Daten
Kommune
Kerpen
Größe
157 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
11.06.18, 13:16
Aktualisiert
11.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 355.18
Datum : 29.05.2018
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
78. Änderung des Flächennutzungsplanes "Friedhofsweg", Stadtteil Brüggen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr: 2017
Produktsachkonto: 51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf siehe nächste Seite
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Dieken
gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
die Aufstellung der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes „Friedhofsweg“, Stadtteil
Brüggen
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am südwestlichen
Ortsrand des Stadtteiles Brüggen, nordwestlich der Straße „Am Ginsterberg“. Das Plangebiet wird
wie folgt begrenzt:
-
im Nordwesten durch den bestehenden Friedhof
im Südosten durch die bestehende Bebauung am Friedhofsweg und der Gärten der
Bebauung der Straße „Am Ginsterberg“.
Die Lage des Plangebietes ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die nicht mehr wirtschaftlich
zu bestellende landwirtschaftliche Fläche und die nicht mehr benötigte
Friedhofserweiterungsfläche einer Wohnbebauung zuzuführen.
Hierdurch soll eine Arrondierung des südwestlichen Ortsrandes des Stadtteiles Brüggen
planungsrechtlich gesichert werden.
Um die Voraussetzung für die verbindliche Bauleitplanung zu schaffen, ist vor dem Hintergrund
des Entwicklungsgebotes gem. § 8 (2) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes
erforderlich.
Beschlussvorlage 355.18
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 355.18
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
Mit der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes soll auf der Ebene der vorbereitenden
Bauleitplanung die Voraussetzungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes TÜ 361
„Friedhofsweg“ geschaffen werden. Da der Bebauungsplan aus dem FNP zu entwickeln ist,
hat die Flächennutzungsplanänderung einen entsprechenden Vorlauf.
Anlass zur Planung der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und der geplanten
Aufstellung des Bebauungsplanes TÜ 361 „Friedhofsweg“ ist, die derzeit im Zuge der
Agrarstruktur nicht mehr wirtschaftlich zu bestellenden landwirtschaftlichen Flächen und die
nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche einer Wohnbebauung zuzuführen.
2.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss (geplant): PA 19.06.2018 Rat 04.07.2018
3.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan, Darstellung der Änderungsbereiche
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
Beschlussvorlage 355.18
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