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Sitzungsvorlage (Feststellung des Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes ABW und Behandlung des Jahresgewinns für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie Entlastung der Betriebsleitung)

Daten

Kommune
Willich
Größe
142 kB
Datum
14.06.2018
Erstellt
07.06.18, 12:16
Aktualisiert
07.06.18, 12:16
Sitzungsvorlage (Feststellung des Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes ABW und Behandlung des Jahresgewinns für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie Entlastung der Betriebsleitung) Sitzungsvorlage (Feststellung des Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes ABW und Behandlung des Jahresgewinns für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie Entlastung der Betriebsleitung)

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Sitzungsvorlage - öffentlich - STADT WILLICH Fachbereich Geschäftsbereich Datum 18/157 Natur und Lebensraum Abwasserbetrieb der Stadt Willich 10.04.2018 Aktenzeichen Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum Betriebsausschuss 6. 14.06.2018 Betreff: Feststellung des Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes ABW und Behandlung des Jahresgewinns für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie Entlastung der Betriebsleitung Sachverhalt: Der Betriebsleiter hat gemäß §§ 21 ff der Eigenbetriebsverordnung für das Land NordrheinWestfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 aufgestellt, die nach § 26 Abs. 1 Betriebsausschuss zur Beratung vorzulegen sind. Für die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes ist die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) bedient sich hierzu eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die GPA hat mit Schreiben vom 18.12.2017 zugestimmt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heilmaier & Partner aus Krefeld mit der Jahresabschlussprüfung 2017 zu beauftragen. Die durch Beschluss des Betriebsausschusses vom 22.11.2017 mit der Abschlussprüfung gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heilmaier & Partner aus Krefeld, hat nun den Prüfungsbericht vorgelegt (Anlage 1). Gemäß § 26 Abs. 2 i. V. m. § 4 EigVO NRW stellt der Rat der Stadt den Jahresabschluss und den Lagebericht fest. Er entscheidet dabei auch über die Verwendung des Gewinnes und die Entlastung des Betriebsausschusses. Die Feststellung durch den Rat erfolgt nach Mitteilung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), dass sie den Bestätigungsvermerk, der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt wurde, übernimmt bzw. ergänzt. Für die Entlastung der Betriebsleitung ist gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW der Betriebsausschuss zuständig. Der Jahresabschluss 2017 vom Abwasserbetrieb der Stadt Willich (ABW) weist bei einer Bilanzsumme in Höhe von 85.324.311,08 € einen Jahresüberschuss in Höhe von 4.140.274,01. € aus. Aufgrund der bestehenden Vereinbarung zwischen dem ABW und der Stadt Willich erhält die Stadt vom ABW im Rahmen der Ergebnisverwendung einen Anteil aus der Verzinsung in Höhe von 1.505.525,64 €. Eine Vorabgewinnausschüttung an die Stadt wurde im Jahre 2017 nicht durchgeführt. Der Betriebsleiter schlägt vor, den vereinbarten Anteil aus der Verzinsung in Höhe von 1.505.525,64 € an den städtischen Haushalt auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von 2.634.748,37 € der Allgemeinen Rücklage des ABW zuzuführen. Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): Erläuterung: Auswirkungen auf die: (aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr) Ergebnisrechnung Finanzrechnung Nachrichtlich: Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung vorzulegen. Stellungnahme des Stadtkämmerers: Beschlussempfehlung: 1. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des von dem Betriebsleiter mit einer Bilanzsumme von 85.324.311,08 € und einem Jahresüberschuss von 4.140.274,01 € aufgestellten Jahresabschlusses 2017 für den ABW. Weiterhin empfiehlt der Betriebsausschuss dem Stadtrat von dem Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 4.140.274,01 €, 2.634.748,37 € an den städtischen Haushalt auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von 1.505.525,64 € der Allgemeinen Rücklage des ABW zuzuführen. Dieser Empfehlung liegen die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zugrunde und ergeht unter dem Vorbehalt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt den Bestätigungsvermerk erteilt. 2. Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ABW Entlastung für das Jahr 2017. (Martina Stall) Technische Beigeordnete Anlage(n): JAP 2017 Sitzungsvorlage 18/157 Seite 2 von 2