Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
226 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
11.06.18, 09:02
Aktualisiert
11.06.18, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 943 /X.L.
Datum: 11.06.2018
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
19.06.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
26.06.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
03.07.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss zum 31.12.2017
hier: Eigenbetrieb Abwasser
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017
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Beschlussvorschlag:
1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum
31.12.2017 unter Berücksichtigung des vorgelegten Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und
vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2) Er beschließt ferner, den Jahresüberschuss in Höhe von 23.539,37 € ins
Folgejahr auf neue Rechnung vorzutragen.
Begründung:
Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2017
aufgestellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz hat
im Mai 2018 die Prüfung des Jahresabschlusses entsprechend den Vorschriften
des § 317 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Der Prüfbericht inkl. Testat liegt in digitaler Form dieser Vorlage bei.
a) Jahresgewinn gemäß Passivseite der Bilanz:
Das Jahresergebnis 2017 der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung)
beläuft sich auf einen Überschuss in Höhe von 23.539,37 €.
Mit Erstellung des Zwischenberichts zum 31.12.2017 wurde noch von einem geringen Überschuss von rd. 1.750,00 € ausgegangen, dies unter Berücksichtigung
eines gegebenenfalls auftretenden Erfordernisses einer Rückstellungszuführung
für den Gebührenausgleich aufgrund einer seinerzeit angenommenen Gebührenüberdeckung von rd. 20.000 €. Die tatsächlichen Jahresbuchungen haben jedoch
ergeben, dass auf der Grundlage der Gebührennachkalkulation eine entsprechende Gebührenüberdeckung nicht entstanden und damit auch eine entsprechende
Zuführungsbuchung nicht erforderlich wurde. Diese wurde in dem vorstehend
genannten Zwischenbericht allerdings mit 20.000 € vorsichtshalber berücksichtigt, so dass ohne diese sich der Überschuss bereits zum damaligen
Prognosezeitpunkt auf rd. 22.000 € belaufen hätte.
Zum tatsächlichen Jahresergebnis 2017:
Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr in Anbetracht einer gesunkenen
Schmutzwassermenge rd. 16 TEUR niedriger ausgefallen als im Vorjahr. Zudem
konnten wegen geringerer Investitionsmaßnahmen rd. 37 TEUR weniger an Eigenleistungen aktiviert werden. Die Zinserträge beliefen sich auf rd. 1,9 TEUR.
Die Erträge lagen demnach insgesamt 48 TEUR niedriger als im Vorjahr.
Der Kreis Euskirchen hat für die Kreisstraßen innerhalb des Gemeindegebietes
eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von rd. 37 TEUR erstattet.
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Für überörtliche Straßen hat die Gemeinde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW
für die innerhalb des Gemeindegebietes verlaufenden Landes- und Bundesstraßen bis einschließlich zum Jahr 2012 eine jährliche Niederschlagswassergebühr in
Höhe von rd. 34.000,00 € erhalten.
Nach entsprechenden Verhandlungen wurde am 06. Dezember 2012 eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Nettersheim und
dem Landesbetrieb Straßenbau NRW geschlossen, dass die jährlich durch den
Landesbetrieb Straßenbau zu zahlende Niederschlagswassergebühr für Landesund Bundesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes durch Einmalzahlung abgelöst wird.
Dieser Verwaltungsvereinbarung wurde mit Beschluss des Rates der Gemeinde
Nettersheim vom 18.12.2012 zugestimmt.
Diese Einmalzahlung betrug 901.614,00 €.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW hat mit Beschluss vom
24.07.2013 entschieden, dass die im Jahre 2012 geschlossene Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Gemeinde
Nettersheim unzulässig ist und die Inanspruchnahme einer gemeindlichen Kanalisation für die Niederschlagswasserentwässerung einer überörtlichen Straße über
die Heranziehung des Straßenbaulastträgers zur Niederschlagswassergebühr zu
regeln ist.
Aufgrund entsprechender Verhandlungen aller betroffenen Kommunen in NRW
gebündelt über die kommunalen Spitzenverbände wurde mitgeteilt, dass die Landesregierung beschlossen hat, von weiteren Verhandlungen über mögliche Rückzahlungen des Landes gegenüber den Kommunen abzusehen. Die Landesregierung NRW wird somit bezogen auf die Landesstraßen keine Rückforderungsansprüche mehr geltend machen. Für den Teilabschnitt der Landstraßen hat die
Gemeinde und damit der Eigenbetrieb Abwasser einen Ablösebetrag in Höhe von
213.304,00 € erhalten.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist dem Verfahrensvorschlag des Landes NRW nicht gefolgt.
Aufgrund dessen hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW am 23.12.2016 Klage beim Verwaltungsgericht Aachen gegen die Gemeinde Nettersheim wegen Zahlungsanspruch aus Rückabwicklung eines nichtigen Verwaltungsvertrages eingereicht. Hiernach wird die
Gemeinde zur Rückzahlung eines Betrages in Höhe von 688.310,00 € nebst Zinsen aufgefordert.
In Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund NRW hat die Gemeinde in
diesem Zusammenhang für die Jahre 2013 bis 2016 für die Bundestraßen bzw.
die ehemaligen Bundesstraßen B 51 und B 477 durch Bescheid eine Gebühr in
Höhe von 117.345,44 € geltend gemacht. Diese Bescheide sind zwischenzeitlich
rechtskräftig. Sollte der Klage des Bundes stattgegeben werden, wird die Gemeinde wiederum jährlich die Niederschlagswassergebühr in Höhe von derzeit
29.336,36 € für die ehemaligen Bundesstraßen und jetzigen Landstraßen 115
und 194 vom Landesbetrieb Straßenbau fordern.
Darüber hinaus bleibt abzuwarten, inwieweit Rückforderungsansprüche der Gemeinde bis zum Jahre 1985 und früher als Gegenforderung im Rahmen des Klageverfahrens anerkannt werden oder möglichweise die Klagen gegen die jeweiligen Kommunen zurückgezogen werden.
Die Gemeinde Nettersheim hat gegenüber dem Verwaltungsgericht Aachen bereits beantragt, die Klage abzuweisen. Die weitere Entwicklung in der Angelegen-
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heit und die entsprechenden Auswirkungen auf die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes Abwasser bleiben nunmehr abzuwarten.
Bei den anderen aktivierten Eigenleistungen handelt es sich um aktivierte
Lohnkosten der Bediensteten der Verwaltung sowie anteilige Gemeinkosten, die
im Zusammenhang mit der Betreuung von in 2017 durchgeführten Baumaßnahmen angefallen sind.
Die Materialaufwandsstruktur ist nahezu unverändert gegenüber zum Vorjahr.
Die Wasserverbände erheben von ihren Mitgliedern Umlagen für die Betriebs-,
Unterhaltungs- und Kapitalkosten (Zinsen und Tilgung). Der Umlagebetrag an
den Wasserverband Eifel-Rur hat sich ggü. dem Vorjahr nur unwesentlich verändert. Der Umlagebetrag an den Erftverband ist mit einem Betrag von TEUR 94 rd.
4 TEUR höher als im Vorjahr.
Die Stromkosten für den Betrieb der Abwasseranlagen lag in 2017 rd. TEUR 11
niedriger als im Vorjahr. Dies hängt im Wesentlichen mit einem neu abgeschlossenen, günstigeren Stromliefervertrag zusammen.
Die in Vorjahren bei ausstehende Rechnungen verbuchten Aufwendungen für die
Prüfung des Jahresabschlusses wurden nunmehr bei Fremdleistungen verbucht.
Der Personalaufwand in Höhe von rd. TEUR 255 resultiert aus der Zuordnung
von bewerteten Arbeitszeitanteilen der Angestellten und Beamten der Gemeinde.
Die Personalkosten sind im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund von
tariflichen Erhöhungen, Urlaubsrückstellungszuführungen und höheren anteiligen
Aufwendungen für die Versorgungsumlage der Beamten gestiegen.
Das Jahresergebnis 2017 zeigt einen Überschuss in Höhe von rd. TEUR 23,5.
b) Entwicklung der Allgemeinen Rücklage
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hatte in seiner Sitzung vom 30.09.2014 beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in
Höhe von 79.837,44 € im Wirtschaftsjahr 2014 aus der Allgemeinen Rücklage
zuzustimmen. Der eingetragene Jahresverlust 2014 in Höhe von 18.830,03 €
wurde auf neue Rechnung vorgetragen ebenso wie der Jahresgewinn 2015 von
14.109,64 € und der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 31.227,73 €. Auch mit
dem Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 23.539,37 € soll so verfahren werden.
Damit stellt sich die Allgemeine Rücklage des Eigenbetriebes Abwasser zum heutigen Stand wir folgt dar:
Stand der Allgemeinen Rücklage nach
Verrechnung des Verlustvortrages
2009 – 2013
Jahresfehlbetrag 2014
Jahresüberschuss 2015
Jahresüberschuss 2016
Jahresüberschuss 2017
217.194,95 €
-18.830,03 €
14.109,64 €
31.227,73 €
23.539,37 €
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c) Gebührenbedarf
Die Gebührennachkalkulation auf der Basis der Ist-Werte ergibt im Bereich der
Schmutzwassergebühr eine geringe Überdeckung von rd. TEUR 2,8 gegenüber
einer unwesentlichen Gebührenunterdeckung im Bereich der Niederschlagswassergebühr von rd. EUR 450. Letztere unter Berücksichtigung von Unterdeckungen
in den beiden Vorjahren.
Mit dem Wirtschaftsplan 2012 wurde eine Gebührenanpassung von 27 Cent pro
cbm vorgenommen.
Mit den Wirtschaftsplänen 2013 und 2014 wurde keine Gebührenanpassung vorgenommen. Zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanaufstellung 2014 lagen die tatsächlichen Verbräuche 2013 noch nicht vor, so dass auf der Basis der Verbrauchsmenge 2012 von einer Schmutzwassermenge von 320.000 cbm ausgegangen wurde. Tatsächlich lag die Schmutzwassermenge in 2014 bei rd. 311.000
cbm (Vorjahr rd. 313.500 cbm).
In Erwartung einer noch weiter sinkenden Abwassermenge ergab sich im Rahmen der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 bei einer angenommenen
Schmutzwassermenge von 308.000 cbm eine Schmutzwassergebühr von 3,71 €,
so dass die Kanalvollanschlussgebühr zum 01.01.2015 um 6 Cent pro cbm erhöht
wurde.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2016 zeigte, dass auf der Basis der Wirtschaftsplanansätze 2016 und unter Zugrundelegung einer Verbrauchsmenge von
311.000 cbm (Erhöhung ggü. dem Vorjahr unter Berücksichtigung eines Mehrverbrauchs im Rahmen der Unterbringung der Asylsuchenden in den Unterkünften) die Verbrauchsgebühr von 3,71 €/cbm Frischwasserbezug nicht mehr auskömmlich war und damit zum 01.01.2016 eine weitere Gebührenanpassung um 8
Cent auf 3,79 € erforderlich wurde.
Mit den Wirtschaftsplänen 2017 und 2018 wurden keine Gebührenveränderungen
erforderlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister