Daten
Kommune
Willich
Größe
142 kB
Datum
14.06.2018
Erstellt
07.06.18, 12:16
Aktualisiert
07.06.18, 12:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
STADT WILLICH
Fachbereich
Geschäftsbereich
Datum
18/157
Natur und
Lebensraum
Abwasserbetrieb der
Stadt Willich
10.04.2018
Aktenzeichen
Beratungsfolge
TOP
Sitzungsdatum
Betriebsausschuss
6.
14.06.2018
Betreff:
Feststellung des Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes ABW und Behandlung des
Jahresgewinns für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie Entlastung der Betriebsleitung
Sachverhalt:
Der Betriebsleiter hat gemäß §§ 21 ff der Eigenbetriebsverordnung für das Land NordrheinWestfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, und
den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 aufgestellt, die nach § 26 Abs. 1 Betriebsausschuss
zur Beratung vorzulegen sind.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes ist die Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) bedient sich hierzu eines
Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die GPA hat mit Schreiben vom
18.12.2017 zugestimmt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heilmaier & Partner aus Krefeld mit
der Jahresabschlussprüfung 2017 zu beauftragen.
Die durch Beschluss des Betriebsausschusses vom 22.11.2017 mit der Abschlussprüfung gemäß
§ 5 Abs. 5 EigVO NRW beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heilmaier & Partner aus
Krefeld, hat nun den Prüfungsbericht vorgelegt (Anlage 1).
Gemäß § 26 Abs. 2 i. V. m. § 4 EigVO NRW stellt der Rat der Stadt den Jahresabschluss und den
Lagebericht fest. Er entscheidet dabei auch über die Verwendung des Gewinnes und die
Entlastung des Betriebsausschusses. Die Feststellung durch den Rat erfolgt nach Mitteilung der
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), dass sie den Bestätigungsvermerk, der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt wurde, übernimmt bzw. ergänzt.
Für die Entlastung der Betriebsleitung ist gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW der Betriebsausschuss
zuständig.
Der Jahresabschluss 2017 vom Abwasserbetrieb der Stadt Willich (ABW) weist bei einer
Bilanzsumme in Höhe von 85.324.311,08 € einen Jahresüberschuss in Höhe von 4.140.274,01. €
aus. Aufgrund der bestehenden Vereinbarung zwischen dem ABW und der Stadt Willich erhält die
Stadt vom ABW im Rahmen der Ergebnisverwendung einen Anteil aus der Verzinsung in Höhe
von 1.505.525,64 €.
Eine Vorabgewinnausschüttung an die Stadt wurde im Jahre 2017 nicht durchgeführt.
Der Betriebsleiter schlägt vor, den vereinbarten Anteil aus der Verzinsung in Höhe von
1.505.525,64 € an den städtischen Haushalt auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe
von 2.634.748,37 € der Allgemeinen Rücklage des ABW zuzuführen.
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
Erläuterung:
Auswirkungen auf die:
(aktuelles HHJahr)
(1. Folgejahr)
(2. Folgejahr)
(3. Folgejahr)
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Nachrichtlich:
Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung
vorzulegen.
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Beschlussempfehlung:
1. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des von dem Betriebsleiter mit
einer Bilanzsumme von 85.324.311,08 € und einem Jahresüberschuss von 4.140.274,01 €
aufgestellten Jahresabschlusses 2017 für den ABW.
Weiterhin empfiehlt der Betriebsausschuss dem Stadtrat von dem Jahresüberschuss 2017 in Höhe
von 4.140.274,01 €, 2.634.748,37 € an den städtischen Haushalt auszuschütten und den
verbleibenden Betrag in Höhe von 1.505.525,64 € der Allgemeinen Rücklage des ABW
zuzuführen.
Dieser Empfehlung liegen die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes zugrunde und ergeht unter dem Vorbehalt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt den
Bestätigungsvermerk erteilt.
2. Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ABW
Entlastung für das Jahr 2017.
(Martina Stall)
Technische Beigeordnete
Anlage(n):
JAP 2017
Sitzungsvorlage 18/157
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