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Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2017 hier: Gemeindewasserwerk)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
229 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
11.06.18, 09:02
Aktualisiert
11.06.18, 09:02
Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2017
hier: Gemeindewasserwerk) Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2017
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 944 /X.L. Datum: 11.06.2018 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 19.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 26.06.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss zum 31.12.2017 hier: Gemeindewasserwerk Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Prüfbericht zur Jahresabschlussprüfung 2017 2 Beschlussvorschlag: a) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2017 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand Koblenz GmbH und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. b) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.513,84 € auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen. Begründung: Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Gemeindewasserwerkes, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2017 aufgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz hat im Mai 2018 die Prüfung des Jahresabschlusses entsprechend den Vorschriften der §§ 317 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Der Prüfbericht inkl. Testat liegt in digitaler Form dieser Vorlage bei. a) Jahresgewinn gemäß Passivseite der Bilanz Das Jahresergebnis der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) 2017 des Gemeindewasserwerkes beläuft sich auf einen Überschuss von 2.513,84 €. Im Zuge des letzten Zwischenberichts zum 31.12.2017 wurde von einem Überschuss in Höhe von rd. 1.200 € ausgegangen. Hierin enthalten war allerdings eine prognostizierte Gebührenüberdeckung von rd. 10.000 €, die einer entsprechenden Rückstellung hätte zugeführt werden müssen. Diese Rückstellungszuführung wurde allerdings auf der Grundlage der Jahresabschlussbuchungen und der auf dieser Grundlage durchgeführten Gebührennachkalkulation nicht erforderlich, allerdings haben sich über verschiedenste Einnahme- wie Auszahlungskonten noch Verschiebungen ergeben, so dass letztlich die Gesamtabweichung des Jahresergebnisses ggü. der im Frühjahr vorgelegten Prognose nur bei rd. 1.300 € lag. Zum tatsächlichen Jahresergebnis 2017: Die gegenüber dem Vorjahr um rd. 2.000 cbm niedrigere Wasserverkaufsmenge hat zu einem rd. 3 TEUR niedrigeren Ertrag aus Wassergebühren geführt. Die Umsatzerlöse liegen jedoch trotz Rückgangs der Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse in Höhe von rd. 4,5 TEUR aufgrund Wasseranschlussbeiträgen von rd. 47 TEUR insgesamt jedoch mit rd. 46 TEUR über dem Vorjahreswert. Im Jahre 2017 wurde ein Betrag von rd. TEUR 100 an Eigenleistungen aktiviert. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um aktivierte Personalkosten der Verwaltungsbediensteten und aktivierte Bagger und Unimogkosten im Zusammenhang mit den durchgeführten investiven Maßnahmen sowie um Verwaltungsgemeinkosten. 3 Der Materialaufwand ist im Jahre 2017 gegenüber dem Vorjahr um rd. TEUR 5 gesunken. Die Wasserbezugskosten sind trotz geringerer Wasserverkaufsmenge aufgrund wieder leicht gestiegener Wasserverluste um rd. 4 TEUR gestiegen. Der Personalaufwand einschließlich sozialer Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung ist im Jahre 2017 gegenüber dem Vorjahr um rd. 6 EUR gestiegen. Dies korrespondiert mit einer Abnahme von Fremdleistungen. Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 2 TEUR gesunken. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um rd. TEUR 51 erhöht, dies liegt überwiegend an der Zuführung zum Sonderposten im Rahmen der Wasseranschlussbeiträge. Das Jahresergebnis im Jahr 2017 hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 3,5 TEUR verschlechtert und schließt mit einem Überschuss von EUR 2.513,84 ab. Der Wasserverlust 2017 ist gegenüber dem Vorjahr um rd. 8.000 cbm gestiegen und lag bei 49.404 cbm. In den letzten Jahren konnte eine deutliche Reduzierung von 159.000 cbm im Jahr 2006 auf die vorstehend genannte Summe im Jahr 2017 erreicht werden. Dieser Wasserverlust macht einen Anteil von rd. 15,1 % der Gesamtwasserbezugsmenge aus. Die Wasserlecksuche gestaltet sich aufgrund einer Vielzahl an Kleinstbrüchen in den jeweiligen Orten als äußerst schwierig und ist sehr arbeitsintensiv. Die weitere Reduzierung der Wasserverluste ist eine der Hauptaufgaben des Wasserwerkspersonals. Angestrebt wird weiterhin ein maximaler Verlust von 10 % pro Jahr. Die verkaufte Wassermenge an Tarifabnehmer hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: Wirtschaftsjahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Wasserabgabemenge in cbm 263.116 259.147 259.690 260.531 255.325 249.654 251.358 259.115 267.752 265.253 Die Wasserabgabe hat sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr leicht reduziert. Die Wasserwerksmitarbeiter sind weiterhin angehalten, intensiv nach Wasserrohrbrüchen an Wasserhausanschlüssen zu suchen und schnellstmöglich zu reparieren. Hierbei hat es sich bewährt, die beschädigten Hausanschlüsse komplett zu erneuern, da hierdurch Folgeschäden ausgeschlossen werden können. 4 Im Wirtschaftsjahr 2017 wie auch in den Folgejahren wurden bzw. werden im Rahmen anstehender Kanalisationsmaßnahmen bzw. Ausbaumaßnahmen in verschiedenen Ortslagen die Hauptwasserleitungen einschließlich Hausanschlüssen altersbedingt erneuert, wodurch eine Reduzierung der Wasserverluste erzielt werden kann. a) Entwicklung der zweckgebundenen Rücklage Der Rat der Gemeinde Nettersheim hatte in seiner Sitzung vom 08.04.2014 beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in Höhe von 248.849,78 € im Wirtschaftsjahr 2013 aus der zweckgebundenen Rücklage zuzustimmen. Die eingetragenen Jahresverluste 2013 mit 3.365,05 € und 2014 mit 12.656,98 € wurden ebenso auf neue Rechnung vorgetragen wie die Jahresüberschüsse 2015 in Höhe von 629,52 € und der Jahresüberschuss 2016 mit 6.009,24 €. Mit dem aktuellen Jahresüberschuss 2017 soll ebenso verfahren werden. Damit stellt sich die zweckgebundene Rücklage des Gemeindewasserwerks wie folgt dar: Stand der zweckgebundenen Rücklage nach Verrechnung des Verlustvortrages Jahresfehlbetrag 2013 Jahresfehlbetrag 2014 Jahresüberschuss 2015 Jahresüberschuss 2016 Jahresüberschuss 2017 3.186.454,76 € -3.365,05 -12.656,98 629,52 6.009,24 2.513,84 € € € € € b) Gebührenbedarf Zum 01.01.2013 wurde bei gleichbleibender Verbrauchsgebühr i. H. v. 1,29 €/cbm (netto) die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den Wasserzähler QN 2,5 von bis dahin 5,85 € auf 6,85 € (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend angehoben. Im Wirtschaftsjahr 2014 wurden auf der Grundlage der Gebührenkalkulation mit Erlass des Wirtschaftsplanes keine Gebührenveränderungen vorgenommen. Die Gebührennachkalkulation auf der Grundlage der tatsächlichen Wirtschaftsführung mit dem Jahresabschluss 2014 wies allerdings eine Gebührenunterdeckung von EUR 13.174,46 aus. Mit den angepassten Wirtschaftsplanansätzen 2015 wurde bei einer angenommenen Wasserabnahmemenge von rd. 249.000 cbm ein Gebührenbedarf bei der Verbrauchsgebühr von 1,45 €/cbm Frischwasserbezug ermittelt. Auf dieser Grundlage wurde die Verbrauchsgebühr zum 01.01.2015 um 16 Cent auf die vorstehend genannten 1,45 €/cbm Frischwasserbezug erhöht, die seither nicht mehr verändert werden mussten. Die aktuelle Gebührennachkalkulation im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 hat bei der Verbrauchsgebühr eine Auskömmlichkeit der Gebühr von 1,45 € und bei der Grundgebühr eine geringe Überdeckung von rd. 2.100 EUR ergeben. Eine Zuführung zur Rückstellung für Gebührenausgleich war aus Gründen der Geringfügigkeit nicht erforderlich. 5 Mit dem Wirtschaftsplan 2018 wurde die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den Wasserzähler QN 2,5 um 1,10 € auf 7,95 € (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend angehoben. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister