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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
204 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
11.06.18, 15:02
Aktualisiert
11.06.18, 15:02
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 764 /X.L. Z.3 Datum: 11.06.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 26.06.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt Maßnahme 1 Nettersheimer Straße 2, Marmagen Kirchstraße 2, Zingsheim Krausstraße 18, Zingsheim Erneuerung der Hoftoranlage 7.354,20 € 3.000,00 € Fassadenanstrich Instandsetzung der Natursteinverfugung, Errichtung einer Schieferfassade in altdeutscher Deckung Instandsetzung der Holzverkleidung am Nebengebäude 6.421,04 € 3.000,00 € 6.614,02 € 3.000,00 € 1.240,10 € 620,00 € 2 3 4 Grafschaftsgasse Nettersheim 1, Gesamtkosten der Maßnahme, € Fördersumme, € Begründung: Im Rahmen der Bauberatung wurden Objekteigentümer über die Möglichkeiten zur Verbesserung der Gebäudeansichten durch Reinigungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und somit des Erscheinungsbildes informiert. Es wurden daraufhin nachfolgende Förderanträge vorgelegt: 1. Objekt Nettersheimer Straße 2, Marmagen An diesem Objekt soll die Hoftoranlage erneuert werden. Nach abgestimmten Planskizzen sowie Farbgebung wurde ein Kostenangebot in Höhe von 7.354,20 € vorgelegt. Es wird vorgeschlagen, einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren. 2. Objekt Kirchstraße 2, Zingsheim Nach Eigentumsübertrag beabsichtigte der neue Eigentümer eine Gesamtüberarbeitung und Neuanstrich der Fassade. Da es ihm möglich war, kurzfristig eine Fachfirma mit den vorgesehenen Arbeiten zu beauftragen, wurde ihm vorab ein vorzeitiger Maßnahmebeginn gewährt. Neben der Fassade wurden gleichzeitg auch das Garagentor sowie drei Kellerfenster überarbeitet und gestrichen. Nach 3 Kostenvoranschlag der Malerfirma belaufen sich die Kosten auf 6.421,04 €, so dass vorgeschlagen wird, hierauf einen Zuschuss von 3.000,00 € zu gewähren. 3. Objekt Krausstraße 18, Zingsheim Dieses Objekt wurde in den vergangenen Jahren nach und nach saniert. Die Eigentümerin beabsichtigt nunmehr, die Ausfugungen der Bruchsteingiebelwand instandzusetzen und eine Verkleidung mit altdeutschem Naturschiefer (wie am Pfarrhaus in Zingsheim) vorzunehmen. Nach vorliegender Kostenermittlung belaufen sich die Kosten dieser Maßnahme auf 6.614,02 €. Es wird empfohlen, hierauf einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu bewilligen. 4. Objekt Grafschaftsgasse 1, Nettersheim Nachdem im vergangenen Jahr die Fassade des Wohngebäudes vollständig überarbeitet und neu gestrichen wurde, soll nunmehr die Holzverkleidung des Nebengebäudes, die starke Witterungsschäden aufweist ausgebessert, abgeschliffen und neu gestrichen werden. Der vorliegende Kostenvoranschlag weist für diese Maßnahme Kosten in Höhe von 1.240,10 € auf. Es wird vorgeschlagen, für diese Maßnahme einen Zuschuss in Höhe von 620,00 € zu gewähren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister