Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
217 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
11.06.18, 09:02
Aktualisiert
11.06.18, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 945 /X.L.
Datum: 11.06.2018
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
19.06.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
26.06.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
03.07.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss zum 31.12.2017
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Prüfbericht zur Jahresabschlussprüfung 2017
2
Beschlussvorschlag:
1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2017 unter
Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresgewinn in Höhe von
10.123,83 € auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen.
Begründung:
Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes
zum 31.12.2017 aufgestellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz hat
im Mai 2018 die Prüfung des Jahresabschlusses entsprechend den Vorschriften
der §§ 317 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Der Prüfbericht inkl. Testat liegt in digitaler Form dieser Vorlage bei.
a) Jahresgewinn gemäß Passivseite der Bilanz
Das Jahresergebnis 2017 der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung)
des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim beläuft sich auf einen Überschuss von
10.123,83 €. Mit dem Zwischenbericht zum 31.12.2017 wurde noch ein Überschuss von rd. 4 TEUR prognostiziert. Die Abweichung hat sich im Wesentlichen
durch geringe Reinigungs-, Wartungs- bzw. Instandhaltungsaufwendungen ergeben.
Zum tatsächlichen Geschäftsverlauf 2017:
Die Ertragslage des Unternehmens zeigte sich in 2017 schlechter als dies bei
Planveranschlagung erwartet wurde, was überwiegend mit der noch nicht fertiggestellten Baumaßnahme im Kloster in Nettersheim zusammenhing.
Das Jahresergebnis 2017 liegt bei einem Überschuss in Höhe von 10.123,83 €. Es
verbesserte sich damit rd. 12 TEUR gegenüber dem Vorjahr. Dies vor allem durch
den Wegfall der Leasinggebühren, die durch Abschreibungs- und Kapitalkosten in
erheblich geringerem Umfang ersetzt wurden.
b) Entwicklung der Kapitalrücklage
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung vom 30.09.2014 beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in
Höhe von 132.932,30 EUR im Wirtschaftsjahr 2014 aus der Kapitalrücklage zuzustimmen. Die Jahresverluste 2014 und 2016 in Höhe von 4.590,68 € bzw.
2.223,30 € wurden ebenso wie der Jahresgewinn 2015 in Höhe von 2.456,77 EUR
3
auf neue Rechnung ins Folgejahr vorgetragen. Auch mit dem Jahresüberschuss
2017 soll so verfahren werden.
Damit stellt sich die Kapitalrücklage wie folgt dar:
Stand der Kapitalrücklage nach Verrechnung des Verlustvortrages 2009 – 2013
Verlustvortrag 2014
Gewinn 2015
Verlustvortrag 2016
Gewinn 2017
15.283,24 €
-4.590,68
2.456,77
-2.223,30
10.123,83
€
€
€
€
c) Gebührenbedarf
Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2012 wurde eine Gebührenerhöhung der
Verbrauchsgebühr von 60,00 € auf 65,00 € pro Megawattstunde beschlossen.
Diese wurde seither nicht mehr verändert.
Mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2015 wurde die Grundgebühr ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe von 3.105,50 kW ab
01.01.2015 um 2,00 EUR pro kW erhöht und mit dem Wirtschaftsplan 2018 ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe von 2.774,50 kW ab
01.01.2018 um 4,00 € pro kW erhöht und damit wie folgt festgesetzt:
Erhöhung Grundgebühren zum
01.01.2015
Von 0 kW bis 30 kW
Von 31 kW bis 70 kW
Von 71 kW bis 300 kW
Über 300 kW
Grundgebühr
bis einschließl.
2014
45,00 €
35,00 €
25,00 €
21,00 €
Grundgebühr
vom 01.01.2015
– 31.12.2017
47,00 €
37,00 €
27,00 €
23,00 €
Grundgebühr ab
01.01.2018
51,00
41,00
31,00
27,00
Die Gebührennachkalkulation auf Basis der Ist-Werte 2017 hat insgesamt eine
Unterdeckung in Höhe von TEUR 5,3 ergeben, die sich aus einer Unterdeckung
bei der Verbrauchsgebühr in Höhe von TEUR 6,4 und einer Überdeckung bei der
Grund- und Bereitstellungsgebühr von TEUR 1,1 zusammensetzt.
An einem Ausbau der Tarifabnehmerzahl wird weiterhin kontinuierlich gearbeitet.
Die weitere Gebührenentwicklung wird im Wesentlichen durch die witterungsbedingt oftmals stark schwankenden Umsatzerlöse maßgeblich beeinflusst.
gez. Pracht
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Bürgermeister