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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
113 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
12.06.18, 18:16
Aktualisiert
12.06.18, 18:16
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Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 21. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 29.05.2018 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Kaptain, Johannes Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Kaptain, Johannes 2. Braks, Egbert 3. Breuer, Manfred 4. Eßer, Rainer 5. Heidbüchel, Rolf 6. Heinrichs, Dirk , vertritt Büngeler, Johannes 7. Hohn, Astrid 8. Hüttl, Detlef 9. Jansen, Wilfried 10. Kern, Karl-Heinz 11. Macherey, Peter 12. Dr. Nolten, Ralf 13. Schmitz, Hermann-Josef , vertritt Böcking, Paul 14. Schroeteler, Rolf ab TOP 2 15. Stoffels, Björn ab TOP 2, vertritt Lüttgen, Wolfgang 16. Stoffels, Manfred 17. Wienands, Werner b) von der Verwaltung: 1. BM Eßer 2. Herr Schmühl 3. Herr Gottstein 4. Herr Wolfram 5. Herr Schmitz 6. Herr Becker c) als Gäste: 1. Herr Monath (Ingenieurbüro Monath), zu TOP 1 und 4 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:30 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Ortsbesichtigung zu TOP 4 2. Einwohnerfragestunde 3. Mitteilungen 4. Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich Vorlage: 37/2018 5. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 83/2016 2. Ergänzung 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestraßen in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 41/2018 7. Anfragen -3- A. Öffentliche Sitzung 1. Ortsbesichtigung zu TOP 4 Der mit der Planung beauftragte Architekt V. Monath stellt seine Planungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses in Boich vor, die die aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt, so dass weiterhin ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr im Ort untergebracht werden kann und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr gewährleistet ist. Die Leitung der Feuerwehr zeigt den Ausschussmitgliedern die aktuellen Räumlichkeiten und weist auf die bestehenden Probleme hin. 2. Einwohnerfragestunde Herr B. aus K. fragt an, ob der Verwaltung bekannt ist, welche Planungen die Firma Smurfit Kappa mit den neuerworbenen Grundstücken „Im Kämpchen“ verfolgt. Herr Gottstein teilt mit, dass der Verwaltung der Grundstückserwerb bekannt ist, bis jetzt allerdings noch keine Planungsabsichten oder Anträge eingegangen sind. Herr L. aus K. fragt an, welche Möglichkeit der Bebauung für die Firma Smurfit Kappa auf diesen Grundstücken besteht. Herr Gottstein erläutert, dass der Bebauungsplan für die beiden Grundstücke ein allgemeines Wohngebiet ausweist. 3. Mitteilungen Mündliche Mitteilung Herr Schmühl teilt den aktuellen Sachstand bezüglich der Entwicklung der interkommunalen Gewerbegebietsflächen mit. Zusammen mit der Stadt Düren, der Gemeinde Merzenich und der Gemeinde Niederzier ist eine Machbarkeitsstudie für vier bestimmte Suchräume in Auftrag gegeben worden. Die Studie ist Grundlage für die gemeinsame Anmeldung von Gewerbeflächenbedarfen der vier Kommunen gegenüber der Bezirksregierung Köln im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans. Somit soll ein landesplanerisches Ziel der interkommunalen Gewerbegebietsentwicklung erfüllt werden. Dies ist nicht mit einer gemeinsamen interkommunalen Erschließung und Vermarktung zu allen vier Suchräumen zu verwechseln. Die Gemeinde Kreuzau hat hierzu bisher nur mit der Stadt Düren eine gemeinsame Entwicklung beschlossen. 4. Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich Vorlage: 37/2018 AM Braks fragt an, ob ein größerer Umbau denkbar ist oder nur ein Neubau als Lösung in Betracht kommt. Herr Monath erläutert, dass Anforderungen an die Höhe der Fahrzeughallen bestehen, die im bestehenden Gebäude nicht zu erreichen sind. Herr Gottstein ergänzt, dass ein Umbau einen erheblich höheren Kostenaufwand darstellen würde als ein Neubau des Gebäudes. Der Höhenunterschied der beiden Hallen würde ebenfalls zu Problemen führen. AM Heidbüchel trägt vor, dass die Höhe der Baukosten sehr überrascht und eventuell ein gemeinsames Feuerwehrgerätehaus für die Löschgruppen Boich, Drove und Thum diskutiert werden muss. AM Nolten teilt mit, dass durch den Beschluss des Brandschutzbedarfsplanes im letzten Jahr, die damit verbundenen Investitionen und das Bekenntnis zu allen Löschgruppen die Grundlage gelegt -4wurde, an die man sich nun halten muss. Herr Schmühl erklärt, dass die bisherige Summe in Höhe von 250.000 € im Jahr 2005 ohne konkrete fachmännische Erkenntnisse zustande gekommen ist. Die Zentralisierung der drei Löschgruppen wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt diskutiert und der Verwaltung aus unterschiedlichen Gründen davon abgeraten. Aufgrund der unterschiedlichen Meinungen der Ausschussmitglieder zieht die Verwaltung ihre Vorlage zurück und wird beauftragt, nach alternativen Lösungen zu suchen. Beschlussvorschlag: 1. Dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich gemäß dem Entwurf 04 (Anlage 1) wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen und das Bauvorhaben durchzuführen. Beratungsergebnis: 5. zurückgezogen Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 83/2016 2. Ergänzung Die Ausschussmitglieder führen eine angeregte Diskussion über die Flächen in den jeweiligen Ortsteilen und einigen sich darauf, über jeden Ortsteil getrennt abzustimmen. Der Beschlussvorschlag wird aufgrund der Überlegungen im Ausschuss abgeändert. Die abgeänderten Kartenunterlagen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Bergheim: Die Flächen 1, 3 und 4 bleiben bestehen. Fläche 2 wird erweitert. Eine weitere Fläche 5 nördlich von Bergheim wird mit aufgenommen. Bilstein: Dem Verwaltungsvorschlag wird gefolgt. Bogheim: Die Flächen 1 und 2 werden gestrichen. Leversbach: Zum Verwaltungsvorschlag wird die Fläche auf der gegenüberliegenden Straßenseite als Abrundung mit aufgenommen. Die südlich bereits bebaute Fläche (Albertus-Magnus-Str.) sollte als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Zwei kleinere nördlich gelegene Flächen werden mit aufgenommen. Obermaubach: Die Fläche am Tennisplatz wird gestrichen. Eine weitere Fläche hinter der Grundschule wird mit aufgenommen. Thum: Dem Verwaltungsvorschlag wird gefolgt. Üdingen: Die Fläche 1 sollte zur Abgrenzung sinnvoll geteilt werden. Die Fläche des Sportplatzes sollte zunächst ebenso wie die Fläche des Sportplatzes Untermaubach mit aufgenommen werden mit der Absicht, maximal einen der beiden Sportplätze als Wohnbaufläche auszuweisen. Untermaubach: Die heute bereits als Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche zwischen Rurstr. und der Straße Im Schnürchen wird mit Ausnahme des bereits bestehenden Hauses und der positiven Bauvoranfrage für ein anderes Grundstück zurückgenommen. Die Fläche des Sportplatzes sollte zunächst ebenso wie die Fläche des Sportplatzes Üdingen mit aufgenommen werden mit der Absicht, maximal einen der beiden Sportplätze als Wohnbaufläche auszuweisen. Boich: Die landwirtschaftliche Fläche westlich am Ortsrand sollte mit aufgenommen werden. Schlagstein: Die Wohnbaufläche parallel zur Bahnlinie sollte in der Tiefe einer Bauzeile verlängert werden. Winden: Die beiden Flächen, Am Schenkengarten und am südlichen Ortseingang, die bereits in der letzten Bau- und Planungsausschusssitzung eingebracht wurden, sollten mit aufgenommen werden. -5Beratungsergebnis: 6. Bergheim: 14 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen, 1 Stimme dagegen Bilstein 15 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen Bogheim: 14 Stimmen dafür, 3 Enthaltungen Leversbach: 14 Stimmen dafür, 3 Enthaltungen Obermaubach: 15 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen Thum: 15 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen Üdingen: 14 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen, 1 Stimme dagegen Untermaubach:15 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen Boich: 15 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen Schlagstein: 15 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen Winden: 15 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestraßen in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 41/2018 Herr Wolfram trägt vor, dass in der Sitzungsvorlage die Straße „In der Held“ in Untermaubach fehlt und in der Auflistung unter Punkt 2 vor der Straße „Am alten Fuhrweg“ eingefügt werden muss. AM Nolten fragt an, ob die in der Landesregierung diskutierten Änderungen im NKF bezüglich der Abschreibung von Gemeindestraßen bereits in den Überlegungen enthalten sind und welche Konsequenzen dies hätte. BM Eßer erläutert, dass diese Überlegungen noch nicht in den Ausführungen der Verwaltung berücksichtigt sind. Sollten bestimmte Unterhaltungsmaßnahmen an Gemeindestraßen zukünftig nicht mehr als konsumtive, sondern investive Ausgaben betrachtet werden, hätte dies positive Auswirkungen auf die Bilanz der Gemeinde. AM Nolten fragt an, ob bei den unter Punkt 3 genannten Straßen, in denen der Endausbau aus verschiedenen Gründen bisher nicht erfolgt ist, berücksichtigt wird, dass von den Anliegern bereits Anteile zum Erschließungsbeitrag gezahlt wurden. Seitens der Verwaltung wird erläutert, dass es hierzu genaue Aufzeichnungen gibt und diese bei einem Ausbau Berücksichtigung finden. Beschlussvorschlag: 1. Den von der Verwaltung erarbeiteten Prioritätenlisten zum beitragspflichtigen Neuausbau von Straßen sowie dem noch ausstehenden Erstausbau von Straßen wird zugestimmt. 2. Zur Umsetzung dieser Maßnahme werden ab dem Haushaltsjahr 2020 jährlich Haushaltsmittel bereitgestellt. Vorher sind die betroffenen Grundstückseigentümer frühzeitig über die Absicht in einer Bürgerversammlung zu informieren. Im Vorfeld ist auch zu klären, ob andere Versorgungsleitungen gleichzeitig mitverlegt werden können. Berücksichtigt werden sollte auch eine Überprüfung der Dichtheit der Kanalhausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsbereich. 3. Ab dem Haushaltsjahr 2019 sollen auch jährlich Straßeninstandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,- € bereitgestellt. wieder jährlich 4. Auf eine optische Straßenzustandsbewertung mittels Stereobildbefahrung wird derzeit verzichtet. 5. Die Feststellungen und Empfehlungen gemäß GPA-Prüfbericht 2017, lfd.-Nr. 43 bis 49, sind als erledigt zu betrachten. Beratungsergebnis: Einstimmig -67. Anfragen AM Hohn fragt an, warum auf der Homepage der Gemeinde keine Bebauungspläne mehr eingesehen werden können. Herr Gottstein teilt mit, dass Bebauungspläne nur im Offenlageverfahren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen auf der Homepage bereitgestellt werden. Über das Inkas-Portal des Kreises Düren sind alle Bebauungspläne abrufbar. Ein entsprechender Link ist auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau vorhanden. AM Hohn fragt an, ob während des Unwetters die Entwässerung in das Regenrückhaltebecken funktioniert hat, da der Eindruck einer überschwemmten Straße entstanden ist. Herr Wolfram trägt vor, dass lediglich kleinere Nivellierungen vorgenommen werden müssen und bauliche Nacharbeiten noch erfolgen. Ansonsten funktioniert die Entwässerung einwandfrei. AM Kern fragt an, ob zehn Meter vor dem Kreisverkehr am Üdinger Weg ein Halteverbotsschild aufgestellt werden kann, da parkende Autos teilweise in den Kreisverkehr hineinragen. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu. AM Heinrichs fragt an, warum zwischen Untermaubach und Winden an einer Baustelle die Fußgänger auf einer Straßenseite weitergehen können, während an der zweiten Baustelle im Verlauf der Straße ein Schild zum Wechseln der Straßenseite aufgestellt wurde. Herr Schmühl erklärt, dass an der ersten Baustelle ein sogenanntes „Kopfloch“ für schnelleres Internet installiert wird. Dieser Bereich umfasst nur fünf Meter und kann leicht von Fußgängern passiert werden ohne die Straßenseite zu wechseln. Bei der zweiten Baustelle ist dieses Schild notwendig, da sich die Baustelle über 100-150 Meter erstreckt. Kreuzau, den 29.05.2018 Vorsitzender: - Kaptain - Schriftführer: - Becker -