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Beschlussvorlage (Jugendtreffs in der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Beratung über die mögliche Ausstattung mit freiem WLAN)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
211 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
13.06.18, 12:00
Aktualisiert
13.06.18, 12:00
Beschlussvorlage (Jugendtreffs in der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Beratung über die mögliche Ausstattung mit freiem WLAN) Beschlussvorlage (Jugendtreffs in der Gemeinde Hürtgenwald;
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hier: Beratung über die mögliche Ausstattung mit freiem WLAN)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine 28.06.2018 70/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 3 Herr Krudewig, Frau Kersting, Frau Jungherz Aktenzeichen: Datum: 453.4 17.05.2018 TOP-Nr. öffentlich Jugendtreffs in der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Beratung über die mögliche Ausstattung mit freiem WLAN Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine nimmt die Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, in Ergänzung zu dem im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft gefassten Beschluss, ein Gesamtkonzept über die Einrichtung von WLANHotspots in Zusammenarbeit mit dem Verein Freifunk e.V. zu erstellen, auch die gemeindlichen Jugendtreffs in die Betrachtung mit einzubeziehen. Anschließend ist in den politischen Gremien der Gemeinde Hürtgenwald erneut hierüber zu beraten. Finanzielle Auswirkungen ? Derzeit nein, siehe Erläuterungen beim Punkt „Auswirkungen Haushalt“ auf Seite 2 Produkt: 90621 Kinder- und Jugendarbeit Sachverhalt: In der Gemeinde Hürtgenwald existieren sieben Jugendtreffs, und zwar in den Ortschaften Brandenberg, Bergstein, Kleinhau, Hürtgen, Vossenack, Großhau und Straß. - Seite 1 von 3 - € Das Thema WLAN in Jugendtreffs wurde letztmalig im Jahre 2015 in den politischen Gremien der Gemeinde Hürtgenwald behandelt, und zwar im Rat am 05.05.2015 (Beschlussvorlage 36/2015) sowie im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine am 02.06.2015 (Beschlussvorlage 62/2015). Damals wurde folgender Beschluss gefasst. Durch die Änderung und Verkündigung des Telemediengesetzes (TMG) ist zum 13.10.2017 die sogenannte Störerhaftung für WLAN Betreiber entfallen. Konkrete Gespräche mit der KDVZ Rhein Erft Rur zur möglichen Umsetzung haben noch nicht stattgefunden. Es ist grundsätzlich mit folgenden Kosten bei einer Ausstattung der sieben Jugendtreffs zu kalkulieren: a) Einrichtungs- und Herrichtungskosten (Verkabelung, Stromverlegung) Innenbereich, ca. 300 € b) Hardwarekosten (geeigneter Internetrouter für Innenbereich), ca. 120 € c) Telefonanschluss, ca. 130 € d) monatliche Betriebskosten für den Anschluss, ca. 30 € bis 50 € (je nach Leitungsstärke) e) Personalaufwand für die Einrichtung und Betreuung, ca. 350 € (7 Std. a` 50 €) Im Haushalt 2018 sind die möglichen Aufwendungen (einmalig pro Jugendtreff ca. 550 € und monatlich in Höhe von 30 €) nicht berücksichtigt. Im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft der Gemeinde Hürtgenwald wurde am 14.05.2018 einstimmig beschlossen, Kontakt mit dem Verein Freifunk e.V. aufzunehmen, um u.a. mögliche Standorte von WLAN-Hotspots zu finden und mögliche Kosten zu ermitteln. Es ist zudem ein Gesamtkonzept zu erstellen, welches den politischen Gremien erneut zur Beratung vorzulegen ist. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Derzeit nein, bei evtl. späterer Auftragsvergabe möglicherweise ja; je nach Lösung bis zu einmalig 3.850 € (sieben Jugendtreffs a` 550 €) monatlich 210 € bis 350 € (je nach Leitungsstärke und für sieben Jugendtreff) jährlich 2.520 € bis 4.200 € (je nach Leitungsstärke für alle sieben Jugendtreffs) Nicht berücksichtigt: Personalaufwand für die Einrichtung und Betreuung. Geschätzt wird mit sieben Stunden jährlich für die Einrichtung, Betreuung und Abrechnung, ca. 350 € gesamt. Hinweis der Kämmerei: Es handelt sich um freiwillige Aufwendungen, die zusätzlich sind. Insbesondere die monatlichen Telefonkosten. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: - Seite 2 von 3 - Es ist abzuwägen zwischen der Attraktivitätssteigerung für die Jugendtreffs einerseits und den finanziellen Auswirkungen andererseits. Die gemeindlichen Jugendbetreuerinnen befürworten grundsätzlich die Attraktivitätssteigerung der einzelnen Jugendtreffs, sehen aber keine Möglichkeit diese zusätzlichen finanziellen Ausgaben aus den bestehenden Haushaltsmitteln der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu finanzieren. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -