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Sitzungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes GBW und Behandlung des Jahresergebnisses für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie Entlastung der Betriebsleitung bzw. des Betriebsausschusses)

Daten

Kommune
Willich
Größe
140 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
07.06.18, 12:16
Aktualisiert
07.06.18, 12:16
Sitzungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes GBW und Behandlung des Jahresergebnisses für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie Entlastung der Betriebsleitung bzw. des Betriebsausschusses) Sitzungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes GBW und Behandlung des Jahresergebnisses für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie Entlastung der Betriebsleitung bzw. des Betriebsausschusses)

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Sitzungsvorlage - öffentlich 18/216 STADT WILLICH Fachbereich Geschäftsbereich Datum Service Gemeinschaftsbetriebe Willich 17.05.2018 Aktenzeichen Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum Betriebsausschuss 4. 14.06.2018 Rat 06.09.2018 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes GBW und Behandlung des Jahresergebnisses für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie Entlastung der Betriebsleitung bzw. des Betriebsausschusses Sachverhalt: Der Betriebsleiter hat gemäß § 21 ff der Eigenbetriebsverordnung für das Land NordrheinWestfalen den Jahresabschluss, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 aufgestellt, die nach § 26 Abs. 1 EigVO dem Betriebsausschuss zur Beratung vorzulegen sind. Die durch Beschluss des Betriebsausschusses vom 22.11.2017 - TOP 10 - mit der Abschlussprüfung gemäß § 5 Abs. 5 EigVO beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Carl-Wilhelm-Str. 16, 47798 Krefeld, hat den Prüfungsbericht vorgelegt. Für die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes ist die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Gemeindeprüfungsanstalt bedient sich hierzu eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat mit Schreiben vom 18.12.2017 zugestimmt, die o.a. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Jahresabschlussprüfung 2017 zu beauftragen. Gemäß § 26 Abs. 2 i.V.m. § 4 EigVO stellt der Rat der Stadt den Jahresabschluss und den Lagebericht fest. Er entscheidet dabei auch über die Verwendung des Gewinnes und die Entlastung des Betriebsausschusses. Die Feststellung durch den Rat erfolgt nach Mitteilung der Gemeindeprüfungsanstalt, dass sie den vom Wirtschaftsprüfer erteilten Bestätigungsvermerk übernimmt bzw. ergänzt. Für die Entlastung der Betriebsleitung ist gemäß § 5 Abs. 5 EigVO der Betriebsausschuss zuständig. Der Jahresabschluss 2017 von GBW weist bei einer Bilanzsumme in Höhe von 8.230.848,35 € (Vorjahr: 3.374.692,77 €) einen Jahresüberschuss in Höhe von 134.877,72 € (Vorjahr: 104.764,54 €) aus. Gemäß § 4 Buchstabe c EigVO entscheidet der Rat über die Verwendung des Jahresüberschusses. Der Betriebsleiter schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2017 in Höhe von 134.877,72 € der zweckgebundenen Rücklage (Neubau und Einrichtung am Siemensring)) 130.000 € und der allgemeinen Rücklage 4.877,72 € zuzuführen. Diese Empfehlung deckt sich mit dem Vorschlag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH . Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): -Beschlussempfehlung: 1. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des von dem Betriebsleiter mit einer Bilanzsumme von 8.230.848,35 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 134.877,72 € aufgestellten Jahresabschlusses 2017 und des Lageberichtes für GBW. Dieser Empfehlung liegen die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zugrunde. Die Empfehlung ergeht unter dem Vorbehalt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt den Bestätigungsvermerk erteilt. Aus dem Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2017 in Höhe von 134.877,72 € sind a) 130.000,00 € der zweckgebundenen Rücklage (Neubau/Einrichtung Siemensring) und b) 4.877,72 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen. 2. Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung des Eigenbetriebes GBW Entlastung für das Jahr 2017. 3. Der Stadtrat beschließt die Feststellung des von dem Betriebsleiter mit einer Bilanzsumme von 8.230.848,35 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 134.877,72 € aufgestellten Jahresabschlusses 2017 und des Lageberichtes für GBW. Aus dem Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2017 in Höhe von 134.877,72 € sind a) 130.000,00 € der zweckgebundenen Rücklage (Neubau/Einrichtung Siemensring) und b) 4.877,72 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen. 4. Darüber hinaus erteilt der Stadtrat dem Betriebsausschuss in Bezug auf den Eigenbetrieb GBW Entlastung für das Jahr 2017. (Willy Kerbusch) Erster Beigeordneter Anlage(n): Jahresabschlussbericht 2017 GBW Sitzungsvorlage 18/216 Seite 2 von 2