Daten
Kommune
Willich
Größe
140 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
07.06.18, 12:16
Aktualisiert
07.06.18, 12:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage
- öffentlich 18/216
STADT WILLICH
Fachbereich
Geschäftsbereich
Datum
Service
Gemeinschaftsbetriebe
Willich
17.05.2018
Aktenzeichen
Beratungsfolge
TOP
Sitzungsdatum
Betriebsausschuss
4.
14.06.2018
Rat
06.09.2018
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes GBW und Behandlung des
Jahresergebnisses für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie Entlastung der Betriebsleitung bzw.
des Betriebsausschusses
Sachverhalt:
Der Betriebsleiter hat gemäß § 21 ff der Eigenbetriebsverordnung für das Land NordrheinWestfalen den Jahresabschluss, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang und
den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 aufgestellt, die nach § 26 Abs. 1 EigVO dem
Betriebsausschuss zur Beratung vorzulegen sind.
Die durch Beschluss des Betriebsausschusses vom 22.11.2017 - TOP 10 - mit der
Abschlussprüfung gemäß § 5 Abs. 5 EigVO beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr.
Heilmaier & Partner GmbH, Carl-Wilhelm-Str. 16, 47798 Krefeld, hat den Prüfungsbericht
vorgelegt.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes ist die Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Gemeindeprüfungsanstalt bedient sich hierzu eines
Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat
mit Schreiben vom 18.12.2017 zugestimmt, die o.a. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der
Jahresabschlussprüfung 2017 zu beauftragen.
Gemäß § 26 Abs. 2 i.V.m. § 4 EigVO stellt der Rat der Stadt den Jahresabschluss und den
Lagebericht fest. Er entscheidet dabei auch über die Verwendung des Gewinnes und die
Entlastung des Betriebsausschusses. Die Feststellung durch den Rat erfolgt nach Mitteilung der
Gemeindeprüfungsanstalt, dass sie den vom Wirtschaftsprüfer erteilten Bestätigungsvermerk
übernimmt bzw. ergänzt.
Für die Entlastung der Betriebsleitung ist gemäß § 5 Abs. 5 EigVO der Betriebsausschuss
zuständig.
Der Jahresabschluss 2017 von GBW weist bei einer Bilanzsumme in Höhe von 8.230.848,35 €
(Vorjahr: 3.374.692,77 €) einen Jahresüberschuss in Höhe von 134.877,72 € (Vorjahr: 104.764,54
€) aus. Gemäß § 4 Buchstabe c EigVO entscheidet der Rat über die Verwendung des
Jahresüberschusses. Der Betriebsleiter schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss des
Wirtschaftsjahres 2017 in Höhe von 134.877,72 € der zweckgebundenen Rücklage (Neubau und
Einrichtung am Siemensring)) 130.000 € und der allgemeinen Rücklage 4.877,72 € zuzuführen.
Diese Empfehlung deckt sich mit dem Vorschlag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier
& Partner GmbH .
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
-Beschlussempfehlung:
1. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des von dem Betriebsleiter mit
einer Bilanzsumme von 8.230.848,35 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 134.877,72 €
aufgestellten Jahresabschlusses 2017 und des Lageberichtes für GBW.
Dieser Empfehlung liegen die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes zugrunde. Die Empfehlung ergeht unter dem Vorbehalt, dass die
Gemeindeprüfungsanstalt den Bestätigungsvermerk erteilt.
Aus dem Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2017 in Höhe von 134.877,72 € sind
a) 130.000,00 € der zweckgebundenen Rücklage (Neubau/Einrichtung Siemensring) und
b) 4.877,72 € der allgemeinen Rücklage
zuzuführen.
2. Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung des Eigenbetriebes GBW Entlastung für das
Jahr 2017.
3. Der Stadtrat beschließt die Feststellung des von dem Betriebsleiter mit einer Bilanzsumme von
8.230.848,35 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 134.877,72 € aufgestellten
Jahresabschlusses 2017 und des Lageberichtes für GBW.
Aus dem Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2017 in Höhe von 134.877,72 € sind
a) 130.000,00 € der zweckgebundenen Rücklage (Neubau/Einrichtung Siemensring) und
b) 4.877,72 € der allgemeinen Rücklage
zuzuführen.
4. Darüber hinaus erteilt der Stadtrat dem Betriebsausschuss in Bezug auf den Eigenbetrieb GBW
Entlastung für das Jahr 2017.
(Willy Kerbusch)
Erster Beigeordneter
Anlage(n):
Jahresabschlussbericht 2017 GBW
Sitzungsvorlage 18/216
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