Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
158 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
13.06.18, 12:00
Aktualisiert
29.06.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
83/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 2
Frau Görgen, Herr
Görner
Aktenzeichen:
Datum:
G/021.550
24.05.2018
Gremium
Termin
Ausschuss für Jugend, Kultur und
Vereine
Gemeinderat
28.06.2018
öffentlich
TOP-Nr.
12.07.2018
öffentlich
Gemeindliche Regelförderung der Vereine;
Regelung ab 2019
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald,
a) die bisherigen Auszahlungsbeträge an die gemeindlichen Vereine, die Jugendarbeit betreiben,
beizubehalten, oder
b) einen Arbeitskreis, dem folgende Personen angehören
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zu bilden, welcher neue Richtlinien bzw. Auszahlungsbeträge festsetzt.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
908210
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Ausgabe in Höhe von ca. 20.000 €
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner 17. Sitzung am 17.03.2016 aufgrund der
Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine beschlossen, die vom damaligen
Arbeitskreis (Mitglieder seinerzeit: Wilhelm Schnitzler, Norbert Unterberger, Herbert Hellwig,
Helmut Steinbrecher, Markus Schlepütz, Günter Steckenborn, Oliver Paul, Karsten Pelzer, Jochen
Barth sowie Heinz Kaumanns als Ausschussvorsitzender) abgestimmten Auszahlungsbeiträge für
die Jahre 2016 bis 2018 nach Genehmigung des Haushaltes zeitnah auszuzahlen. Dies wurde
dann auch so erledigt. Aus der in der Anlage beigefügten Tabelle ist ersichtlich, welche Vereine
mit welcher Förderung berücksichtigt wurden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Circa 20.000,00 € jährlich.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Für den Zeitraum 2019 bis 2021 muss nun entschieden werden, ob die bisherige Regelung
beibehalten werden, oder ob ein neuer Arbeitskreis zwecks Überarbeitung der Richtlinien bzw.
Auszahlungsbeträge pp. gegründet werden soll.
Es ist unbestreitbar, dass Vereine in der heutigen Zeit durch das große ehrenamtliche
Engagement vieler Mitglieder eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernehmen. Diese
Leistung sollte durch eine Regelförderung, zumindest in Teilen entsprechend honoriert werden.
Bedauerlich ist, das sich die Finanzsituation der Kommunen verschlechtert hat und diese
gezwungen sind, alle Leistungen, insbesondere freiwillige Leistungen, ständig zu hinterfragen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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