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Beschlussvorlage (78. Änderung des Flächennutzungsplanes "Friedhofsweg", Stadtteil Brüggen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
157 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
11.06.18, 13:16
Aktualisiert
11.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (78. Änderung des Flächennutzungsplanes "Friedhofsweg", Stadtteil Brüggen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (78. Änderung des Flächennutzungsplanes "Friedhofsweg", Stadtteil Brüggen
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 355.18 Datum : 29.05.2018 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 78. Änderung des Flächennutzungsplanes "Friedhofsweg", Stadtteil Brüggen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr: 2017 Produktsachkonto: 51511900 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf siehe nächste Seite Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Dieken gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: die Aufstellung der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes „Friedhofsweg“, Stadtteil Brüggen der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am südwestlichen Ortsrand des Stadtteiles Brüggen, nordwestlich der Straße „Am Ginsterberg“. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: - im Nordwesten durch den bestehenden Friedhof im Südosten durch die bestehende Bebauung am Friedhofsweg und der Gärten der Bebauung der Straße „Am Ginsterberg“. Die Lage des Plangebietes ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die nicht mehr wirtschaftlich zu bestellende landwirtschaftliche Fläche und die nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche einer Wohnbebauung zuzuführen. Hierdurch soll eine Arrondierung des südwestlichen Ortsrandes des Stadtteiles Brüggen planungsrechtlich gesichert werden. Um die Voraussetzung für die verbindliche Bauleitplanung zu schaffen, ist vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes gem. § 8 (2) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Beschlussvorlage 355.18 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 4000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 355.18 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Mit der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes soll auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes TÜ 361 „Friedhofsweg“ geschaffen werden. Da der Bebauungsplan aus dem FNP zu entwickeln ist, hat die Flächennutzungsplanänderung einen entsprechenden Vorlauf. Anlass zur Planung der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und der geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes TÜ 361 „Friedhofsweg“ ist, die derzeit im Zuge der Agrarstruktur nicht mehr wirtschaftlich zu bestellenden landwirtschaftlichen Flächen und die nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche einer Wohnbebauung zuzuführen. 2. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss (geplant): PA 19.06.2018 Rat 04.07.2018 3. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan, Darstellung der Änderungsbereiche Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung Beschlussvorlage 355.18 Seite 4