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Beschlussvorlage (Gemeindliche Regelförderung der Vereine; Regelung ab 2019)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
158 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
13.06.18, 12:00
Aktualisiert
29.06.18, 12:01
Beschlussvorlage (Gemeindliche Regelförderung der Vereine;
Regelung ab 2019) Beschlussvorlage (Gemeindliche Regelförderung der Vereine;
Regelung ab 2019)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 83/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 2 Frau Görgen, Herr Görner Aktenzeichen: Datum: G/021.550 24.05.2018 Gremium Termin Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine Gemeinderat 28.06.2018 öffentlich TOP-Nr. 12.07.2018 öffentlich Gemeindliche Regelförderung der Vereine; Regelung ab 2019 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, a) die bisherigen Auszahlungsbeträge an die gemeindlichen Vereine, die Jugendarbeit betreiben, beizubehalten, oder b) einen Arbeitskreis, dem folgende Personen angehören ___________________ ___________________ zu bilden, welcher neue Richtlinien bzw. Auszahlungsbeträge festsetzt. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 908210 - Seite 1 von 2 - Ausgabe in Höhe von ca. 20.000 € Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner 17. Sitzung am 17.03.2016 aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine beschlossen, die vom damaligen Arbeitskreis (Mitglieder seinerzeit: Wilhelm Schnitzler, Norbert Unterberger, Herbert Hellwig, Helmut Steinbrecher, Markus Schlepütz, Günter Steckenborn, Oliver Paul, Karsten Pelzer, Jochen Barth sowie Heinz Kaumanns als Ausschussvorsitzender) abgestimmten Auszahlungsbeiträge für die Jahre 2016 bis 2018 nach Genehmigung des Haushaltes zeitnah auszuzahlen. Dies wurde dann auch so erledigt. Aus der in der Anlage beigefügten Tabelle ist ersichtlich, welche Vereine mit welcher Förderung berücksichtigt wurden. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Circa 20.000,00 € jährlich. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Für den Zeitraum 2019 bis 2021 muss nun entschieden werden, ob die bisherige Regelung beibehalten werden, oder ob ein neuer Arbeitskreis zwecks Überarbeitung der Richtlinien bzw. Auszahlungsbeträge pp. gegründet werden soll. Es ist unbestreitbar, dass Vereine in der heutigen Zeit durch das große ehrenamtliche Engagement vieler Mitglieder eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernehmen. Diese Leistung sollte durch eine Regelförderung, zumindest in Teilen entsprechend honoriert werden. Bedauerlich ist, das sich die Finanzsituation der Kommunen verschlechtert hat und diese gezwungen sind, alle Leistungen, insbesondere freiwillige Leistungen, ständig zu hinterfragen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -