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Beschlussvorlage (Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 2, Nettersheimer Straße; Ferien auf dem Bauernhof)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
157 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
11.06.18, 16:34
Aktualisiert
11.06.18, 16:34
Beschlussvorlage (Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 2, Nettersheimer Straße;
Ferien auf dem Bauernhof) Beschlussvorlage (Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 2, Nettersheimer Straße;
Ferien auf dem Bauernhof)

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Inhalt der Datei

Erweiterung ============ GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 979 /X.L. Datum: 11.06.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 2, Nettersheimer Straße; Ferien auf dem Bauernhof Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, zur bauleitplanerischen Entwicklung des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 2 für die Errichtung von Wohngebäuden für das Projekt „Ferien auf dem Bauernhof“ eine landesplanerische Anfrage an die Bezirksregierung Köln gem. § 34 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) zu stellen. Begründung: Der Eifelgemeinde Nettersheim liegt eine Anfrage zur Errichtung einer Ferienhaussiedlung für „Ferien auf dem Bauernhof“ vor. Das Projekt soll auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 2 (s. beigefügter Planauszug, Anlage 1) realisiert werden. Das Grundstück erstreckt sich von der Straße „Zum Rott“ bis zur Hofstelle Nettersheimer Straße 15. Ausgehend von der Straße „Zum Rott“ ist dieses Grundstück in einer Tiefe von 50 m im Flächennutzungsplan als „Gemischte Baufläche“ (M) ausgewiesen. Weiter in nordöstlicher Richtung bis zur Nettersheimer Straße ist es als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Von der Ortslagenabrundungssatzung wird das Grundstück Nr. 2 ausgehend von der Straße „Zum Rott“ in einer Tiefe von 20 m erfasst, die darüber hinausgehende Fläche in nordöstlicher Richtung befindet sich im Außenbereich. Im Landschaftsplan Nettersheim ist in Anlehnung an den Flächennutzungsplan der Bereich der „Fläche für die Landwirtschaft“ als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Seitens der Eifelgemeinde Nettersheim wird das Projekt „Ferien auf dem Bauernhof“ begrüßt und sollte die touristischen Bestrebungen des Eigentümers unterstützen. Es wird daher angeregt, die Verwaltung zu beauftragen, zur bauleitplanerischen Entwicklung des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 2 für die Errichtung von Wohngebäuden für das Projekt „Ferien auf dem Bauernhof“ eine landesplanerische Anfrage an die Bezirksregierung Köln gem. § 34 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) zu stellen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister