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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße" Stadtteil Sindorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
216 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
11.06.18, 13:16
Aktualisiert
11.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf
A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße" Stadtteil Sindorf) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf
A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße" Stadtteil Sindorf) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf
A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße" Stadtteil Sindorf) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf
A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße" Stadtteil Sindorf)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Stephan Peters TOP Drs.-Nr.: 324.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X 24.05.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße" Stadtteil Sindorf Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 5000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2018 Produktsachkonto: 51511900 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf siehe nächste Seite Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Peters gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: A Aufstellung des Bebauungsplanes SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ im Stadtteil Sindorf 1. 2. 3. Die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ im Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Westen des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt im: Norden Osten Süden Westen durch den Rauschgraben und der Sportanlage des VFL Sindorf durch das Jugendzentrum (B-Plan SI 301) und der Wohnbebauung im „Dickenbusch“ durch die Bahntrasse Aachen-Köln der DB durch den Europaring und die K 39n (in Teilbereichen durch die Abgrenzung des BPlanes SI 250) Das Plangebiet mit einer Größe von 152.811 m² umfasst in der Gemarkung Sindorf, Flur 2 die Flurstücke 412, 573, 574, 861, 862 und 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 186, 187, 188, 317, 426, 1664 und 1679, Flur 18. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Planung ist es zum einen eine planungsrechtliche Grundlage für das bestehende Flächenpotential von Gewerbeflächen im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Zum anderen sollen potentielle Konflikte zwischen Gewerbe und dem zukünftigen Wohngebiet, welches sich östlich an das Plangebiet anschließen wird, durch gezielte Festsetzungen bzw. Maßnahmen unterbunden werden. B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A „Industriegebiet Hüttenstraße“, Stadtteil Sindorf 1. Den Bebauungsplan SI 19 A in den sich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 368 überlagernden Bereichen aufzuheben. Beschlussvorlage 324.18 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 5000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 5000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 324.18 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Anfrage seitens eines Unternehmens zur Erweiterung ihrer Gewerbeflächen entlang der Hüttenstraße. Das Unternehmen beabsichtigt dabei, die ehemalige Glashütte innerhalb des Plangebietes südlich der Hüttenstraße aufzugeben und auf dem Grundstück einen Neubau zu errichten. Darüber hinaus soll zukünftig im nordöstlichen Bereich des Plangebietes Wohnbebauung errichtet werden. Der aufzustellende Bebauungsplan soll dabei in besonderem Maße den Übergang von der gewerblichen Nutzung zur kleinteiligen Wohnbebauung und dem Ortszentrum aufgreifen und berücksichtigen. Durch die geplante Neubebauung wird der neue westliche Ortseingang in den Ortsteil Sindorf geprägt. Um einen maßvollen Übergang von der gewerblichen Nutzung zur nordöstlich geplanten und vorhandenen Wohnbebauung zu schaffen, sollen im Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen werden. 2. Aufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A „Industriegebiet Hüttenstraße“, Stadtteil Sindorf Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ wird der rechtskräftige Bebauungsplan SI 19 A überplant. Zur Umsetzung der planerischen Ziele ist dies erforderlich. Der Teilbereich des Bebauungsplanes SI 19 A wird zukünftig durch den Bebauungsplan SI 368 ersetzt und aufgehoben. 3. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss (geplant): PA 19.06.2018 Rat 04.07.2018 4. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Städtebauliches Konzept Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung Beschlussvorlage 324.18 Seite 4