Daten
Kommune
Kerpen
Größe
216 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
11.06.18, 13:16
Aktualisiert
11.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Stephan Peters
TOP
Drs.-Nr.: 324.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
24.05.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan SI 368 "Gewerbegebiet Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf
A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
B Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße" Stadtteil
Sindorf
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 5000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2018
Produktsachkonto: 51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf siehe nächste Seite
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Peters
gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
A
Aufstellung des Bebauungsplanes SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ im Stadtteil
Sindorf
1.
2.
3.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ im Stadtteil
Sindorf gem. § 2 (1) BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Westen des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt im:
Norden
Osten
Süden
Westen
durch den Rauschgraben und der Sportanlage des VFL Sindorf
durch das Jugendzentrum (B-Plan SI 301) und der Wohnbebauung im
„Dickenbusch“
durch die Bahntrasse Aachen-Köln der DB
durch den Europaring und die K 39n (in Teilbereichen durch die Abgrenzung des BPlanes SI 250)
Das Plangebiet mit einer Größe von 152.811 m² umfasst in der Gemarkung Sindorf, Flur 2 die
Flurstücke 412, 573, 574, 861, 862 und 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 186, 187, 188, 317, 426,
1664 und 1679, Flur 18.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses
Beschlusses ist, zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist es zum einen eine planungsrechtliche Grundlage für das
bestehende Flächenpotential von Gewerbeflächen im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Zum
anderen sollen potentielle Konflikte zwischen Gewerbe und dem zukünftigen Wohngebiet,
welches sich östlich an das Plangebiet anschließen wird, durch gezielte Festsetzungen bzw.
Maßnahmen unterbunden werden.
B
Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A „Industriegebiet Hüttenstraße“,
Stadtteil Sindorf
1.
Den Bebauungsplan SI 19 A in den sich mit dem Geltungsbereich des
Bebauungsplanes SI 368 überlagernden Bereichen aufzuheben.
Beschlussvorlage 324.18
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
5000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
5000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 324.18
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Anfrage seitens eines
Unternehmens zur Erweiterung ihrer Gewerbeflächen entlang der Hüttenstraße. Das
Unternehmen beabsichtigt dabei, die ehemalige Glashütte innerhalb des Plangebietes
südlich der Hüttenstraße aufzugeben und auf dem Grundstück einen Neubau zu
errichten. Darüber hinaus soll zukünftig im nordöstlichen Bereich des Plangebietes
Wohnbebauung errichtet werden. Der aufzustellende Bebauungsplan soll dabei in
besonderem Maße den Übergang von der gewerblichen Nutzung zur kleinteiligen
Wohnbebauung und dem Ortszentrum aufgreifen und berücksichtigen.
Durch die geplante Neubebauung wird der neue westliche Ortseingang in den Ortsteil
Sindorf geprägt. Um einen maßvollen Übergang von der gewerblichen Nutzung zur
nordöstlich geplanten und vorhandenen Wohnbebauung zu schaffen, sollen im
Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen werden.
2.
Aufhebung des Bebauungsplanes SI 19 A „Industriegebiet Hüttenstraße“, Stadtteil
Sindorf
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“ wird
der rechtskräftige Bebauungsplan SI 19 A überplant. Zur Umsetzung der planerischen
Ziele ist dies erforderlich. Der Teilbereich des Bebauungsplanes SI 19 A wird zukünftig
durch den Bebauungsplan SI 368 ersetzt und aufgehoben.
3.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss (geplant): PA 19.06.2018 Rat 04.07.2018
4.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Städtebauliches Konzept
Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung
Beschlussvorlage 324.18
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