürchen wird mit Ausnahme des bereits bestehenden Hauses
und der positiven Bauvoranfrage für ein anderes Grundstück zurückgenommen.
Die Fläche des Sportplatzes sollte zunächst ebenso wie die Fläche des
Sportplatzes Üdingen mit aufgenommen werden mit der Absicht, maximal einen
der beiden Sportplätze als Wohnbaufläche auszuweisen.
Boich:
Die landwirtschaftliche Fläche westlich am Ortsrand sollte mit aufgenommen
werden.
Schlagstein:
Die Wohnbaufläche parallel zur Bahnlinie sollte in der Tiefe einer Bauzeile
verlängert werden.
Winden:
Die beiden Flächen, Am Schenkengarten und am südlichen Ortseingang, die
bereits in der letzten Bau- und Planungsausschusssitzung eingebracht wurden,
sollten mit aufgenommen werden.
-5Beratungsergebnis:
6.
Bergheim:
14 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen, 1 Stimme dagegen
Bilstein
15 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen
Bogheim:
14 Stimmen dafür, 3 Enthaltungen
Leversbach: 14 Stimmen dafür, 3 Enthaltungen
Obermaubach: 15 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen
Thum:
15 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen
Üdingen:
14 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen, 1 Stimme dagegen
Untermaubach:15 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen
Boich:
15 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen
Schlagstein: 15 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen
Winden:
15 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen
Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestraßen in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 41/2018
Herr Wolfram trägt vor, dass in der Sitzungsvorlage die Straße „In der Held“ in Untermaubach fehlt
und in der Auflistung unter Punkt 2 vor der Straße „Am alten Fuhrweg“ eingefügt werden muss.
AM Nolten fragt an, ob die in der Landesregierung diskutierten Änderungen im NKF bezüglich der
Abschreibung von Gemeindestraßen bereits in den Überlegungen enthalten sind und welche
Konsequenzen dies hätte.
BM Eßer erläutert, dass diese Überlegungen noch nicht in den Ausführungen der Verwaltung
berücksichtigt sind. Sollten bestimmte Unterhaltungsmaßnahmen an Gemeindestraßen zukünftig
nicht mehr als konsumtive, sondern investive Ausgaben betrachtet werden, hätte dies positive
Auswirkungen auf die Bilanz der Gemeinde.
AM Nolten fragt an, ob bei den unter Punkt 3 genannten Straßen, in denen der Endausbau aus
verschiedenen Gründen bisher nicht erfolgt ist, berücksichtigt wird, dass von den Anliegern bereits
Anteile zum Erschließungsbeitrag gezahlt wurden.
Seitens der Verwaltung wird erläutert, dass es hierzu genaue Aufzeichnungen gibt und diese bei
einem Ausbau Berücksichtigung finden.
Beschlussvorschlag:
1. Den von der Verwaltung erarbeiteten Prioritätenlisten zum beitragspflichtigen Neuausbau
von Straßen sowie dem noch ausstehenden Erstausbau von Straßen wird zugestimmt.
2. Zur Umsetzung dieser Maßnahme werden ab dem Haushaltsjahr 2020 jährlich
Haushaltsmittel bereitgestellt. Vorher sind die betroffenen Grundstückseigentümer
frühzeitig über die Absicht in einer Bürgerversammlung zu informieren.
Im Vorfeld ist auch zu klären, ob andere Versorgungsleitungen gleichzeitig mitverlegt
werden können.
Berücksichtigt werden sollte auch eine Überprüfung der Dichtheit der Kanalhausanschlüsse
im öffentlichen Verkehrsbereich.
3. Ab
dem
Haushaltsjahr
2019
sollen
auch
jährlich
Straßeninstandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu werden
zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,- € bereitgestellt.
wieder
jährlich
4. Auf eine optische Straßenzustandsbewertung mittels Stereobildbefahrung wird derzeit
verzichtet.
5. Die Feststellungen und Empfehlungen gemäß GPA-Prüfbericht 2017, lfd.-Nr. 43 bis 49,
sind als erledigt zu betrachten.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
-67.
Anfragen
AM Hohn fragt an, warum auf der Homepage der Gemeinde keine Bebauungspläne mehr
eingesehen werden können.
Herr Gottstein teilt mit, dass Bebauungspläne nur im Offenlageverfahren bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen auf der Homepage bereitgestellt werden. Über das Inkas-Portal des Kreises
Düren sind alle Bebauungspläne abrufbar. Ein entsprechender Link ist auf der Homepage der
Gemeinde Kreuzau vorhanden.
AM Hohn fragt an, ob während des Unwetters die Entwässerung in das Regenrückhaltebecken
funktioniert hat, da der Eindruck einer überschwemmten Straße entstanden ist.
Herr Wolfram trägt vor, dass lediglich kleinere Nivellierungen vorgenommen werden müssen und
bauliche Nacharbeiten noch erfolgen. Ansonsten funktioniert die Entwässerung einwandfrei.
AM Kern fragt an, ob zehn Meter vor dem Kreisverkehr am Üdinger Weg ein Halteverbotsschild
aufgestellt werden kann, da parkende Autos teilweise in den Kreisverkehr hineinragen.
Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
AM Heinrichs fragt an, warum zwischen Untermaubach und Winden an einer Baustelle die
Fußgänger auf einer Straßenseite weitergehen können, während an der zweiten Baustelle im
Verlauf der Straße ein Schild zum Wechseln der Straßenseite aufgestellt wurde.
Herr Schmühl erklärt, dass an der ersten Baustelle ein sogenanntes „Kopfloch“ für schnelleres
Internet installiert wird. Dieser Bereich umfasst nur fünf Meter und kann leicht von Fußgängern
passiert werden ohne die Straßenseite zu wechseln. Bei der zweiten Baustelle ist dieses Schild
notwendig, da sich die Baustelle über 100-150 Meter erstreckt.
Kreuzau, den 29.05.2018
Vorsitzender:
- Kaptain -
Schriftführer:
- Becker -