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Beschlussvorlage (5. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
162 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
12.06.18, 14:35
Aktualisiert
12.06.18, 14:35
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Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 66/2018 Verantwortlicher Fachbereich: FB 2 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Michael Höhn Aktenzeichen: 720-02 Datum: 12.06.2018 Vorgesehene Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 21.06.2018 Gemeinderat 12.07.2018 Betreff / TOP: 5. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: Die vorliegende 5. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung wird beschlossen. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Mit Beschlussvorlage Drucksache 18/2017 wurde verwaltungsseitig dem Rat der Gemeinde Merzenich die Neukalkulation der Friedhofsgebühren zur Entscheidung vorgelegt. Der Vorlage konnte im letzten Abschnitt entnommen werden, dass die Verwaltung beabsichtigt, eine neue Bestattungsform, sog. Baumgräber für Urnenbestattungen, auf den Friedhöfen in Merzenich, Rather Straße, und auf dem Friedhof im Morschenich-Neu, anzubieten. Aktueller Sachstand: Im Friedhofs- und Bestattungswesen lassen sich in den letzten Jahren verschiedene Tendenzen erkennen. Die Anzahl der Feuerbestattungen und somit der Anteil der Urnengräber steigt an. Zum einen besteht ein zunehmender Wunsch nach weniger pflegeinten- siven bzw. pflegefreien Gräbern und zum anderen nach naturnahen Bestattungen. Hier stellen Baumgrabstätten einen guten Lösungsansatz dar. Aufgrund der noch stattfindenden Umbettungen auf dem Friedhof in Morschenich-Neu und der sich somit noch nicht genau abzeichnenden Flächenauslastung des Friedhofes, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen die Baumbestattung auf dem Friedhof in Merzenich, Rather Straße, sowie auf dem Friedhof Girbelsrath, anzubieten und somit zunächst noch nicht auf dem Friedhof in Morschenich-Neu. Erläuterung Baumbestattung: Geplant ist die Einrichtung von Baumgrabstätten in einem parkähnlich zu gestaltenden Bereich auf den Friedhofsgeländen in Merzenich und Girbelsrath. Die Beisetzung erfolgt nicht durch Verstreuen der Asche, sondern durch Beisetzung der Urne im Umfeld eines Baumes. Der Baum dient hier nicht als Begleitgrün, sondern als „Grabstein“ und Trauerstätte, der auch nach Ablauf der Ruhezeit als Bezugspunkt bestehen bleibt. Dem Wunsch nach einem Ort der Trauer und des Gedenkens wird durch die Kennzeichnung des Urnengrabes mittels einer pultartigen Abdeckplatte Rechnung getragen. Eine Möglichkeit zum Ablegen von Grabschmuck und Aufstellen von Grablichtern wird innerhalb der Grabfelder eingeräumt. Die Bereiche können noch über Sitzmöglichkeiten ergänzt werden. Der Friedhof in Merzenich verfügt über entsprechende Flächen und Erweiterungsmöglichkeiten zur Anlage eines parkähnlichen Geländes für Urnenbeisetzungen. Ausführung: Geplant ist zunächst die Einrichtung von insgesamt 32 Baumgrabstätten. An jeweils zwei Bäumen in Merzenich und zwei Bäumen in Girbelsrath sollen somit pro Baum 8 Baumgrabstätten angeboten werden. Kreisförmig um die Bäume herum werden unterirdische Kammern angelegt. Hierbei wird der Baum mit einer verzinkten Stahlkante im Abstand von 1,00 Meter (Merzenich) bzw. 0,90 Meter (Girbelsrath) sowie einer weiteren verzinkten Stahlkante im Abstand von 3,00 Meter (Merzenich) bzw. 2,50 Meter (Girbelsrath) umrandet. Die äußere Stahlkante wird zusätzlich mit einer Pflasterreihe (Mähkante) umgeben. Innerhalb des Bereiches der beiden Stahlkanten werden je Baum die 8 Grabfelder angeboten. Ein entsprechender Lageplan sowie Entwurfszeichnung der Baumgräber sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Im Hinblick auf die Langlebigkeit und dem Standhalten des Wurzeldrucks haben sich hier Edelstahlrohre bewährt, in die die Urnen eingesetzt und um die sich die Wurzeln herumlegen können. So wird eine spätere Beschädigung der Wurzeln durch Bohrungen vermieden. Die Kammern werden mit einem pultartigen Deckel verschlossen, auf dem die Namen der Verstorbenen angebracht werden können. Kosten: Die Herstellkosten für die geplante Einrichtung von insgesamt 32 Baumgrabstätten an vier Bäumen in den dafür vorgesehenen Friedhofsbereichen werden auf ca. 30.000,00 Euro geschätzt. Die Folge- und Unterhaltungskosten sind gering und entsprechen den regelmäßigen Unterhaltungsarbeiten, wie sie auch jetzt für die Allgemeinflächen anfallen. Die Urnenkammern werden im Vorfeld angelegt, so dass keine späteren Erdarbeiten erforderlich sind. 2 Die Beisetzung erfolgt durch das Absenken der Urne mit einem Netz in der vorhandenen Kammer. Die Pflege der Gräber hat durch die Nutzungsberechtigten zu erfolgen. Gebühren: Zu den Herstell- bzw. Anschaffungskosten kommen noch die Kosten für die Unterhaltungspflege, die von den Nutzungsberechtigten zu tragen sind. Da sich die Unterhaltung jedoch im Wesentlichen auf die regelmäßige Rasenmahd bezieht, ist dieser Aufwand nicht sehr hoch. Diesen Kosten steht die Ersparnis für die Grabgestaltung gegenüber, so dass für die Nutzungsberechtigten weitere Ausgaben wie bspw. das Grabmal entfallen. Der neue Gebührentatbestand „Urnenreihenbaumgrab“ wird in der 3. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung aufgenommen. Ausblick: Sollte die neue Bestattungsart angenommen werden, ist zu gegebener Zeit die Ausweitung auf weitere Friedhöfe zu überprüfen. Des Weiteren soll dann in die Prüfung mit einbezogen werden, ob diese Grabart auch für Wahlgräber in Frage kommt. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: Kostenträger: ja nein Kosten: ca. 30.000,- € (s.o.) ja, aber nur 5.000,00 € jährl. Einnahmen: Können nicht geschätzt werden, da keine Erfahrungswerte der Nachfrage vorhanden. nein I-553-089 Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 3